Zum 01.09.2013 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 5 Verwaltungs-fachangestelltenauszubildende und zum 01.10.2013 im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 4 Verwaltungsinspektoranwärter/innen eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg in den gehobenen Dienst) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen, jedoch nicht mehr als zwei Personen unter Anrechnung auf den Bedarf. Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an (aktuell ist keine Zuweisung zu erwarten). Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wegen Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder endgültigem Nichtbestehen von Prüfungen) bei der Einstellung im Folgejahr nach Möglichkeit nachzubesetzen.
Gegenwärtig befinden sich insgesamt 33 Personen in einer
Verwaltungsausbildung bei der Stadt Fürth. Ein Ausbildungsplatz in der 3.
Qualifikationsebene (vormals gehobener Dienst), der im Jahr 2011 nicht besetzt
werden konnte, wird mit dem Einstellungsjahr 2012 nachbesetzt.
Einstellungsbedarf im Jahr 2013 (Ausbildungsende 2016)
Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für
das Jahr 2016 voraus, die sich auf zu erwartende Renteneintritte sowie
statistische Mittelwerte stützt. Zudem wurden die Stadtratsbeschlüsse zur
Haushaltskonsolidierung 2010-2013 (1.-4. Stufe) mit ergänzenden Beschlüssen
berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Stellenreduzierungen werden auf 3
Jahre verteilt und ab dem Einstellungsjahr 2012 bis 2014 bedarfsmindernd
berücksichtigt. Durch die Verteilung auf 3 Jahre ist gewährleistet, weiterhin
auszubilden und die Ausbildungsstrukturen an den Schulen und in der Verwaltung
zu sichern. Zusätzlich wird gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.02.2010 dauerhaft
jährlich eine Nachwuchskraft weniger eingestellt (mittlerer oder
gehobener Funktionsbereich). Der Abzug wird für das Jahr 2013 in der 3.
Qualifikationsebene vorgenommen (Näheres siehe Anlage).
Auf den Einstellungsbedarf werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) beworben haben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen angerechnet; höchstens jedoch zwei Personen. Ehemalige Soldatinnen/Soldaten, die nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf eine Vorbehaltstelle zugewiesen werden, werden ebenfalls auf die Ausbildungsplätze angerechnet. Nach gegenwärtigem Stand ist im Jahr 2013 mit keiner Zuweisung zu rechnen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
474.000
€ (insgesamt für 3 Jahre) |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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