Betreff
Neufassung der Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth
Vorlage
SzA/019/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Für BSS am 16.05.21012:

Die Vorlage des Sozialreferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth zu beschließen.

 

Für StR am 23.05.2012:

Die Vorlage des Sozialreferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth


In der Sitzung des Stadtrates vom 08.05.2008 wurde die Satzung über die Bildung, Zusammensetzung und Aufgabe eines Behindertenrates in der Stadt Fürth beschlossen. In der Folgezeit wurde der Behindertenrat gewählt und nahm seine Arbeit auf. Bereits damals hat sich die Besetzung der Beiratsmitgliederstellen als sehr schwierig dargestellt, da nicht genügend Interessierte gefunden werden konnten. Im Laufe der Jahre sind aufgrund unterschiedlicher Gründe sämtliche Mitglieder, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Behindertenrates Herrn Lothar Wüstner, aus dem Behindertenrat ausgetreten bzw. ausgeschieden. Im Herbst 2012 endet die Wahlperiode des Behindertenrates und es stellte sich die Frage wie ein neuer Behindertenrat gebildet werden könnte, der dauerhaft etabliert und auch funktionsfähig während  der gesamten Wahlperiode tätig sein kann. Hierfür wurde von der Referentin für Soziales, Jugend und Kultur ein „Runder Tisch Behindertenrat“, bestehend aus Herrn Wüstner, Vertretern/Vertreterinnen von Behindertenverbänden, Stadträten und Vertretern des Sozialreferates einberufen, die in gemeinsamen Sitzungen einvernehmlich die nun vorliegende Satzung entworfen haben.

 

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

 

Der Behindertenrat setzt sich zukünftig aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder wurde mit insgesamt 15 beibehalten, jedoch soll ein/e Angehörigenvertreter/in  Stimmrecht erhalten. Die beratenden Mitglieder bestehen aus Vertretern/Vertreterinnen von Behinderten- oder integrativen Einrichtungen, der freien Wohlfahrtspflege, der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, des Seniorenrates, des Sozialreferates, des Integrationsbeirates und der/die Behindertenbeauftragten und werden von ihren Organisationen benannt.

 

Die Wahl findet im Rahmen einer Behindertenversammlung und nicht einer Delegiertenversammlung statt. Hiermit soll erreicht werden, dass eine ausreichende Anzahl von Kandidaten/Kandidatinnen zur Verfügung steht, die nicht zwingend einem Verband angehören müssen.

 

Es wurde die Möglichkeit der Abwahl des Vorstandes in die Satzung aufgenommen.

 

Der Behindertenrat ist verpflichtet sich innerhalb von 3 Monaten eine Geschäftsordnung zu geben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung für den Behindertenrat zu beschließen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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