Betreff
Reformvorschlag Baukunstbeirat Fürth
Vorlage
GWF/009/2012
Aktenzeichen
BaF/SM
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Wünschen des Baukunstbeirates wird Kenntnis genommen.

1.    Bis auf die Punkte 2 und 16 besteht mit dem Reformvorschlag zur Geschäftsordnung des Baukunstbeirates Einverständnis.

2.    Punkt 2 ist unmissverständlich zu formulieren.
Architektenkammer hat nur Vorschlagsrecht, die Besetzung des Baukunstbeirates beschließt der Stadtrat.

      3. a) Mit der unter Punkt 16 beantragten pauschalierten Aufwandsentschädigung
              besteht Einverständnis.

          b) Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Fürth muss von einer
              Aufwandsentschädigung abgesehen werden.


Zur Sitzung des Baukunstbeirates am 01.03.2012 haben die BKB-Mitglieder einen Reformvorschlag zur Geschäftsordnung vorgelegt.
Dieser wurde in der Sitzung diskutiert und daraufhin von der Vorsitzenden nochmals überarbeitet und erneut mit den Mitgliedern abgestimmt.
Punkt 2 des Reformvorschlages ist so zu formulieren, dass die Architektenkammer nur ein Vorschlagsrecht jedoch kein Vetorecht hat und nicht der alleinig Vorschlagende ist.
Der Baukunstbeirat wurde als Gremium ehrenamtlich tätiger Berater berufen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Reformvorschlag BKB