Betreff
Straßenreinigungsgebühren, Satzungsänderung ab 01.04.2012
Vorlage
TfA/012/2011
Aktenzeichen
V-TfA/Bh-Kit.-Fo.
Art
Beschlussvorlage - SL

Für BA am 11.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erforderliche Satzungsänderung für die städtische Straßenreinigung zum 01.04.2012

 

Für StR am 25.01.2012:

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat stimmt der erforderlichen Satzungsänderung für die städtische Straßenreinigung zum 01.04.2012 zu.

 


Die Stadt Fürth verrechnet für die Reinigung des gesamten Straßenraumes 3,20 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basiert auf der Gebührenkalkulation von 1989 und blieb bisher unverändert.

 

Bis zum Jahr 2004 gab es noch eine Gebühr für die reine Fahrbahnreinigung, welche aufgrund des Aufwandes für die Nachreinigung aufgegeben wurde. Diese Straßen wurden  in die Reinigungsklasse 4 integriert.

 

Bisher konnte eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren vermieden werden, da das Reinigungsgebiet der städtischen Straßenreinigung mehrfach ausgeweitet wurde  und die Arbeiten optimiert werden konnten, so dass eine Rücklage gebildet werden konnte. 

 

Aufgrund der eingetretenen allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung ist die Gebühr nicht mehr auskömmlich und die Rücklage wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 aufgebraucht sein.

 

Unter Hinzuziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurden daher die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2012 – 2015 neu kalkuliert.

Hierbei wurde auf Vorschlag des BKPV der Kostenanteil für das öffentliche Reinigungsinteresse von bisher 15 % auf 10 % reduziert.

 

Zum 01.04.2012 ist die Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und Jahr erforderlich:

 

Reinigungsklasse 1                                                    bisher 19,12 €             neu      28,80 €

- wöchentlich sechsmal

 

Reinigungsklasse 2                                                    bisher 22,50 €             neu      33,60 €

- wöchentlich häufiger als sechsmal 

  Fußgängerzone

 

Reinigungsklasse 3                                                    bisher  6,38 €              neu        9,60 €

- Reinigung zweimal wöchentlich                            

 

Reinigungsklasse 4                                                    bisher  3,20 €              neu        4,80 €

- Reinigung wöchentlich einmal

 

 

Die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren beträgt 50 %. Bezogen auf den Zeitraum von 1989 bis 2011 bedeutet dies eine durchschnittliche Erhöhung von 1,86 % pro Jahr und liegt damit unter der allgemeinen Inflationsrate. 

 

Im Vergleich mit anderen Städten ist die Reinigungsgebühr der Stadt Fürth als günstig einzustufen.

 

Städtevergleich für eine einmalige wöchentliche Reinigung

 

Stadt Nürnberg                      10,25 €

Stadt München                        7,85 €

Stadt Würzburg                       6,95 €

Stadt Erlangen                         5,00 €  (Vergleich aus 2maliger Reinigung, da degressive

                                                               Gebührengestaltung)

 

Stadt Fürth                               4,80 €

 

 

Aufgrund der Neukalkulation der Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Anlage geändert.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Ausgleich des 

Gebührenhaushaltes

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

 

Budget-Nr. 66500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

.

 


Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 14.03.1989