Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der (Neu-)Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes (s. Anlagen) eine Qualitätsbeschreibung sowie der Leistungs-, und Entgeltvereinbarung Vereinbarungen mit den örtlichen Anbietern von ambulanten Erziehungs- und Eingliederungshilfen zu schließen.

 

Die bisherige Kalkulation des Fachleistungsstundensatz nach AFET „Bruttomodell“ wird zum 01.07.2024 das AFET „Face to Face Modell“ umgestellt.

Stundensatz wird zeitgleich auf 95,80 € festgelegt.

 

Zukünftige tarifliche Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst werden anlog der aktuell in Bayern geltenden Anlagen F und G der Rahmenvereinbarung nach §§ 78a SGB VIII berücksichtigt (dynamische Anpassung).