Betreff
Krippenplätze - Schaffung von 24 Krippenplätzen durch die WBG Fürth, Fischerberg 1
Vorlage
JgA/020/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird dem Stadtrat die Genehmigung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen am Fischerberg 1, 90765 Fürth-Stadeln empfohlen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind..


Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35% für die Betreuung der unter Dreijährigen um 110 Plätze in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Damit erreichen wir eine Betreuungsquote von 40%.

 

Seitens der König Ludwig III und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung wurde die WBG Fürth beauftragt, das „Storchenhaus“ am Fischerberg1 in Stadeln zu sanieren und das Gebäude zu einer Kinderkrippe mit 24 Plätzen umzubauen.

 

Vom Architektenbüro Lackner+Roth liegt einen Kostenberechnung vom 22.11.2011 in Höhe von 975.800 € vor (Anlage). Der Planentwurf wurde durch das Jugendamt geprüft.

 

Für die Finanzierung nach den Krippenförderrichtlinien ist von der Höchstgrenze (820.800 €) auszugehen. Der staatliche Anteil mit 70,6% beträgt 579.480 €, der städtische Anteil 120.660 €.

Hinzu kommt die Ausstattungspauschale in Höhe von 30.000 €, die voll vom Staat ersetzt wird.

 

Für die Trägerschaft hat sich die evang. Kirchengemeinde Christuskirche Fürth-Stadeln beworben.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

820.800,-- €

 

nein

x

ja

bei 24 Plätzen

à 6 Std.

42.540 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

UA 4644. HSt 9880.2000

 

 

 

 

 

HSt 9880    

Budget-Nr.MIP MIP     

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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