Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis und empfiehlt die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses im Hinblick auf den Geltungsbereich sowie der Zielsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 370a.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.07.2008 das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 370 a „Neue Mitte Fürth“ eingeleitet; die ortsübliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte mit Veröffentlichung in der Stadtzeitung bzw. dem Amtsblatt am 10.09.2008. Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Beschluss des BWA vom 29.10.2008 dahingehend ergänzt, das Verfahren gemäß §13a BauGB als beschleunigtes Verfahren zu betreiben. Nachdem die dafür erforderlichen Kriterien nach wie vor erfüllt sind, soll das Verfahren weiterhin auf dieser Grundlage durchgeführt werden.
Den gefassten Beschlüssen lag seinerzeit das Entwurfskonzept der Firma Sonae Sierra Germany zugrunde, das aus bekannten Gründen nicht weitergeführt werden konnte.
Nach Abschluss des zwischenzeitlich durchgeführten Investorenauswahlverfahrens wurde in der Stadtratssitzung am 27.07.2011 die Firma MIB AG als Investor ausgewählt. Das von MIB AG entwickelte Konzept für den neuen Einkaufsschwerpunkt sieht einen im Vergleich zu dem damals zugrunde liegenden Entwurf verkleinerten Umgriff vor. Der räumliche Geltungsbereich wird daher entsprechend angepasst.
Im Aufstellungsbeschluss vom 30.07.2008 wurden bereits
Inhalte beschlossen, mit denen die Schaffung eines neuen Einkaufszentrums
planungsrechtlich sichergestellt werden soll; diese sind weiterhin im Rahmen
eines Bebauungsplanverfahrens zu regeln. Darüber hinaus haben sich weitere
Aspekte und Fragestellungen ergeben, die im Zuge des bevorstehenden
Satzungsverfahrens geklärt werden sollen.
Nach Ansicht des Baureferates ist eine planungsrechtliche Absicherung auch nachfolgend aufgeführter Punkte erforderlich:
- Belange, die sich aus dem Anschluss der Neubebauung an benachbarte Bestandsgebäude ergeben, sind zu berücksichtigen bzw. abzusichern (u. a. Grenzanbauten, Anschlüsse, Abstandsflächen und Gebäudehöhen).
- Die Befahrbarkeit und Durchgängigkeit auch für den Linienbusverkehr der Rudolf-Breitscheid-Straße soll sichergestellt werden.
- Die Unterbauung der öffentlichen Verkehrsfläche „Rudolf-Breitscheid-Straße“ sollermöglicht werden, um ein Zusammenbinden der sich nördlich und südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße befindlichen Bauteile zu gewährleisten.
Das Baureferat empfiehlt, die Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 370a „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ entsprechend den Ausführungen der Verwaltung im Hinblick auf den Geltungsbereich und die genannten weiteren planungsrechtlichen Punkte zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan mit geändertem räumlichen Geltungsbereich zur Aufstellung des B-Planes 370a vom 05.09.2011