Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel wird aufgrund von Kostensteigerungen und notweniger Erhöhungen des städtischen Baukostenzuschusses genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.