Betreff
Kriterien für die Übernahme von Verwaltungsnachwuchskräften ab dem Jahr 2012 und Übernahme der Verwaltungsnachwuchskräfte 2012
Vorlage
PA/072/2012
Art
Personalvorlage

1.1 Die Übernahmekriterien für Verwaltungsnachwuchskräfte der Stadt Fürth ab dem Jahr 2012 (Anlage 1) werden beschlossen.

 

1.2 Wurden mehr Nachwuchskräfte übernommen, als zum Zeitpunkt der Übernahme Bedarf vorhanden ist und entsteht dadurch ein Personalüberhang, wird dieser durch eine Reduzierung der Einstellungszahlen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeglichen.

 

2. Von der Anzahl der im Jahr 2012 nach den Übernahmekriterien zu übernehmenden Nach-wuchskräften (Anlage 2) wird Kenntnis genommen.

 

3. Nachwuchskräften, die die Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung 2012 erstmals nicht bestehen, wird Gelegenheit gegeben, an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Das Ausbildungsverhältnis bzw. der Vorbereitungsdienst wird entsprechend verlängert. Von der Möglichkeit der Kürzung der Anwärterbezüge gem. Art. 81 BayBesG i. V. m. den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften wird Gebrauch gemacht. Bei Auszubildenden entfällt im Falle der Prüfungswiederholung die tarifliche Abschlussprämie gem. § 17 Abs. 2 TVAöD. Das Personalreferat wird ermächtigt, in besonderen, nachgewiesenen Härtefällen von der Kürzung der Anwärterbezüge abzusehen oder die Abschlussprämie zu gewähren. (Anlage 3).

 


1.

In der Sitzung am 18.03.2011 wurde dem POAu vorgeschlagen, die Verwaltungsfachangestell-ten-Auszubildenden (VFA) sowie die Beamtenanwärter/innen der Qualifikationsebenen (QE) 2 (vormals: mittlerer Dienst) und 3 (vormals: gehobener Dienst), die 2011 die Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung erfolgreich ablegen, nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien unbefristet zu übernehmen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe zu berufen. Nachdem seinerzeit keine Einigung über die Übernahmekriterien erzielt werden konnte, erhielt die Personalverwaltung den Auftrag, mit der Personalvertretung gemeinsame Übernahmekriterien zu erarbeiten, wobei die Kriterien für die Jahre 2012 ff. von den kurzfristig für das Jahr 2011 zu Findenden abweichen können.

 

Übernahmekriterien 2011

In der Sitzung des POAu am 13.05.2011 wurde über die zwischen Personalverwaltung und Personalvertretung einvernehmlich verhandelten Kriterien berichtet, nach denen die Über-nahme im Jahr 2011 erfolgen sollte. Es kann an dieser Stelle mitgeteilt werden, dass alle Auszubildenden und Anwärter/innen, die die Abschluss- bzw. Qualifikationsprüfung bestanden haben, diese Kriterien erfüllt haben und unbefristet übernommen bzw. in das Beamtenver-hältnis auf Probe berufen wurden. Ein Anwärter der 2. Qualifikationsebene (QE 2) und zwei Anwärter der 3. Qualifikationsebene (QE 3) haben die Qualifikationsprüfung 2011 nicht bestanden. Ihr Vorbereitungsdienst wurde beschlussgemäß verlängert. Inzwischen haben die QE 3-Anwärter die Wiederholungsprüfung bestanden, wurden aber gem. POAu-Beschluss vom 18.03.2011 nicht übernommen. Der QE 2-Anwärter wird die Qualifikationsprüfung im Juni 2012 wiederholen.

 

Übernahmekriterien ab dem Jahr 2012

In Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat, dem Personalrat allgemeine Verwaltung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung wurden die in Anlage 1 dargestellten Übernahmekrite-rien entwickelt, die ab dem Jahr 2012 gelten sollen.

 

Auf der einen Seite benötigt die Stadt Fürth leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Lage sind, die vielfältigen Herausforderungen, die sich einer Kommunalverwaltung heute stellen, flexibel und erfolgsorientiert zu meistern. Um dies zu gewährleisten, ist eine Feststellung von Eignung und Befähigung im Zuge der Übernahmeentscheidung erforderlich.

 

Auf der anderen Seite möchte sich die Stadt Fürth jedoch - nicht zuletzt angesichts der Konkurrenz durch andere öffentliche Arbeitgeber – weiterhin als verlässlicher Ausbildungs-betrieb und Arbeitgeber darstellen, der seinen Nachwuchskräften die Perspektive eröffnet, dass mit entsprechendem persönlichen Einsatz und fachlichem Können eine Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis möglich ist.

 

Nach Ansicht der Personalverwaltung stellen die verhandelten Übernahmekriterien einen ausgewogenen Kompromiss zur Erreichung beider Ziele dar. Die Kriterien ermöglichen der Personalverwaltung, dauerhaft transparente Übernahmeentscheidungen zu treffen. Dabei ist folgende Unterscheidung zu treffen:

 

a)        Für Ausbildungsjahrgänge, die bedarfsgemäß eingestellt und ausgebildet wurden, erfolgt die Übernahme ab dem Jahr 2012 gemäß den Übernahmekriterien, unabhängig davon ob zum Zeitpunkt der Übernahme ein Personalbedarf gegeben ist oder nicht. Eines zusätzlichen Übernahmebeschlusses bedarf es nicht. Der POAu wird jedoch jährlich von der Personalverwaltung über die zur Übernahme anstehenden Nachwuchskräfte informiert (Anlage 2). Entsteht im Zuge der Übernahme kurzfristig ein Personalüberhang, wird dieser in der Folgezeit durch geringere Ausbildungszahlen ausgeglichen.

 

b)        Für Ausbildungsjahrgänge, in denen der Personal- und Organisationsausschuss über die von der Personalverwaltung ermittelten Ausbildungszahlen hinaus Einstellungen beschlossen hatte, gelten die Übernahmekriterien nur, wenn zum Zeitpunkt der Übernahme ausreichend Bedarf an ausgebildeten Kräften festgestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, werden die Übernahmekriterien nicht angewandt und es wird ein gesonderter Übernahmebeschluss herbeigeführt.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Übernahmekriterien nicht angewandt werden können, wenn sich die Kommunalfinanzen einschneidend ändern (z. B. bei einem nicht genehmigten Haushalt). In solchen Fällen ist die Übernahme von Nachwuchskräften immer von einem gesonderten Beschluss abhängig, der von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist.

 

2.

Für die Darstellung des Sachverhalts wird auf Anlage 2 verwiesen.

 

3.

Für die Darstellung des Sachverhalts wird auf Anlage 3 verwiesen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

 

nein

X

ja

494.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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