1.1 Die Übernahmekriterien für Verwaltungsnachwuchskräfte der Stadt Fürth ab dem Jahr 2012 (Anlage 1) werden beschlossen.
1.2 Wurden
mehr Nachwuchskräfte übernommen, als zum Zeitpunkt der Übernahme Bedarf
vorhanden ist und entsteht dadurch ein Personalüberhang, wird dieser durch eine
Reduzierung der Einstellungszahlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeglichen.
2. Von der Anzahl der im Jahr 2012 nach den Übernahmekriterien zu übernehmenden Nach-wuchskräften (Anlage 2) wird Kenntnis genommen.
3. Nachwuchskräften, die die Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung 2012 erstmals nicht bestehen, wird Gelegenheit gegeben, an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Das Ausbildungsverhältnis bzw. der Vorbereitungsdienst wird entsprechend verlängert. Von der Möglichkeit der Kürzung der Anwärterbezüge gem. Art. 81 BayBesG i. V. m. den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften wird Gebrauch gemacht. Bei Auszubildenden entfällt im Falle der Prüfungswiederholung die tarifliche Abschlussprämie gem. § 17 Abs. 2 TVAöD. Das Personalreferat wird ermächtigt, in besonderen, nachgewiesenen Härtefällen von der Kürzung der Anwärterbezüge abzusehen oder die Abschlussprämie zu gewähren. (Anlage 3).
1.
In der Sitzung am
18.03.2011 wurde dem POAu vorgeschlagen, die
Verwaltungsfachangestell-ten-Auszubildenden (VFA) sowie die Beamtenanwärter/innen
der Qualifikationsebenen (QE) 2 (vormals: mittlerer Dienst) und 3 (vormals:
gehobener Dienst), die 2011 die Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung
erfolgreich ablegen, nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien unbefristet zu
übernehmen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe zu berufen. Nachdem
seinerzeit keine Einigung über die Übernahmekriterien erzielt werden konnte,
erhielt die Personalverwaltung den Auftrag, mit der Personalvertretung
gemeinsame Übernahmekriterien zu erarbeiten, wobei die Kriterien für die Jahre
2012 ff. von den kurzfristig für das Jahr 2011 zu Findenden abweichen können.
Übernahmekriterien
2011
In der Sitzung des
POAu am 13.05.2011 wurde über die zwischen Personalverwaltung und
Personalvertretung einvernehmlich verhandelten Kriterien berichtet, nach denen
die Über-nahme im Jahr 2011 erfolgen sollte. Es kann an dieser Stelle
mitgeteilt werden, dass alle Auszubildenden und Anwärter/innen, die die
Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung bestanden haben, diese Kriterien erfüllt
haben und unbefristet übernommen bzw. in das Beamtenver-hältnis auf Probe
berufen wurden. Ein Anwärter der 2. Qualifikationsebene (QE 2) und zwei
Anwärter der 3. Qualifikationsebene (QE 3) haben die Qualifikationsprüfung 2011
nicht bestanden. Ihr Vorbereitungsdienst wurde beschlussgemäß verlängert.
Inzwischen haben die QE 3-Anwärter die Wiederholungsprüfung bestanden, wurden
aber gem. POAu-Beschluss vom 18.03.2011 nicht übernommen. Der QE 2-Anwärter
wird die Qualifikationsprüfung im Juni 2012 wiederholen.
Übernahmekriterien
ab dem Jahr 2012
In Abstimmung mit
dem Gesamtpersonalrat, dem Personalrat allgemeine Verwaltung und der Jugend-
und Auszubildendenvertretung wurden die in Anlage 1 dargestellten
Übernahmekrite-rien entwickelt, die ab dem Jahr 2012 gelten sollen.
Auf der einen Seite
benötigt die Stadt Fürth leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
in der Lage sind, die vielfältigen Herausforderungen, die sich einer
Kommunalverwaltung heute stellen, flexibel und erfolgsorientiert zu meistern.
Um dies zu gewährleisten, ist eine Feststellung von Eignung und Befähigung im
Zuge der Übernahmeentscheidung erforderlich.
Auf der anderen
Seite möchte sich die Stadt Fürth jedoch - nicht zuletzt angesichts der
Konkurrenz durch andere öffentliche Arbeitgeber – weiterhin als verlässlicher
Ausbildungs-betrieb und Arbeitgeber darstellen, der seinen Nachwuchskräften die
Perspektive eröffnet, dass mit entsprechendem persönlichen Einsatz und
fachlichem Können eine Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis
möglich ist.
Nach Ansicht der
Personalverwaltung stellen die verhandelten Übernahmekriterien einen
ausgewogenen Kompromiss zur Erreichung beider Ziele dar. Die Kriterien
ermöglichen der Personalverwaltung, dauerhaft transparente
Übernahmeentscheidungen zu treffen. Dabei ist folgende Unterscheidung zu
treffen:
a)
Für
Ausbildungsjahrgänge, die bedarfsgemäß
eingestellt und ausgebildet wurden, erfolgt die Übernahme ab dem Jahr 2012
gemäß den Übernahmekriterien, unabhängig
davon ob zum Zeitpunkt der Übernahme ein Personalbedarf gegeben ist oder nicht.
Eines zusätzlichen Übernahmebeschlusses bedarf es nicht. Der POAu wird jedoch
jährlich von der Personalverwaltung über die zur Übernahme anstehenden
Nachwuchskräfte informiert (Anlage 2). Entsteht im Zuge der Übernahme
kurzfristig ein Personalüberhang, wird dieser in der Folgezeit durch geringere
Ausbildungszahlen ausgeglichen.
b)
Für
Ausbildungsjahrgänge, in denen der Personal- und Organisationsausschuss über die von der Personalverwaltung
ermittelten Ausbildungszahlen hinaus
Einstellungen beschlossen hatte, gelten die Übernahmekriterien nur, wenn zum
Zeitpunkt der Übernahme ausreichend Bedarf
an ausgebildeten Kräften festgestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, werden
die Übernahmekriterien nicht angewandt und es wird ein gesonderter
Übernahmebeschluss herbeigeführt.
Ferner wird darauf
hingewiesen, dass die Übernahmekriterien nicht angewandt werden können, wenn
sich die Kommunalfinanzen einschneidend ändern (z. B. bei einem nicht
genehmigten Haushalt). In solchen Fällen ist die Übernahme von Nachwuchskräften
immer von einem gesonderten Beschluss abhängig, der von der
Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist.
2.
Für die Darstellung
des Sachverhalts wird auf Anlage 2 verwiesen.
3.
Für die Darstellung des Sachverhalts wird auf Anlage 3 verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
X |
ja |
494.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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