Betreff
Haushaltssatzung 2012
Vorlage
Käm/029/2012
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 15.05.2012 (Haushaltssatzung der Stadt Fürth, des „Stadtentwässerungsbetriebes Fürth“ und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft Fürth“, „Städtisches Altenpflegeheim“ und „Gewerbegebiet Hardhöhe-West“ für das Haushaltsjahr 2012) Kenntnis.

 

Er beschließt, der (unter Ziffer I.3 des Schreibens) enthaltenen Auflage beizutreten.


Am 21.05.2012 erhielt die Stadt das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 15.05.2012. Die Genehmigung des Haushalts 2012 ist mit einer Auflage versehen:

 

Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage genehmigt:

Auflage zu 1.1 und 2.1 (Kreditaufnahmen u. Verpflichtungsermächtigungen)

Die zusätzlichen Einnahmen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen, erhöhten Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in den Jahren 2013 -voraussichtlich 75 % (2.578 T€) -und 2014 -voraussichtlich 100 % (3.880 T€) ­dürfen, soweit sie nicht zur Erreichung der Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Ver­mögenshaushalt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) benötigt werden, nur zur zusätzlichen Schuldentilgung bzw. zur Erhöhung der Rücklagen verwendet werden.

 

Für das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.

 

Im Übrigen wird auf das beigefügte Genehmigungsschreiben verwiesen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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