Betreff
BW 043: Graf-Stauffenberg-Brücke, hier: Instandsetzung des Brückenbauwerkes. Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.
Vorlage
TfA/007/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 11.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der ergänzenden Projektgenehmigung für die Instandsetzung der „Graf-Stauffenberg-Brücke“.

 

Für StR am 25.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Instandsetzung der „Graf-Stauffenberg-Brücke“.


Ergänzende Projektgenehmigung für die Instandsetzung der „Graf-Stauffenberg-Brücke“

 

 

In Ergänzung zum Beschluss des Stadtrates vom 24.03.2010 wurde die Projektgenehmigung am 27.07.2011 mit Beschluss des Stadtrates erteilt.

 

Die Kosten für die Instandsetzungsmaßnahmen an der „Graf-Stauffenberg-Brücke“, einschließlich einem von der infra fürth verkehr gmbh geforderten Kostenausgleich für den Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen zur Andienung der geplanten Umleitungsstrecken  wurden demnach mit rd. 5.510.000,00 € Brutto angegeben.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Entwurfsplanung ergibt sich eine Erhöhung der Gesamtkosten auf rd. 6.470.000,00 € Brutto.

 

Die Erhöhung der Kosten ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

 

 

 

-       Aufgrund der Auswertung der Ergebnisse der durchgeführten Potentialfeldmessungen wurde eine zusätzliche Berücksichtigung von voraussichtlich zu erwartenden Schadensstellen auf der Fahrbahntafel der Brücke (auf ca. 1/3 der Brückenfläche = ca. 2.000,00 m²) vorgenommen. Das tatsächliche Schadensausmaß kann erst nach dem Entfernen des Asphaltbelages und der Abdichtung ermittelt werden.

-       Bei den Auffahrts-/Abfahrtsrampen müssen bei den Stützwänden im Bereich der oberen Wandenden zusätzlich die Kappen erneuert werden.

-       zusätzliche Berücksichtigung von Mehrkosten für das Anpassen der Verkehrsinseln und Verändern von Randsteinlinien für die Verbesserung der Verkehrsführung im Umfeld der Brücke (aufgrund der verbesserten Querschnittsaufteilung).

-       Erweiterung der Deckenbauarbeiten in den Kreuzungsbereichen vor bzw. nach dem Brückenbauwerk. Dies v.a. in der Kreuzung Heilstättenstraße / Am Europakanal.

-       Markierungsarbeiten für die Einrichtung der Radwegmarkierung entlang der Straße Am Europakanal auf ca. 3,2 km (vom Fürberger Steg bis zur Verbindungsstraße West).

-       Berücksichtigung von ggf. erforderlichen mobilen bzw. festen Lichtsignalanlagen im Bereich der Umleitungsstrecken.

 

Nach aktueller Auskunft seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg betragen die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Kosten vorläufig rd. 1.630.000,00 € Brutto.

 

Die Kosten für die Erschwernisse des ÖPNV (rd. 680.000,00 € Brutto) sowie für die Verkehrssicherung (rd. 230.000,00 € Brutto) werden nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Nürnberg derzeit als nicht zuwendungsfähig anerkannt.

Eine Klärung, inwiefern diese Kosten als ebenfalls noch zuwendungsfähig anzuerkennen sind, wurde seitens TfA veranlasst. Über das Ergebnis einer ggf. Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten aus diesem Sachverhalt wird das TfA gesondert berichten.

 

Inwiefern eine Anspruchsgrundlage für die Begleichung der Kosten in Höhe von 680.000,00 € seitens der infra fürth verkehr gmbh gegenüber der Stadt Fürth besteht, ist derzeit noch ungeklärt.

 

Somit sind von den v.g. Gesamtkosten in Höhe von

 

rd.    5.790.000,00 € Brutto für die Instandsetzung der Graf-Stauffenberg-Brücke zzgl.

rd.       680.000,00 € Brutto für die Erschwernisse des ÖPNV

rd     6.470.000,00 € Brutto

 

voraussichtlich Kosten in Höhe von

 

rd. 1.630.000,00 € Brutto (jedoch ohne Betriebserschwernisse des ÖPNV)

 

d.h. ca. 28% der Gesamtkosten (ohne Berücksichtigung der Betriebserschwernisse des ÖPNV) zuwendungsfähig.

 

Angaben zu dem Fördersatz auf die zuwendungsfähigen Kosten können derzeit noch nicht getroffen werden.

 

 

Zeitliche Abwicklung:

 

Unter Voraussetzung eines Bewilligungsbescheides seitens der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2012, ist die Bauausführung ab Mai 2012 bis ca. September 2013 vorgesehen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5.790.000,00

+ 680.000,00 €

6.470.000,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

bei Hst. 6310.9500

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: