1. Von den Vorlagen der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Die Neufassung der Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat wird beschlossen.
2. Die Vorlagen und Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Das Integrationsbüro
im Bürgermeister- und Presseamt sieht gemeinsam mit dem Integrationsbeirat die
Notwendigkeit, die Wahlsatzungsbestimmungen aus folgenden Gründen zu ändern.
Mit knapp 3 % lag
die Wahlbeteiligung bei der letzten Integrationsbeiratswahl im Dezember 2008
nochmals unter der vorherigen. In Anbetracht der Sparzwänge der Stadt stellte
sich die Frage, inwieweit durch Vereinfachungen des Verfahrens Einsparungen
getroffen werden können.
Nach eingehender
Beratung sehen der Integrationsbeirat und das Integrationsbüro weiterhin keine
Alternative zur direkten Wahl seiner stimmberechtigten Mitglieder. Sie ist eine
entscheidende Motivation für Migrantinnen und Migranten, sich im
Integrationsbeirat zu engagieren und Voraussetzung für den gesellschaftlichen
Stellenwert und die Legitimation seiner Arbeit.
Es wird deshalb
vorgeschlagen, die Wahlberechtigten nicht mehr anzuschreiben, sondern über eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit für eine Teilnahme an der Wahl zu werben.
Dadurch können die Kosten für die Verschickung der Wahlbenachrichtigung von
über 7.000 € eingespart werden. Der verbleibende finanzielle Aufwand für die
Informationsarbeit (Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten, Aufruf zur
Teilnahme an der Wahl etc.) beträgt erfahrungsgemäß etwa 3.500 € und wäre auch
bei einem Benennungsverfahren zu leisten. Es wird versucht, diese Kosten
zunächst aus dem Budget heraus zu decken.
Darüber hinaus wird
vorgeschlagen, die Einschränkung bei eingebürgerten Kandidatinnen und
Kandidaten (§ 7 Abs. 1) zu streichen. Bereits bei der letzten Wahl im Jahr 2008
hatte sich gezeigt, dass vor allem Migrantenvereine Schwierigkeiten hatten bei
der Kandidatenaufstellung, weil die meisten interessierten Mitglieder bereits
länger als 8 Jahre eingebürgert waren. Ebenso würde diese Einschränkung einige
der jetzigen aktivsten Integrationsbeiratsmitglieder von einer Wiederwahl
ausschließen. Es würden somit erfahrene Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
wegfallen.
Beteiligte Dienststellen: RA; RpA.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Erläuterung zu den Änderungsvorschlägen für die Wahlsatzung
- Synopse mit den bisherigen Regelungen und den Änderungen der Wahlsatzung
- Neufassung der Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat