Betreff
Standortkonzept für die Ermittlung geeigneter Flächen für "Photovoltaik-Freiflächenanlagen"
Vorlage
SpA/016/2011
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Ausführungen des Baureferates über geeignete Standorte für PV-Freiflächenanlagen im Stadtge-biet Fürth werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll als Grundlage für die Ent-scheidungsfindung bei künftigen Standortanfragen herangezogen werden. Über konkrete Einzel-standorte wird anlässlich der Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren entschieden. Diese soll-ten erst nach Antragstellung eines Investors, der sich sowohl zur Durchführung eines V+E-Verfahrens (d. h. Kostenübernahme) verpflichtet als auch die hierzu erforderliche Grundstücksverfügbarkeit nach-weist, eingeleitet werden.


Die Verwaltung wurde gemäß einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2011 mit einer gesamtstädtischen Untersuchung zur Situierung von stadtbild- und landschaftsbildverträglichen PV-Standorten beauftragt. In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat beschlossen, dass Landschaftsschutzgebiete und landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich auszunehmen sind, da landwirtschaftliche Flächen vorrangig als ökologische Ausgleichsflächen benötigt werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass allenfalls maximal 2% der landwirtschaftlich genutzten Flächen – als Einzelfallprüfung - ggf. für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden dürfen (auf Basis des Statistischen Jahrbuch Fürth 2010, das 2301 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen ausweist, liegt der Grenzwert demnach bei 46 ha).

 

Im Rahmen des vorliegenden Standortkonzeptes wurden zunächst sog. Ausschlussgebiete für PV-Freiflächenanlagen (Anlage 1) ermittelt. Ausschlusskriterien, die eine Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von vornherein ausschließen sind:

 

-           Siedlungsflächen (ausgenommen Gewerbe- und Industriegebiete),

-           Waldflächen,

-           Grünflächen,

-           Grünland

-           sowie Schutzgebiete (In Schutzgebieten sind PV-Anlagen in der Regel nicht mit dem Schutzzweck vereinbar und wurden deshalb für die PV-Nutzung ausgeschlossen. Darunter fallen Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, sonstige naturschutzrechtlich bedeutsame Flächen und Biotopflächen sowie Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete).

 

Bei den verbliebenen Restflächen handelt es sich um “landwirtschaftliche Flächen, auf denen zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen eine Einzelfallprüfung erforderlich ist“ (siehe Anlage 2). Bezüglich dieser im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen dargestellten potentiellen Eignungsgebiete ist darauf hinzuweisen, dass bei der erforderlichen Einzelfallprüfung - neben den Belangen der Landwirtschaft - in einem dicht bebauten Stadtgebiet gleichermaßen die Ökologie, das Orts- und Landschaftsbild sowie die Naherholungsfunktion mit hohem Rang zu berücksichtigen sind. Gleichwohl wird eingeräumt, dass für ein Bekenntnis zu erneuerbaren Energien und zum Klimawandel auch gewisse Beeinträchtigungen durch PV-Freiflächenanlagen in Kauf zu nehmen sind.

 

Aufgrund der derzeitigen EEG-Förderrichtlinien wurde bei der vorliegenden Standortuntersuchung der Fokus auf die derzeit förderfähigen PV-Freiflächenanlagen im Bereich geeigneter Seitenrandflächen 110m beidseitig an Schienenwegen und Bundesautobahnen gelegt. In diesen Bereichen ist das Landschaftsbild bereits entsprechend vorbelastet und in der Regel eine geringe Eignung für die Erholungsnutzung vorhanden. Daraufhin ergaben sich 19 grundsätzlich geeignete Standorte (Anlage 3), die hinsichtlich der gegebenen Siedlungsanbindung (zur Vorbeugung einer Zersiedelung der Landschaft, aber auch unter Beachtung einer möglichst geringen Einschränkung der weiteren Entwicklung von Siedlungsflächen), der möglichen Einspeisung in das Stromnetz, der Bedeutung des Standortes für die Landwirtschaft anhand der vorliegenden Bodengüte, der Bedeutung des Standortes für die Naherholung, der Einsehbarkeit und letztendlich auch der Eigentumsverhältnisse (d. h. privat oder städt.) einer ersten Einschätzung unterzogen wurden.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund der geringen Freiflächenressourcen der Stadt Fürth mit entsprechend hohem Nutzungsdruck 19 potenzielle Standorten in der Größenordnung von ca. 38 ha entlang von Autobahnen und Eisenbahnen festgestellt wurden. Hiervon sind allerdings 5 Standorte nur bedingt geeignet oder erscheinen aufgrund ihrer Größe nicht wirtschaftlich genug.

 

Auch für diese Flächen ist die Vergütung von Strom aus PV-Freiflächenanlagen gem. EEG an das Vorhandensein eines rechtkräftigen Bebauungsplanes (und somit auch einer dementsprechenden FNP-Darstellung) gebunden. Die Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren sollte erst nach Antragstellung eines Investors, der sich sowohl zur Durchführung eines V+E-Verfahrens (d. h. Kostenübernahme) verpflichtet als auch die hierzu erforderliche Grundstücksverfügbarkeit nachweist, erfolgen.

 

Das vorliegende Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll letztendlich als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei künftigen Anträgen dienen. Trotzdem soll jeder Antrag auch weiterhin individuell geprüft werden, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Karte 1: Ausschlussgebiete

Karte 2: Potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Karte 3: Potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen