Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und des Entwurfes der Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

„Die Änderungssatzung wird gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen; Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses“

 


 

Im Jahr 2003 wurde die Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung (VGH-München) komplett neu erlassen und in den Jahren 2007 und 2009 inhaltlich ergänzt. Die praktische Anwendung und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung machen es nötig teilweise textliche Korrekturen und Anpassungen vorzunehmen um wieder eine Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Dabei wurden auch redaktionelle Korrekturen durchgeführt um die Verständlichkeit zu erhöhen, bzw. wieder herbeizuführen.

 

 

Auf die Anlage mit den Änderungstexten, der Gegenüberstellung des bisherigen und des neuen Satzungstextes mit den Bemerkungen (Erklärungen) wird dabei verwiesen.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung

Erläuterung der inhaltlichen Anpassungen

Satzung 63-2 mit umgesetzten Korrekturen