Im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25.07.2012 schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:
Sämtliche Referate werden dahingehend sensibilisiert, alle sich abzeichnenden gravierenden Entscheidungen frühzeitig auf ihre Tragweite für die Bürgerschaft hin zu prüfen, damit unter Einbeziehung des Stadtrates gegebenenfalls eine Bürgerversammlung einberufen werden kann.
Die frühzeitige Abstimmung hat mit dem Direktorium zu erfolgen.
Um Entscheidungsprozesse nicht unnötig zu verzögern, bedarf es einer vorausschauenden Planung.
Eine Überarbeitung des § 22 der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich.
Die
Geschäftsordnungskommission ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.