Die Ausführungen des Baureferates über geeignete Standorte für PV-Freiflächenanlagen im Stadtge-biet Fürth werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll als Grundlage für die Ent-scheidungsfindung bei künftigen Standortanfragen herangezogen werden. Über konkrete Einzel-standorte wird anlässlich der Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren entschieden. Diese soll-ten erst nach Antragstellung eines Investors, der sich sowohl zur Durchführung eines V+E-Verfahrens (d. h. Kostenübernahme) verpflichtet als auch die hierzu erforderliche Grundstücksverfügbarkeit nach-weist, eingeleitet werden.
Die Verwaltung wurde
gemäß einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 25.05.2011 mit einer
gesamtstädtischen Untersuchung zur Situierung von stadtbild- und
landschaftsbildverträglichen PV-Standorten beauftragt. In diesem Zusammenhang
hat der Stadtrat beschlossen, dass Landschaftsschutzgebiete und
landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich auszunehmen sind, da
landwirtschaftliche Flächen vorrangig als ökologische Ausgleichsflächen
benötigt werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass allenfalls maximal 2% der
landwirtschaftlich genutzten Flächen – als Einzelfallprüfung - ggf. für
PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden dürfen (auf Basis des
Statistischen Jahrbuch Fürth 2010, das 2301 ha landwirtschaftlich genutzte
Flächen ausweist, liegt der Grenzwert demnach bei 46 ha).
Im Rahmen des
vorliegenden Standortkonzeptes wurden zunächst sog. Ausschlussgebiete für
PV-Freiflächenanlagen (Anlage 1) ermittelt. Ausschlusskriterien, die eine
Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von vornherein ausschließen
sind:
- Siedlungsflächen (ausgenommen
Gewerbe- und Industriegebiete),
- Waldflächen,
- Grünflächen,
- Grünland
- sowie Schutzgebiete (In
Schutzgebieten sind PV-Anlagen in der Regel nicht mit dem Schutzzweck vereinbar
und wurden deshalb für die PV-Nutzung ausgeschlossen. Darunter fallen
Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, sonstige naturschutzrechtlich bedeutsame
Flächen und Biotopflächen sowie Überschwemmungsgebiete und
Wasserschutzgebiete).
Bei den verbliebenen
Restflächen handelt es sich um “landwirtschaftliche Flächen, auf denen zur
Errichtung von PV-Freiflächenanlagen eine Einzelfallprüfung erforderlich ist“
(siehe Anlage 2). Bezüglich dieser im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen
dargestellten potentiellen Eignungsgebiete ist darauf hinzuweisen, dass bei der
erforderlichen Einzelfallprüfung - neben den Belangen der Landwirtschaft - in
einem dicht bebauten Stadtgebiet gleichermaßen die Ökologie, das Orts- und
Landschaftsbild sowie die Naherholungsfunktion mit hohem Rang zu
berücksichtigen sind. Gleichwohl wird eingeräumt, dass für ein Bekenntnis zu
erneuerbaren Energien und zum Klimawandel auch gewisse Beeinträchtigungen durch
PV-Freiflächenanlagen in Kauf zu nehmen sind.
Aufgrund der
derzeitigen EEG-Förderrichtlinien wurde bei der vorliegenden Standortuntersuchung
der Fokus auf die derzeit förderfähigen PV-Freiflächenanlagen im Bereich
geeigneter Seitenrandflächen 110m beidseitig an Schienenwegen und
Bundesautobahnen gelegt. In diesen Bereichen ist das Landschaftsbild bereits
entsprechend vorbelastet und in der Regel eine geringe Eignung für die
Erholungsnutzung vorhanden. Daraufhin ergaben sich 19 grundsätzlich geeignete
Standorte (Anlage 3), die hinsichtlich der gegebenen Siedlungsanbindung (zur
Vorbeugung einer Zersiedelung der Landschaft, aber auch unter Beachtung einer
möglichst geringen Einschränkung der weiteren Entwicklung von
Siedlungsflächen), der möglichen Einspeisung in das Stromnetz, der Bedeutung
des Standortes für die Landwirtschaft anhand der vorliegenden Bodengüte, der
Bedeutung des Standortes für die Naherholung, der Einsehbarkeit und
letztendlich auch der Eigentumsverhältnisse (d. h. privat oder städt.) einer
ersten Einschätzung unterzogen wurden.
Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass aufgrund der geringen Freiflächenressourcen der Stadt Fürth
mit entsprechend hohem Nutzungsdruck 19 potenzielle Standorten in der
Größenordnung von ca. 38 ha entlang von Autobahnen und Eisenbahnen festgestellt
wurden. Hiervon sind allerdings 5 Standorte nur bedingt geeignet oder
erscheinen aufgrund ihrer Größe nicht wirtschaftlich genug.
Auch für diese
Flächen ist die Vergütung von Strom aus PV-Freiflächenanlagen gem. EEG an das
Vorhandensein eines rechtkräftigen Bebauungsplanes (und somit auch einer
dementsprechenden FNP-Darstellung) gebunden. Die Einleitung entsprechender
Bauleitplanverfahren sollte erst nach Antragstellung eines Investors, der sich
sowohl zur Durchführung eines V+E-Verfahrens (d. h. Kostenübernahme)
verpflichtet als auch die hierzu erforderliche Grundstücksverfügbarkeit
nachweist, erfolgen.
Das vorliegende
Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll letztendlich als
Grundlage für die Entscheidungsfindung bei künftigen Anträgen dienen. Trotzdem
soll jeder Antrag auch weiterhin individuell geprüft werden, um auf sich
ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können
.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Karte 1: Ausschlussgebiete
Karte 2: Potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Karte 3: Potentielle Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen