Betreff
Umgang mit Starkregenereingisse in Atzenhof - Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2021 sowie den Anfragen der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2021 und der AfD-Stadtratsgruppe vom 12.07.2021
Vorlage
OA/0490/2021
Art
Beschlussvorlage - AB

Kenntnisnahme


In Atzenhof kam es in der jüngeren Vergangenheit zu mehreren Überflutungen bei stärkeren Regenereignissen. Als Hauptursache für die Überflutungen wurde das oberirdisch wild abfließende Wasser der im Hangbereich liegenden Äcker ausgemacht.

 

Nach Auskunft der Anwohner kam es im Jahr 2021 bereits zu vier solcher Überflutungsereignisse. Der Stadtverwaltung liegen aktuell Informationen zu Ereignissen vom 14.06.2020, 08.06.2021, 10.06.2021 und 04.07.2021 vor, in welchen jeweils Bauhof und Feuerwehr Unwetterschäden zu beseitigen hatte (von Äckern gespültes Erdreich, vollgelaufene Keller).

 

Folgende Anträge/Anfragen aus dem Stadtrat wurden zu diesem Thema im Juli gestellt:

Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2021

Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 12.07.2021

 

Die Verwaltung hat ämterübergreifend geprüft, wie künftig mit den zunehmenden Starkregenereignissen, v.a. an dieser Problemstelle, umgegangen werden kann, um weitere Schäden an Infrastruktur und Privateigentum zu verhindern.

 

1           Landwirtschaft

Es wurde mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kontakt aufgenommen, damit von dort geprüft wird, ob die Bewirtschaftungsweise der umliegenden Äcker in guter landwirtschaftlicher Praxis und in Übereinstimmung mit den landwirtschaftsrechtlichen Vorschriften stattfindet bzw. ob die Überflutungsgefahr durch optimierte oder geänderte Bewirtschaftungspraxis verhindert bzw. reduziert werden kann.

 

Das AELF teilte nach Prüfung mit, dass es, wie den Aufzeichnungen der Wetterstation Greimersdorf zu entnehmen ist, in den Monaten Juni und Juli 2021 zu außergewöhnlich starken Niederschlagsereignissen mit einer Regenmenge von teilweise mehr als 170 Litern auf den Quadratmeter kam. Regenmengen von ca. 50 Litern und deutlich mehr an einem Tag seien auf bereits stark wassergesättigte Böden getroffen, welche von den Feldern einfach nicht mehr aufgenommen wurden und somit oberflächlich abfließen mussten. Dies habe zu zahlreichen Bodensedimentverfrachtungen aus den landwirtschaftlichen Flächen in Wegseitengräben und auf Straßen geführt. Im Jahr 2021 handelte es sich hierbei um keinen Einzelfall in unserer Region. Besonders seien hierbei Flächen betroffen gewesen, die entweder erst kurz vor einem Starkregen einer in dieser Zeit durchaus üblichen und auch ackerbaulich sinnvollen Bodenbearbeitung unterzogen wurden bzw. Reihenkulturflächen (Tabak).

 

In den hier vorliegenden Fällen könne den Landwirten, so das AELF, keine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung vorgeworfen werden. Der Bewirtschafter der Fläche südöstlich der Oberfarrnbacher Straße mit der Kultur Tabak habe sogar freiwillig an der tiefsten Stelle des Feldstückes eine ca. 6.000 m² große Blühfläche als Pufferung angelegt. Zusätzlich seien teilweise begrünte Arbeitsgassen und die Bewirtschaftungsrichtung quer zum Hang vorgefunden worden. Das Grundstück bestehe jedoch teilweise aus unregelmäßigen Geländegestaltungen, die trotz all der Maßnahmen das angefallene Oberflächenwasser nicht mehr ausreichend zurückhalten konnten und schließlich zu Erosionen führten.

 

In der Vergangenheit hätten solche Vorfälle in diesem Ausmaß nicht regelmäßig stattgefunden, sie würden in Zeiten des Klimawandels jedoch künftig des Öfteren vorkommen können. Deshalb bestehe für zukünftige ackerbauliche Überlegungen schon ein gewisser Handlungsbedarf. Zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle könne das AELF gezielte Beratungsgespräche durch deren Gewässerschutzberaterin für die hier wirtschaftenden Betriebsleiter anbieten. Die Zielsetzung würde hierbei bei der der freiwilligen Anlage von weiteren Erosionsschutzmaßnahmen liegen, womit zumindest künftige Erosionen die durch Starkregenereignissen ausgelöst werden, in ihrem Ausmaß sich deutlich verringern sollten.

 

Die Verwaltung wird dieses Angebot aufgreifen.

 

2           Straßenentwässerung

Der Stadtteil Atzenhof wird im Trennsystem entwässert. Das im Bereich der Oberfarrnbacher und Atzenhofer Straße anfallende Niederschlagswasser wird über die Einleitungsstelle 8 (RKB Atzenhof I) in die Zenn geleitet.

 

 

2.1          Bestandsoptimierung - Sofortmaßnahme

Das Tiefbauamt wird als Sofortmaßnahme kurzfristig im Straßenbereich der Atzenhofer Straße sogenannte Bergeinläufe installieren. Diese Einläufe haben ein deutlich größeres Schluckvermögen als herkömmliche Sinkkästen und würden, sofern Schlamm mit eingetragen werde, auch weniger schnell zugesetzt werden. Dadurch wird das Regenwasser von der Atzenhofer Straße deutlich schneller abgeleitet werden können mit der Folge, dass die nördlich angrenzenden Grundstücke weniger häufig in Mitleidenschaft gezogen werden. Mit dem Einbau von Bergeinläufen hat das Tiefbauamt auch an anderer Stelle bereits gute Erfahrungen gemacht.

 

2.2          Zusätzliche Ableitung in die Zenn

Geprüft wird aktuell unter Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, ob eine zusätzliche Einleitungsstelle wasserrechtlich möglich wäre, um das im Bereich des Kirchweihplatzes ankommende Niederschlagswasser zur Entlastung der bestehenden Kanalisation direkt nördlich in die Zenn durchzuleiten.

Sollte die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit gegeben sein, werden die technische Umsetzung und die notwendigen Grundstücksfragen zwischen den betroffenen Dienststellen und dem Eigentümer des zu querenden Grundstücks abgestimmt. Mit dem Eigentümer fanden bereits positive Vorgespräche statt. Anschließend könnte ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen beauftragt werden.

 

3           Starkregenrisikomanagement

Als eine Maßnahme im Handlungsfeld Klimawandelanpassung wird im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth (IKSK) ein städtisches Sturzflut-/Starkregenrisikomanagement vorgesehen sein.

Ein solches Starkregenrisikomanagement ist in Bayern förderfähig (nach RZWas 2021) und beinhaltet u.a. die Durchführung von Gefährdungs-/Risikobetrachtungen mit der Erstellung von Gefahrenkarten für Starkregenereignisse.

Die Erkenntnisse dieser Betrachtungen und die Gefahrenkarten können dann der Verwaltung und der Politik als Ansatzpunkt für eventuelle vorsorgliche Vermeidungs-/Schutzmaßnahmen sowie der Bevölkerung als Erkenntnisquelle für den Eigenschutz dienen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: