Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird dem Stadtrat die Genehmigung und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen am Fischerberg 1, 90765 Fürth-Stadeln empfohlen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind..
Mit
Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom
14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von
35% für die Betreuung der unter Dreijährigen um 110 Plätze in der Tagespflege
und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Damit erreichen wir eine Betreuungsquote
von 40%.
Seitens der König
Ludwig III und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung wurde die
Vom Architektenbüro
Lackner+Roth liegt einen Kostenberechnung vom 22.11.2011 in Höhe von 975.800 €
vor (Anlage). Der Planentwurf wurde durch das Jugendamt geprüft.
Für die Finanzierung
nach den Krippenförderrichtlinien ist von der Höchstgrenze (820.800 €)
auszugehen. Der staatliche Anteil mit 70,6% beträgt 579.480 €, der städtische
Anteil 120.660 €.
Hinzu kommt die
Ausstattungspauschale in Höhe von 30.000 €, die voll vom Staat ersetzt wird.
Für die Trägerschaft
hat sich die evang. Kirchengemeinde Christuskirche Fürth-Stadeln beworben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
820.800,--
€ |
|
nein |
x |
ja |
bei
24 Plätzen à
6 Std. 42.540
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
UA 4644. HSt 9880.2000 HSt 9880 |
Budget-Nr.MIP MIP |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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