Der Stadtrat beschließt:

 

-      den bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 20.05.2021 vertretenen politischen Willen für eine Ausweitung der Klimaschutzaktivitäten bei der Stadt Fürth, der sich auch in der Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen für die Stadtverwaltung ausdrückt, erneut zu bekräftigen.

-      sich den Herausforderungen der voranschreitenden Klimakrise zu stellen und die am 20.05.2021 durch den Stadtrat beschlossenen Klimaschutzziele für die Stadtverwaltung und die Gesamtstadt durch die Umsetzung des vorliegenden Integrierten Klimaschutzkonzepts 2020 – 2035 (Anlage: 1. Integriertes Klimaschutzkonzept Stadt Fürth_Stand Einladung StR20211222), insbesondere des darin enthaltenen Maßnahmenkatalogs, anzustreben.

-      den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings- bzw. Managementsystems für den kommunalen Klimaschutz.

-      die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere, dass

·         vorrangig Maßnahmen umzusetzen sind, für die eine Anteilsfinanzierung realisiert werden kann. Die Verwaltung ist dabei gehalten, möglichst hohe Förderquoten zu akquirieren. In diesem Zusammenhang appelliert die Stadt Fürth an Bund und Land, die Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mittels Förderprogrammen maßgeblich zu unterstützen.

·         die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth grundsätzliche Berücksichtigung findet. So muss sich beispielsweise der Umstand einer Haushaltsnotlage oder eines Haushaltsdefizits bei der Frage des Umfangs oder der Umsetzungsgeschwindigkeit wiederfinden. Gleiches gilt für mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.

 


Frau Stadträtin Dr. Heilmaier (CSU) beantragt die getrennte Abstimmung des Themenfeldes „Mobilität“ unter Punkt 4.2 des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Fürth von der Gesamtthematik. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

- gegen 6 Stimmen abgelehnt (6:40) -