1.
Von der Vorlage der Verwaltung wird Kenntnis genommen. Die Satzung zur
Änderung der Integrationsbeirat - Wahlsatzung wird beschlossen.
2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Stadtrat hatte auf seiner Sitzung am 25.01.2012
eine vom Bürgermeister- und Presseamt/Integrationsbüro vorgelegte Neufassung
der Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat einstimmig
beschlossen.
Damit diese rechtswirksam wird, müsste sie im ganzen
Wortlaut im Amtsblatt veröffentlicht werden. Zur Vermeidung einer solch
umfangreichen Veröffentlichung sind die vom Stadtrat beschlossenen Änderungen
in einer Änderungssatzung zusammengefasst worden. Dabei sind auf Vorschlag des
Rechtsamtes aus sprachlichen Gründen die Streichung der Worte
„derjenige/diejenige“ in § 6 Nr. 3 a nicht aufgenommen und der § 15 kürzer
formuliert worden.
Die Änderungssatzung liegt dem Beschlussvorschlag
als Anlage bei.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf der Satzung zur Änderung der Integrationsbeirat - Wahlsatzung