Betreff
Ausbau der Kreisstraße FüS 2 - Bernbacher Straße: Errichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Bernbacher Straße/Külsheimstraße/Breiter Steig Ergänzende Projektgenehmigung
Vorlage
TfA/009/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 11.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der ergänzenden Projektgenehmigung zum Ausbau der Kreisstraße FüS2 Bernbacher Straße – Kreisverkehr.

 

Für StR am 25.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung zum Ausbau der Kreisstraße FüS2 Bernbacher Straße - Kreisverkehr“.


Die Bernbacher Straße im Ortsteil Burgfarrnbach ist Bestandteil der Kreisstraße FüS 2, die von Veitsbronn im Landkreis Fürth kommend, innerhalb des Stadtgebietes Fürth in die Bundes-straße 8 mündet. Aus Norden mündet die Straße Breiter Steig und aus südlicher Richtung die Külsheimstraße in die Bernbacher Straße.

Am 09.03.2009 wurden die Zuwendungsunterlagen für den Kreisverkehrsausbau an das Staatliche Bauamt Nürnberg zur baufachlichen Stellungnahme und zur Weitergabe an die Regierung von Mittelfranken übermittelt. Die Projektgenehmigung für die Maßnahme erfolgte 25.03.2009 im Stadtrat.

Mit Schreiben vom 29.07.2011 teilte die Regierung von Mittelfranken im Rahmen der „Zwischenmitteilung über den Bearbeitungsstand“ die voraussichtlichen Auflagen, Hinweise und Empfehlungen zu dem von der Stadt eingereichten Zuwendungsantrag mit.

Diese wurden in die Planunterlagen eingearbeitet und zusammen mit Ausschreibungsergebnis und der Benennung der ausführenden Firma am 02.08.2011 dem Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Weiterleitung an die Regierung mitgeteilt.

Bedingt durch die Empfehlung aus der baufachlichen Stellungnahme, die umlaufenden Gehwe-ge am Kreisverkehr mit einer Mindestbreite von 2,50 m auszuführen, wurde die Kreisverkehrs-planung angepasst. 

Gleichzeitig wurde die gesamte Planung auf eine Minimierung des erforderlichen Grunderwerbs aus Fl.Nr. 911 ausgerichtet.

Da einige Grundstückszufahrten sehr nah im Bereich der Zu- und Ausfahrten des Kreisver-kehrsplatzes vorhanden sind,  können sog. „Doppelquerungen“ (sep. Querungsbereiche für Rollstuhlfahrer mit Bordhöhe 0 cm und für Blinde und Sehbehinderte mit Bordhöhe 6 cm) aus Platzgründen nicht ausgeführt werden. Zur besseren Barrierefreiheit wurde ein umlaufendes Leitsystem berücksichtigt.

An den vier Knotenpunktsästen wurden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt Fußgän-gerüberwege (Zebrastreifen) vorgesehen. Die erforderliche Beleuchtung soll in LED-Ausführung erfolgen.

Um sicher zu stellen, dass sich durch den Linksabbiegerverkehr aus dem „Breiten Steig“ in das Gewerbegebiet kein Rückstau  ergibt, wurde im Verlauf der weiterführenden Ausführungspla-nung auf die möglichen Längsparkstände auf der Ostseite des Breiten Steiges verzichtet und ein Linksabbiegestreifen integriert.

Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich dadurch nicht.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan Stand 25.03.2009

Anlage 2: Lageplan mit Ergänzungen