Betreff
Kündigung der Tarifvereinbarung über die Gewährung von Dienst-, Schutz- und Berufskleidung
Vorlage
PA/074/2012
Art
Personalvorlage

Die mit Stadtratsbeschluss vom 08.12.1976 abgeschlossene betriebliche Tarifvereinbarung über die Gewährung von Dienst-, Schutz- und Berufskleidung ist zu kündigen.

 


Der TVöD sieht den Abschluss betrieblicher Tarifvereinbarungen nicht mehr vor. Nach Rücksprache mit dem kommunalen Arbeitgeberverband muss die betriebliche Tarifvereinbarung über die Gewährung von Dienst-, Schutz- und Berufskleidung zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Die Ansprüche auf Dienst-, Schutz- und Berufskleidung ergeben sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Fortgewährung von freiwilligen Zuschüssen ist grundsätzlich nicht mehr beabsichtigt. Dies ist Teil des Haushaltskonsolidierungspakets, das am 23.11.2011 vom Stadtrat beschlossen wurde (Nr. 13), nachdem das Paket in der Reformkommission unter Hinzuziehung von Gewerkschaft und Personalvertretung vorgestellt worden war.

 

Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr; die Tarifvereinbarung wird somit zum 31.3.2013 gekündigt.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Weniger Ausgaben

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: