Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten begrüßt die Initiative des Sozialreferates zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.
Zu 1:
Mit dem Sozialen
Wohnungsbau werden Bauvorhaben, in der Regel von privaten Bauherren, durch
Darlehn, nicht Zuschüsse, gefördert.
Eine Kommune kann, wenn sie selbst Sozialwohnungen bauen wollte, diese Darlehn
ebenfalls in Anspruch nehmen. Derzeit gibt es bei der Stadt Fürth keine
derartigen Überlegungen.
Zu 2:
Die WGB berichtet
hierzu mündlich
Zu 3. und 4.:
Die letzte Anpassung
der Mietobergrenzen erfolgte zum 01. April 2006. Als Mietobergrenzen wurden die
Höchstbeträge der Stufe III der Wohngeldtabelle zu §§ 11, 12 WoGG zu Grunde
gelegt. Lange Zeit wurden diese Angemessenheitsgrenzen von den Gerichten
akzeptiert. Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.09.2009 wurde jedoch
festgelegt, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht mehr
ausschließlich an die Werte der
Wohngeldtabelle angelehnt werden dürfen, auch ein einfacher Mietspiegel genügt
den Anforderungen nicht, sondern die Angemessenheit ist an diversen Kriterien
zu messen, die eine Kommune in einem sog. „Schlüssigen Konzept“ darlegen und
nachweisen muss. Dieses „Schlüssige Konzept“ soll die hinreichende Gewähr dafür
bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wieder
gegeben werden. Schlüssig ist das Konzept nach der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts dann, wenn es mindestens folgende Kriterien erfüllt:
- die Datenerhebung muss in einem genau
eingegrenzten Vergleichsraum erfolgen und zugleich den gesamten Vergleichsraum
erfassen (keine Ghettobildung)
- es sind nachvollziehbare Definitionen des
Gegenstandes der Beobachtung erforderlich (z.B. Art von Wohnungen,
Differenzierungen nach Standard und Größe der Wohnungen, Brutto- und
Nettomieten)
- es müssen Angaben über den
Beobachtungszeitraum enthalten sein, sowie die Art und Weise der Datenerhebung
(Erkenntnisquellen, z.B. Mietspiegel)
- es muss der Umfang der einbezogenen und zu
erhebenden Daten repräsentativ sein,
- die Datenlage muss valide (gültig,
stichhaltig) sein
- die anerkannten mathematisch-statistischen
Grundsätze von Datenauswertungen sind einzuhalten
- das schlüssige Konzept muss Angaben zu den
gezogenen Schlüssen (z.B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) enthalten
Bei der Stadt Fürth
existiert bis jetzt noch kein solches „Schlüssiges Konzept“. Grundlage hierfür
wäre zunächst ein qualifizierter Mietenspiegel, der ebenfalls noch nicht
existiert. Aus diesem Grunde wurde bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen
für 2012 die Erstellung eines qualifizierten Mietenspiegels beschlossen und die
Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Erstellung eines qualifizierten
Mietspiegels wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden
und soll zusätzlich Daten zu grundsicherungsrelevanten Mieten enthalten. Hierzu
wird ein Arbeitskreis mit allen relevanten Akteuren (Verwaltung und
Wohnungswirtschaft) einberufen werden. Die Fertigstellung des qualifizierten
Mietenspiegels wird im Laufe des Jahres 2013 erwartet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
100.000 € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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