Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen
Vorlage
JgA/021/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss empfiehlt die Antragstellung für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit an Schulen“, hier an der Hans-Böckler-Schule (HBS), bei der Regierung von Mittelfranken durch das Jugendamt.

 

Die für die HBS zunächst durch das Bildungs- und Teilhabepaket bis Ende 2013 geförderte neue Stelle ist von Anfang an dem Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste fachlich und stellenplanmäßig zuzuordnen.


Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gibt es in Fürth inzwischen an der

            1. GS Frauenstr.

            2. GS Rosenstr.

            3. HS Schwabacher Str.

            4. HS Soldnerstr.

            5. HS Kiderlinstr.

            6. Mittelschule Otto-Seeling-Promenade

            7. Sonderpädag. Förderzentrum Süd

            8. GHS Pestalozzistr.

            9. GHS Seeackerstr.

 

Vorgeschlagen wird eine weitere Stelle an der städtischen Hans-Böckler-Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Deshalb wurde seitens des Jugendamts bereits ein Antrag auf JaS – Förderung für 2014 gestellt. Voraussetzung für die Genehmigung ist jedoch ein Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und des Stadtrats.

 

Die Notwendigkeit einer JaS-Stelle ergibt sich aus dem Einzugsbereich der Schule, welcher die Südstadt ist. Dieses Gebiet hat sich durch hohen Migrantenanteil, überdurchschnittlich hohem Anteil an Alleinerziehenden, hohen Jugendhilfeausgaben und überdurchschnittlich vielen ALG II – Empfängern zu einem sozialen Brennpunkt entwickelt. Aus Sicht des Jugendamtes ist daher die Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft an der Schule dringend notwendig und unterstützt damit den Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport vom 02.02.2012, der die beabsichtigte Stellenneuschaffung zustimmend zur Kenntnis nahm.

 

Die  neue Vollzeitstelle wird zunächst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (Bundesförderung) bis Ende 2013 (Ablauf der Förderung) geschaffen. Anschließend könnte diese  Stelle voraussichtlich im Rahmen der staatlichen JaS-Förderung mit einer Festbetragsförderung i.H.v. derzeit 16.360 €/Jahr (ca. 25% der Personalkosten) weitergeführt werden. Deshalb soll die Stelle von Anfang an an die bestehenden Strukturen der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ der Abteilung Soziale Dienste des JgA angeschlossen werden, damit auch der fachliche Anschluss gewährleistet ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 60.000 €

 

nein

X

ja

60.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Bis Ende 2013 durch Bundesmittel des Bildungs- und Teilhabepakets. Ab 2014 voraussichtlich mit 25 % Förderung.