Für BA am 11.01.2012:
Die Vorlage des Baureferates
wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die erforderliche Satzungsänderung für die städtische
Straßenreinigung zum 01.04.2012
Für StR am 25.01.2012:
Die Vorlage des Baureferates
wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat stimmt der erforderlichen
Satzungsänderung für die städtische Straßenreinigung zum 01.04.2012 zu.
Die Stadt Fürth
verrechnet für die Reinigung des gesamten Straßenraumes 3,20 € pro Frontmeter
und Jahr. Dieser Gebührensatz basiert auf der Gebührenkalkulation von 1989 und
blieb bisher unverändert.
Bis zum Jahr 2004
gab es noch eine Gebühr für die reine Fahrbahnreinigung, welche aufgrund des
Aufwandes für die Nachreinigung aufgegeben wurde. Diese Straßen wurden in die Reinigungsklasse 4 integriert.
Bisher konnte eine
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren vermieden werden, da das Reinigungsgebiet
der städtischen Straßenreinigung mehrfach ausgeweitet wurde und die Arbeiten optimiert werden konnten, so
dass eine Rücklage gebildet werden konnte.
Aufgrund der
eingetretenen allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung ist die Gebühr nicht mehr
auskömmlich und die Rücklage wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011
aufgebraucht sein.
Unter Hinzuziehung
des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurden daher die
Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2012 – 2015 neu kalkuliert.
Hierbei wurde auf
Vorschlag des BKPV der Kostenanteil für das öffentliche Reinigungsinteresse von
bisher 15 % auf 10 % reduziert.
Zum 01.04.2012 ist
die Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und Jahr
erforderlich:
Reinigungsklasse 1 bisher
19,12 € neu 28,80 €
- wöchentlich
sechsmal
Reinigungsklasse 2 bisher
22,50 € neu 33,60 €
- wöchentlich
häufiger als sechsmal
Fußgängerzone
Reinigungsklasse 3 bisher 6,38 € neu
9,60 €
- Reinigung zweimal
wöchentlich
Reinigungsklasse 4 bisher 3,20 € neu
4,80 €
- Reinigung
wöchentlich einmal
Die Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühren beträgt 50 %. Bezogen auf den Zeitraum von 1989 bis
2011 bedeutet dies eine durchschnittliche Erhöhung von 1,86 % pro Jahr und
liegt damit unter der allgemeinen Inflationsrate.
Im Vergleich mit
anderen Städten ist die Reinigungsgebühr der Stadt Fürth als günstig
einzustufen.
Städtevergleich für
eine einmalige wöchentliche Reinigung
Stadt Nürnberg 10,25 €
Stadt München 7,85 €
Stadt Würzburg 6,95 €
Stadt Erlangen 5,00 €
(Vergleich aus 2maliger Reinigung, da degressive
Gebührengestaltung)
Stadt Fürth 4,80 €
Aufgrund der Neukalkulation der Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Anlage geändert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Ausgleich des |
Gebührenhaushaltes |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
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Budget-Nr. 66500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: . |
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Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 14.03.1989