Für BA am 11.01.2012:
Die Vorlage des Baureferates
wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die Erteilung der ergänzenden Projektgenehmigung zum Ausbau der
Kreisstraße FüS2 Bernbacher Straße – Kreisverkehr.
Für StR am 25.01.2012:
Die Vorlage des Baureferates
wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung zum Ausbau der Kreisstraße FüS2 Bernbacher Straße - Kreisverkehr“.
Die Bernbacher Straße im Ortsteil Burgfarrnbach ist Bestandteil der
Kreisstraße FüS 2, die von Veitsbronn im Landkreis Fürth kommend, innerhalb des
Stadtgebietes Fürth in die Bundes-straße 8 mündet. Aus Norden mündet die Straße
Breiter Steig und aus südlicher Richtung die Külsheimstraße in die Bernbacher
Straße.
Am 09.03.2009 wurden die Zuwendungsunterlagen für den
Kreisverkehrsausbau an das Staatliche Bauamt Nürnberg zur baufachlichen
Stellungnahme und zur Weitergabe an die Regierung von Mittelfranken
übermittelt. Die Projektgenehmigung für die Maßnahme erfolgte 25.03.2009 im
Stadtrat.
Mit Schreiben vom 29.07.2011 teilte die Regierung von Mittelfranken im
Rahmen der „Zwischenmitteilung über den Bearbeitungsstand“ die
voraussichtlichen Auflagen, Hinweise und Empfehlungen zu dem von der Stadt
eingereichten Zuwendungsantrag mit.
Diese wurden in die Planunterlagen eingearbeitet und zusammen mit
Ausschreibungsergebnis und der Benennung der ausführenden Firma am 02.08.2011
dem Staatlichen Bauamt Nürnberg zur Weiterleitung an die Regierung mitgeteilt.
Bedingt durch die Empfehlung aus der baufachlichen Stellungnahme, die
umlaufenden Gehwe-ge am Kreisverkehr mit einer Mindestbreite von 2,50 m
auszuführen, wurde die Kreisverkehrs-planung angepasst.
Gleichzeitig wurde die gesamte Planung auf eine Minimierung des
erforderlichen Grunderwerbs aus Fl.Nr. 911 ausgerichtet.
Da einige Grundstückszufahrten sehr nah im Bereich der Zu- und
Ausfahrten des Kreisver-kehrsplatzes vorhanden sind, können sog. „Doppelquerungen“ (sep.
Querungsbereiche für Rollstuhlfahrer mit Bordhöhe 0 cm und für Blinde und
Sehbehinderte mit Bordhöhe 6 cm) aus Platzgründen nicht ausgeführt werden. Zur
besseren Barrierefreiheit wurde ein umlaufendes Leitsystem berücksichtigt.
An den vier Knotenpunktsästen wurden in Abstimmung mit dem
Straßenverkehrsamt Fußgän-gerüberwege (Zebrastreifen) vorgesehen. Die
erforderliche Beleuchtung soll in LED-Ausführung erfolgen.
Um sicher zu stellen, dass sich durch den Linksabbiegerverkehr aus dem
„Breiten Steig“ in das Gewerbegebiet kein Rückstau ergibt, wurde im Verlauf der weiterführenden
Ausführungspla-nung auf die möglichen Längsparkstände auf der Ostseite des
Breiten Steiges verzichtet und ein Linksabbiegestreifen integriert.
Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich dadurch nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Lageplan Stand 25.03.2009
Anlage 2: Lageplan mit Ergänzungen