Die mit Stadtratsbeschluss vom 08.12.1976 abgeschlossene betriebliche Tarifvereinbarung über die Gewährung von Dienst-, Schutz- und Berufskleidung ist zu kündigen.
Der TVöD sieht den
Abschluss betrieblicher Tarifvereinbarungen nicht mehr vor. Nach Rücksprache
mit dem kommunalen Arbeitgeberverband muss die betriebliche Tarifvereinbarung
über die Gewährung von Dienst-, Schutz- und Berufskleidung zum nächstmöglichen
Termin gekündigt werden. Die Ansprüche auf Dienst-, Schutz- und Berufskleidung
ergeben sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Fortgewährung
von freiwilligen Zuschüssen ist grundsätzlich nicht mehr beabsichtigt. Dies ist
Teil des Haushaltskonsolidierungspakets, das am 23.11.2011 vom Stadtrat
beschlossen wurde (Nr. 13), nachdem das Paket in der Reformkommission unter
Hinzuziehung von Gewerkschaft und Personalvertretung vorgestellt worden war.
Die Kündigungsfrist
beträgt ein Jahr; die Tarifvereinbarung wird somit zum 31.3.2013 gekündigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Weniger
Ausgaben |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||