I.
1. Bericht zum Rechnungsergebnis 2011
Der tatsächlich
eingesparte Zuschuss liegt unter Berücksichtigung aller Faktoren bei ca.
297.000 € und ist damit im Vergleich der Rechnungsergebnisse zum Vorjahr um ca.
900.000 € gesunken. Die im Ansatz gekürzten Ausgaben liegen dabei mit ca.
100.000 € über dem verfügbaren Ansatz, blieben jedoch mit ca. 400.000 € hinter
dem Vorjahresansatz zurück. Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ohnehin
erhöhten Ansätze für Einnahmen liegen mit ca. 400.000 € im Plusbereich und
haben sich im Vergleich zum Ansatz 2009 sogar um ca. 1 Mio € gesteigert.
Im langjährigen Trend sind die Ausgaben linear und die Einnahmen progressiv
gestiegen. Die Fallzahlen bewegen sich ungefähr auf Vorjahresniveau.
Der günstigere
Haushaltsabschluss war nicht zuletzt auch deswegen möglich, weil im
Haushaltsjahr 2011 die Fallentwicklung kontinuierlich verlief. Krisenfälle im
größeren Ausmaß oder Hilfen für kinderreiche Großfamilien blieben aus. Die
Verläufe bewegten sich im Rahmen der bei Planerstellung prognostizierten
Erwartungen. Die unterjährige Prognose ließ noch einen höheren Kostenanstieg
befürchten. Im 2. Halbjahr griffen jedoch verstärkt die getroffenen
Einsparbemühungen und der Anstieg ist abgeflacht. Der verbliebene Kostenanstieg
konnte noch durch die erhöhten Einnahmen aus der Konsolidierungsaktion und der
Rückzahlung der bevorschussten Mittagessensgelder für das Bildungspaket, die
sich erst im Dezember heraus stellten, aufgefangen werden. Es war daher auch
nicht notwendig, die von Käm zugesicherte Mittelnachbewilligung, für einen
irrtümlich mit 210.000 € zu niedrig ausgewiesenen Ansatz im Haushaltsplan, in
Anspruch zu nehmen.
Es ergibt sich folgendes Budgetergebnis 2011
SolSolleinnahmen
(Vergleichsansatz 2009 2.113.900,00 €)
(Vergleichsansatz 2010……… …2.623.900,00 €)
|
EinEinnahmeüberschuss:
403.509,41 € |
Sollausgaben
(Vergleichsansatz 2009 13.526.750,00 € Rechnungsergebnis 13.724.011,39 € |
MMMehrausgaben:
(Berichtigung
eines Druckfehlers um + 210.000 €) 106.611,39
€ (auf der Basis des berichtigten |
Zuschussbedarf Ansatz
2011 berichtigt
10.908.000,00 € Rechnungsergebnis 10.611.101,98 € |
Zuschussunterschreitung
- Rechnungsergebnis
liegt unter dem Ansatz:
Ansatzes) +
86.898,02 € (auf der
Basis der Drucklegung) |
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass weitere Einnahmen aus der
Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten über erhöhte Schlüsselzuweisungen
direkt in den Haushalt der Kämmerei eingeflossen sind, die nicht im Budget des
JgA ausgewiesen werden. Der Teilbereich des Sonderbudgets für
Kinderbetreuungskosten wurde 2011 durch das RpA geprüft und es ergaben sich
keine wesentlichen Beanstandungen.
Das
Gesamtergebnis stellt sich in der Reihe der Vorjahresergebnisse (nicht auf
Ansätze bezogen) wie folgt dar:
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
Rechnungsergebnis Ausgaben |
13.724.011 € |
14.116.878 € |
13.526.699€ |
12.906.254€ |
12.268.600€ |
11.546.150€ |
A-Veränderung zum Vorjahr |
- 2,8 % |
+ 4,36 % |
+ 4,8 % |
+ 5,2 % |
+ 6,3 % |
- 0,8 % |
Rechnungsergebnis Einnahmen |
3.112.909 € |
2.569.253 € |
2.300.456 € |
2.539.560 € |
2.155.306 € |
2.095.376 € |
E-Veränderung zum Vorjahr |
+ 21,2 % |
+ 48,67 % |
- 9,4 % |
+ 17,8 % |
+ 2,9 % |
- 5,01 % |
Refinanzierung der Ausgaben
durch Einnahmen |
22,7 %, zuzügl. Schlüsselzuweisg. |
18,2 %, mit Schlüsselzuw.: 24,2 % |
17 % |
19,6 % |
17,5 % |
18,1 |
Zuschussbedarf |
10.611.101 € |
11.547.626 € |
11.226.243€ |
10.366.694€ |
10.113.293€ |
9.450.774€ |
Z-Veränderung zum Vorjahr |
- 8,1 % |
+ 2,8 % |
+ 8,3 % |
+ 2,5 % |
+ 7 % |
+ 0,2 % |
Einzelne
ausgewählte Bereiche der kostenintensiven Hilfen haben sich in den letzten
Jahren wie folgt entwickelt (Ausgaben):
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
ambulante Hilfen Kosten |
2.319.476€ |
2.629.147 € |
2.404.301 € |
2.399.100 € |
2.098.960 € |
1.394.008 € |
Fallzahlen 31.12. |
ca.
410 |
414 |
398 |
415 |
362 |
303 |
teilstationäre Hilfen Kosten |
1.063.596€ |
1.175.728 € |
1.167.427 € |
1.060.748 € |
1.003.073 € |
1.124.862 € |
Fallzahlen 31.12. |
ca.
80 |
79 |
85 |
82 |
69 |
78 |
Fremdunterbringung
außerhalb des Elternhauses
Kosten Heim,
Pflegefamilie, Eingliederungshilfe |
6.719.615€ |
6.595.163 € |
6.944.766 € |
6.629.169 € |
6.572.653 € |
7.064.872 € |
Fallzahlen 31.12. |
ca.
300 |
299 |
307 |
311 |
353 |
344 |
Kindertagesbetreuung Kosten |
1.535.850€ |
1.844.576€ |
1.640.313 € |
1.502.150 € |
1.205.124 € |
1.087.583 € |
Fallzahlen 31.12. |
1138 |
1249 |
1449 |
1490 |
1250 |
1203 |
2.
Allgemeines zu den Aufwendungen für erzieherische Hilfen
Die Bedingungen des Aufwachsens werden für junge Menschen und deren
Familien vermeintlich komplizierter, die Entwicklungsverläufe von jungen
Menschen gestalten sich problematischer und die Eltern scheinen zunehmend mit
Erziehungsaufgaben und Situationen überfordert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat bedarfsgerecht und unabhängig von
wirtschaftlichen Vorgaben, auf Gefährdungslagen von jungen Menschen im Rahmen
der gesetzlichen Ansprüche zu reagieren, deren Ursachen und Zuordnungen sich
jährlich verschieben können. Das Jugendamt wird zusehends in die Rolle eines
Reparaturbetriebs für an anderer Stelle verursachte prekäre Lebensverhältnisse
gedrängt.
Die Fallzahlen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der
demografischen Entwicklung, der psychosozialen Situation von Kindern und
Jugendlichen, den sozioökonomischen Lebenslagen und Armutsquoten im Sozialraum,
aber auch von der Bedarfsdeckung durch andere, vorrangige Leistungsträger. Die
Aufgaben stehen mit hoher Medien- und Internetpräsenz im Zeichen zunehmender
Sensibilisierung unserer Gesellschaft für Gefährdungen von Kindern in der
Familie. Entscheidungen stehen zudem immer mehr im Focus einer zivil- und
strafrechtlichen Würdigung von Bürgern und Justiz.
Zusammenhänge und Zahlenreihen können dem Geschäftsbericht im
Jugendhilfeberichtswesen (JUBB - Redaktionsstand 31.12.2010) des
Stadtjugendamtes Fürth entnommen werden. Dort sind empirisch gesicherte und
verlässliche Daten zusammengetragen. Diese sind in einen soziodemografischen
Zusammenhang zu bringen und müssen im Hinblick auf Infra-, Soziostrukturen und
Belastungsfaktoren interpretiert werden. Bei Interesse kann der umfangreiche
JUBB-Bericht beim Jugendamt als Pdf-Datei angefordert werden.
Das Geld im Sonderbudget wurde
ausgegeben, um Kinder zu betreuen, das Zusammenleben in Familien zu ermöglichen,
auffälligen jungen Menschen Chancen für ein normales Leben zu geben, jungen
Menschen und Familien in belasteten persönlichen Situationen im Zeichen einer
Wirtschafts- und Finanzkrise Bildung und einen sozialen Ausgleich zu sichern
und neue Perspektiven aufzuzeigen. Das Jugendamt konnte damit seinem
gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Kinder- und Elternrechte nachkommen.
Durch frühzeitig einsetzende
Hilfen in innerfamiliären Krisensituationen und durch einen intakten Sozialraum
lassen sich früher oder später eskalierende Situationen vermeiden. Wenn dies
nicht gelingt, bedarf es häufig eines massiven Eingriffs in die
Familienkonstellation, der auch in finanzieller Hinsicht einen entsprechenden
Aufwand erfordert. Eine Hilfe wird nur wirksam, wenn sie zeitnah und passgenau
erfolgt, was Präsenz und gute Diagnostik im JgA voraussetzt. Falsche Hilfen
würden die Problematik zeitlich hinausschieben und verstärken und das dafür
eingesetzte Geld wäre umsonst ausgegeben.
Das Jugendamt steht hier im Spagat. Einerseits will man dem steigendem
Hilfebedarf gerecht werden, andererseits ist man bestrebt, die Ausgaben der
Jugendhilfe zu reduzieren, zumindest nicht weiter steigen zu lassen. Im Rahmen
dieser Sparbemühungen wird versucht, neue Einnahmequellen zu erschließen oder
Synergieeffekte nutzbar zu machen. Hierzu gehört z. B. die Verflechtung von
Hilfen zur Erziehung einerseits und Regelangeboten im Kontext von Jugendhilfe
und Kindertageseinrichtungen oder Schule andererseits. Im Zusammenhang mit der Syntegration wurde
auch mit Erfolg versucht, verschiedene Konzepte zur Kosteneinsparung
umzusetzen. Standardabsenkungen sind jedoch sehr kritisch zu hinterfragen, da
sie nur zeitlich befristet vertretbar sind und falsch eingesetzt zur
Verteuerung führen.
2.1 Darstellung
ausgewählter Ausgaben im Jahr 2011:
Auf folgende Ausgabenansätze soll besonders
hingewiesen werden:
4534.7713 Hilfen in
Mutter-Kind-Heimen
Das Rechnungsergebnis liegt
mit 300.000 € über dem Ansatz. Damit wurde Müttern ermöglicht, sich in
stationärem Umfeld mit Unterstützung selbst um ihre Kinder zu kümmern. Die
Nachfrage war erstmals besonders hoch und es ist erst noch zu beobachten, ob
sich ein Trend herausbildet.
UA 4541.7629 und 7714 Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen und
für Mittagessen
Der ALG-II-bedingte Fallzahlenanstieg der letzten Jahre ist
offensichtlich durch die positivere wirtschaftliche Entwicklung zurückgegangen.
Das Kostenvolumen ist nur leicht zurück gegangen, da bei Bevölkerungszuwachs
die allgemeine Versorgungsquote bei der Kindertagesbetreuung und die Gebühren
hierfür stiegen.
Durch das Bildungspaket sind insbesondere die Kosten für Mittagessen von
270.000 € auf 24.000 € gesunken, was im Haushalt jedoch bereits als Einsparung
abgebildet war.
4557.7713 Hilfe in Heimen
Die Ausgaben für stationäre Hilfen konnten jahrelang stabil
gehalten werden, während im Bundesdurchschnitt erheblich höhere Steigerungen zu
beobachten waren. Im Haushaltsjahr ergab sich ein leicht steigender Trend,
aufgrund von erhöhten Tagessätzen. Die Fallzahlen blieben konstant.
Es sind nicht alle Kinder und alle Situationen für ambulante Hilfen oder
Pflegestellen geeignet. Es ist auch nur bedingt tauglich, stationäre in
ambulante Hilfen umzuschichten. Das Durchlaufen mehrerer „ungenauer“ Hilfen
verlängert eine Maßnahme und ist in der Gesamtsumme teuerer. Das JgA FÜ hat mit
durchschnittlich 21 Monaten Heimaufenthaltszeit im überregionalen
Städtevergleich (23 bis 36 Monaten) einen niedrigen Wert.
Ergebnisse aus Kosten-Nutzen-Analysen des Sozialministeriums belegen
zwischenzeitlich für die Heimerziehung erhebliche tangible Nutzeneffekte. Jeder
Euro, den eine Heimerziehung kostet, führt demnach zu ca. 3 Euro Nutzeneffekten
in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit und Delinquenz. Dadurch
werden langfristig kommunale Finanzen entlastet. Die hier gebundenen Mittel
können daher nicht nur als Kostenfaktoren, sondern müssen als Investition
gesehen werden.
4553. und 4554.7612 Ambulante Erziehungshilfen
Sozialpädagogische Familienhilfen als alltagsorientierte
aufsuchende Hilfe haben das Ziel, Familien vor Ort bei Verbesserung ihrer
alltäglichen Lebensbedingungen und bei der Entwicklung ihrer
Erziehungsfähigkeit durch beraterische und praktische Maßnahmen zu
unterstützen. Die Hilfe ermöglicht eine Entspannung der Familien-situation,
wodurch sich Fremdunterbringungen bedingt vermeiden lassen.
Infolge des verfolgbaren linearen Kostenanstiegs für ambulante Jugendhilfen
wurden vom Sozialdienst in Zusammenarbeit mit den freien Jugendhilfeträgern neue
Informationsverfahren entwickelt, die eine bessere Hilfesteuerung ermöglichen.
Eine Kennzahlenauswertung auf den Leitungsebenen führte mittelfristig zu einer
Reduzierung beim Rechnungsergebnis. Mit weiteren Bemühungen in diesem Bereich
soll diese Position weiterhin eingefroren werden. 2011 war dies ein
Konsolidierungsziel, das erbracht wurde.
4555. 7713 Tagesgruppen
Tagesgruppen sollen die Familie ergänzen, indem sie den Alltag von Kindern
strukturieren und Förderangebote unterbreiten. Der Schwerpunkt liegt bei
Schulkindern mit Konzentrations- und Motivationsstörungen oder Lern-,
Leistungs- und Entwicklungsstörungen. Dem leicht steigenden Kostentrend wird zu
begegnen versucht, indem seit 2010 neue Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen
bei einer geringeren Gruppenstärke inkludiert werden. Über die staatliche
Beteiligung nach dem BayKiBiG konnte eine Kostenumschichtung erreicht werden.
Dadurch konnten hier ca. 100.000 € eingespart werden, was ein Einsparungsziel
in der Syntegration darstellte.
4556.7612 Vollzeitpflege in Familien
Aus einem Syntegrationsziel heraus (Standardreduzierung) waren die
Aufwendungen für die Vollzeitpflege durch eine befristete Aussetzung der
Pflegegeldanpassung zu reduzieren. Die Konsolidierung wurde umgesetzt, wenngleich
dies aus fachlicher Sicht als kontraproduktiv eingeschätzt wird.
4557.6721 Erstattung an andere Jugendämter
Die Kostenerstattung der Gruppierungsziffer 6721 richtet sich nach einer
komplexen und komplizierten Zuständigkeitsregelung im Jugendhilferecht und ist
sehr einzelfallbetont. Sie ist auch im Zusammenhang mit den Gruppierungsziffern
1624 und 1625 bei den Einnahmen durch Kostenerstattungen von anderen
Jugendhilfeträgern zu sehen. Wenn die Hilfe ordnungsgemäß gewährt wurde,
besteht darauf kaum Einfluss. Im JgA wird vor allem erfolgreich versucht,
unberechtigte Ansprüche abzuwehren, was zwar nicht als Aktivposten im Haushalt
erscheint, jedoch jährlich in einen Bereich von mehreren hunderttausend Euro
geht.
4557.7714 Hilfen für Asylbewerber
Die Ausgaben korrespondieren zeitversetzt mit den Einnahmen unter UA 4557.1611. Kosten für Asylbewerber werden in vollem Unfang wieder erstattet. Asylbewerber werden zugewiesen und das JgA hat keinen Einfluss darauf.
4565.7713 Inobhutnahme von Kindern
Die Kosten schwanken jährlich in Abhängigkeit von den Fallzahlen, der notwendigen Dauer der Unterbringung und der Intensität des Betreuungsbedarfs in billigeren oder kostenintensiveren Einrichtungen oder Pflegestellen. Der Abschnitt ist kaum planbar und es ist auf den Bedarf zu reagieren. Die Ausgaben liegen im Ansatzrahmen.
4566.7602 und 7713 Ambulante und stationäre
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen für Behinderte sind sehr streit- und damit arbeitsintensiv. Es besteht hier weiterhin starker Handlungsbedarf, da der Bezirk als erstangegangener, überörtlicher Sozialhilfeträger versucht, Kostenbelastungen aus seinem Bereich auf die Kommune umzuschichten. Als zweitangegangener Träger ist das Jugendamt selbst für eigentlich unzuständige Fälle zur Leistung verpflichtet. Hier finden wegen überschneidender Zuständigkeiten im Einzelfall jeweils aufwändige Verhandlungen und rechtliche Auseinandersetzungen statt. Das Rechtsamt wird hier prozessführend verstärkt einbezogen, wobei die Rechtsstreitigkeiten sehr langwierig sind.
2.2 Darstellung der
Einnahmen 2011:
Gesamteinnahmesituation
Die Ausgaben für Erzieherische
Jugendhilfen refinanzieren sich 2011 durch Einnahmen mit 22,7 %. Der in
Fürth seit Jahren hohe Kostendeckungsgrad liegt über dem allgemeinen
Durchschnitt von ca.12 - 16 %.
4541.1629 Hilfen in Kindertageseinrichtungen
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden vom JgA Mehreinnahmen mit
500.000 € angeboten, wenn die Stadt für ihre bei 4541.7714 aufgewendeten
Kinderbetreuungskosten über die Sozialhilfeausgabenstatistik erhöhte
Schlüsselzuweisungen des Staats erhielte. In einer aufwändigen Aktion wurden
mit zusätzlichem Personaleinsatz alle betroffenen Fälle seit 2005 erfasst.
Bereits 2010 konnten daraus 851.000 € zusätzlich für den städtischen Haushalt
erlangt werden. Das eigene JgA-Budget 2010 hat sich daraus um 380.000 €
Zusatzeinnahmen verbessert. 2011 wurde daraus ein Betrag von 642.000 €
generiert.
Die Kostenerstattungen von anderen Leistungsträgern (Gruppierungsziffer 1624 und 1625) bewegen sich insgesamt im Rahmen der Haushaltsansätze. Die Kostenbeteiligung von Unterhaltspflichtigen über Kostenersätze (Gruppierungsziffer 2411 und 2511) bewegte sich ebenfalls im Rahmen der definierten Erwartungen.
3.
Entwicklungsprognose 2012
Die Ausgabenentwicklung wird
sich aus heutiger Sicht im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel bewegen.
Bei den Ausgaben für ambulante Hilfen laufen weiterhin intensive Bemühungen, um
einen eingefrorenen Ansatz halten zu können. Eine geringe Kostensteigerung bei
Heimkosten wurde bereits eingeplant. Es wird auch 2012 weiterhin daran
gearbeitet, eine Steigerung möglichst gering zu halten. Ob sich das
Gesamtergebnis dann mit dem außergewöhnlichen Rechnungsergebnis 2011
vergleichen lässt, ist noch nicht abzusehen.
Mit der Erfüllung des
Einnahme-Haushaltsansatzes wird gerechnet. Soweit die Einnahmen aus der
„Konsolidierungsaktion Kinderbetreuungskosten“ nicht erreicht werden könnten,
sollte als logische Alternative analog die entsprechende Ausgabenposition
zurück gehen. Bisher muss das JgA die Kinderbetreuungskosten infolge der
Bearbeitungsdauer beim Jobcenter als Vorschuss übernehmen. Sollte die Zahl von
zeitnahen Direktübernahmen beim Jobcenter steigen, könnte die abgerechnete
Fallzahl im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beim JgA zurück gehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1