Der Ausschuss empfiehlt die Antragstellung für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit an Schulen“, hier an der Hans-Böckler-Schule (HBS), bei der Regierung von Mittelfranken durch das Jugendamt.
Die für die HBS zunächst durch das Bildungs- und Teilhabepaket bis Ende 2013 geförderte neue Stelle ist von Anfang an dem Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste fachlich und stellenplanmäßig zuzuordnen.
Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS) gibt es in Fürth inzwischen an der
1. GS Frauenstr.
2. GS Rosenstr.
3. HS Schwabacher Str.
4. HS Soldnerstr.
5. HS Kiderlinstr.
6. Mittelschule
Otto-Seeling-Promenade
7. Sonderpädag. Förderzentrum Süd
8. GHS Pestalozzistr.
9. GHS Seeackerstr.
Vorgeschlagen wird
eine weitere Stelle an der städtischen Hans-Böckler-Schule zum frühestmöglichen
Zeitpunkt. Deshalb wurde seitens des Jugendamts bereits ein Antrag auf JaS –
Förderung für 2014 gestellt. Voraussetzung für die Genehmigung ist jedoch ein Beschluss
des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und des Stadtrats.
Die Notwendigkeit
einer JaS-Stelle ergibt sich aus dem Einzugsbereich der Schule, welcher die
Südstadt ist. Dieses Gebiet hat sich durch hohen Migrantenanteil, überdurchschnittlich
hohem Anteil an Alleinerziehenden, hohen Jugendhilfeausgaben und
überdurchschnittlich vielen ALG II – Empfängern zu einem sozialen Brennpunkt
entwickelt. Aus Sicht des Jugendamtes ist daher die Unterstützung durch eine
sozialpädagogische Fachkraft an der Schule dringend notwendig und unterstützt
damit den Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport vom
02.02.2012, der die beabsichtigte Stellenneuschaffung zustimmend zur Kenntnis
nahm.
Die neue Vollzeitstelle wird zunächst im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets (Bundesförderung) bis Ende 2013 (Ablauf der
Förderung) geschaffen. Anschließend könnte diese Stelle voraussichtlich im Rahmen der
staatlichen JaS-Förderung mit einer Festbetragsförderung i.H.v. derzeit 16.360
€/Jahr (ca. 25% der Personalkosten) weitergeführt werden. Deshalb soll die
Stelle von Anfang an an die bestehenden Strukturen der „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ der Abteilung Soziale Dienste des JgA angeschlossen werden, damit auch
der fachliche Anschluss gewährleistet ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
60.000 € |
|
nein |
X |
ja |
60.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Bis Ende 2013 durch Bundesmittel des Bildungs- und
Teilhabepakets. Ab 2014 voraussichtlich mit 25 % Förderung. |
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