Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 351a „ehem. ASV Fürth West an der Heilstättenstraße“. Hier: Ergänzter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
SpA/018/2011
Art
Beschlussvorlage - AL

1.      Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.      Der Bau- und Werkausschuss billigt den konkretisierten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a der Stadt Fürth vom November 2011 sowie die dazugehörige Begründung.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.


Am 21.09.2005 hat der Stadtrat das oben genannte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 351a eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 26.10.2005 im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Fürth. Ziel der Planung ist, die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Im Rahmen der Aufstellung ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Zur Sicherung der ökologischen Qualität zum angrenzenden Wald ist ein Schutzabstand eingehalten. Der schützenswerte Baumbestand befindet sich ausschließlich außerhalb der Baugrenzen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt.

Die vorliegenden Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Verfahrens eingearbeitet.

Der vom Stadtplanungsamt erarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a vom Oktober 2011 einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde von Bau- und Werkausschuss am 09.11.2011 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschossen.

 

Zur Klarstellung der Planung wurden Haupt- und Zwischengebäude nun detailliert dargestellt (Geschosse und Lage).

Die bereits bestehenden Straßen (Paul-Keller-Straße sowie Heilstättenstraße) wurden als Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt.

Zur Sicherung der vorhandenen Gebäude an der Paul-Keller-Straße wurden entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

Die Begründung wurde entsprechend angepasst.

Sonstige Festsetzungen des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 351a bleiben unberührt.

 

Der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 351a vom November 2011 einschließlich Begründung soll nun erneut gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Auf die erneute Anlage des Umweltberichtes, des Schallschutzgutachtens und der Einwände der Träger öffentlicher Belange wird verzichtet, da diese unverändert geblieben sind.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a vom November 2011 mit Begründung