Der Regionalplan Industrieregion Mittelfranken soll zum Thema Windkraft
(Ausweisung weiterer Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Windkraft) fortgeschrieben
werden.
In der 17. Änderung des
Regionalplanes der Industrieregion
Mittelfranken (7) sollen im Kapitel B V 3 Energieversorgung
(Windkraftkonzeption) unter anderem
Standorte von Windkraftpotentialflächen festgelegt werden.
Im Vorfeld der der Regionalplanänderung
wurden die möglichen Standorte den betroffenen Kommunen vorgestellt und abgestimmt.
Die vier Städte und Gemeinden
(Erlangen, Fürth, Herzogenaurach u. Obermichelbach) schätzen die Ausweisung von
gemeindeübergreifenden Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten Windkraft im
Sinne einer regionalen Steuerung der
Thematik als sinnvoll ein.
Als vorgeschlagene Änderungen
im Kapitel B V 3 Energieversorgung sollen folgende
Standorte eingerichtet werden:
·
Vergrößerung
des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK
16 (Stadt Herzogenaurach/Stadt
Erlangen/ Stadt Fürth/Gemeinde Obermichelbach)
·
Aufnahme
des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK
56 (Gemeinde Obermichelbach)
·
Aufnahme
des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK
57 (Stadt Herzogenaurach/Stadt Erlangen)
·
Aufnahme
des Vorbehaltsgebietes Windkraft WK
58 (Gemeinde Obermichelbach/Stadt
Fürth)
Bei Obermichelbach überlagert die Potenzialfläche (WK 16) das Modellfluggelände
Untermichelbach - dies wird Seitens des
Luftamtes Nordbayern abgelehnt. Inwieweit die Option einer Verlegung des Fluggeländes
realistisch ist, bleibt zu prüfen.
Des Weiteren ist aus luftrechtlicher Sicht auf die Kontrollzone des Flughafens Nürnberg hinzuweisen. Hier sind die
Belange seitens der Deutschen
Flugsicherung zu beachten. Eine abschließende
Stellungnahme kann hier erst bei Vorliegen eines konkreten Projektes (konkreter
Standort, Abstand Anlagen zueinander,
Anlagentyp, Rotordurchmesser, usw.) erfolgen. Aufgrund dieser Situation
erscheint in diesem Bereich wohl die Darstellung in der
Kategorie „Vorbehaltsgebiet" sinnvoll.
Es ist seitens des
Planungsverbandes Industrieregion
Mittelfranken vorgesehen, entsprechend abgestimmte Neu- bzw.
Erweiterungsvorschläge für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Windkraft in die 277.
Planungsausschusssitzung des
Planungsverbandes Mittelfranken am
19.03.2012 einzubringen.