Ergänzend zum AJJ – Beschluss vom 01.06.2011 besteht mit der Aufstockung von 24 auf 26 Krippenplätze in der Königstr. 17 Einverständnis.
Aufgrund seinerzeit
vorliegender Pläne für eine Kinderkrippe in der Königstr. 17 errechneten sich
24 genehmigungsfähige Plätze.
Eine neue Anordnung
der Krippenräume durch das planende Architektenbüro, verbunden mit der damit
einhergehenden Vergrößerung der Nutzfläche, erlaubt die Anerkennung von nunmehr
26 statt der bereits beschlossenen 24 Plätze. Die Plätze dienen dem Bedarf, der
seitens des AJJ am 14.12.2011 beschlossen wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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