Sitzung: 28.05.2025 FVA/156/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: JgA/0732/2025
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
(Neu-)Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes (s. Anlagen) eine
Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, und Entgeltvereinbarung
Vereinbarungen mit den örtlichen Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen
zu schließen.
Die bisherige Kalkulation des Fachleistungsstundensatz nach AFET „Bruttomodell“ wird zum 01.07.2024 das AFET „Face to Face Modell“ umgestellt.
Stundensatz wird zeitgleich auf 95,80 € festgelegt.
Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden anlog der aktuell in Bayern geltenden Anlagen F und G der Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).