Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und des Entwurfes
der Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung und empfiehlt dem
Stadtrat folgende Beschlussfassung:
„Die
Änderungssatzung wird gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen; Die
Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses“
Im Jahr 2003 wurde die Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung (VGH-München) komplett neu erlassen und in den Jahren 2007 und 2009 inhaltlich ergänzt. Die praktische Anwendung und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung machen es nötig teilweise textliche Korrekturen und Anpassungen vorzunehmen um wieder eine Rechtssicherheit zu erlangen.
Dabei wurden auch redaktionelle Korrekturen durchgeführt um die Verständlichkeit zu erhöhen, bzw. wieder herbeizuführen.
Auf die Anlage mit den Änderungstexten, der Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Satzungstextes mit den Bemerkungen (Erklärungen) wird dabei verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Änderungssatzung
zur Straßenausbaubeitragssatzung
Erläuterung
der inhaltlichen Anpassungen
Satzung
63-2 mit umgesetzten Korrekturen