Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 15.05.2012 (Haushaltssatzung der Stadt Fürth, des „Stadtentwässerungsbetriebes Fürth“ und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft Fürth“, „Städtisches Altenpflegeheim“ und „Gewerbegebiet Hardhöhe-West“ für das Haushaltsjahr 2012) Kenntnis.
Er beschließt, der (unter Ziffer I.3 des Schreibens) enthaltenen Auflage beizutreten.
Am 21.05.2012
erhielt die Stadt das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom
15.05.2012. Die Genehmigung des Haushalts 2012 ist mit einer Auflage versehen:
Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für
die Stadt werden unter folgender Auflage genehmigt:
Auflage zu 1.1 und 2.1
(Kreditaufnahmen u. Verpflichtungsermächtigungen)
Die zusätzlichen Einnahmen aufgrund
der gesetzlich vorgesehenen, erhöhten Übernahme der Kosten der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in den Jahren 2013 -voraussichtlich
75 % (2.578 T€) -und 2014 -voraussichtlich 100 % (3.880 T€) dürfen, soweit sie
nicht zur Erreichung der Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
(§ 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) benötigt werden, nur zur zusätzlichen
Schuldentilgung bzw. zur Erhöhung der Rücklagen verwendet werden.
Für das
rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen
Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.
Im Übrigen wird auf das beigefügte Genehmigungsschreiben verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1