1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den konkretisierten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a der Stadt Fürth vom November 2011 sowie die dazugehörige Begründung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Am 21.09.2005 hat
der Stadtrat das oben genannte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-planes
Nr. 351a eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am
26.10.2005 im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Fürth. Ziel der Planung ist, die
Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Im Rahmen der
Aufstellung ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Zur Sicherung der ökologischen
Qualität zum angrenzenden Wald ist ein Schutzabstand eingehalten. Der
schützenswerte Baumbestand befindet sich ausschließlich außerhalb der
Baugrenzen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden
durchgeführt.
Die vorliegenden
Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Verfahrens
eingearbeitet.
Der vom
Stadtplanungsamt erarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a vom Oktober
2011 einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde von Bau- und Werkausschuss
am 09.11.2011 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschossen.
Zur Klarstellung der
Planung wurden Haupt- und Zwischengebäude nun detailliert dargestellt
(Geschosse und Lage).
Die bereits
bestehenden Straßen (Paul-Keller-Straße sowie Heilstättenstraße) wurden als
Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt.
Zur Sicherung der
vorhandenen Gebäude an der Paul-Keller-Straße wurden entsprechende
Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Die Begründung wurde
entsprechend angepasst.
Sonstige
Festsetzungen des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 351a bleiben unberührt.
Der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 351a vom November 2011 einschließlich Begründung soll nun erneut gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Auf die erneute Anlage des Umweltberichtes, des Schallschutzgutachtens und der Einwände der Träger öffentlicher Belange wird verzichtet, da diese unverändert geblieben sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a vom November 2011 mit Begründung