Betreff
Erschließungsvertrag zur Errichtung eines Geh- und Radweges im Baugebiet "Kavierlein" mit der Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Nürnberg (Entwurf - Erschließungsvertrag Geh- und Radweg Kavierlein - SCHULTHEISS - Stand 06.2012)
Vorlage
TfA/042/2012
Aktenzeichen
V-TfA/StrN-Wa
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Erschließungsvertrages zur Errichtung eines Geh- und Radweges im Baugebiet  „Kavierlein“ mit der Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Nürnberg - Stand 06.2012 – und empfiehlt dem Stadtrat dem Abschluss dieses Vertrages zuzustimmen,

 

2. Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt:

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Fa. SCHULTHEISS Wohnbau AG,  Nürnberg, einen Erschließungsvertrag zur Errichtung eines Geh- und Radweges im Baugebiet  „Kavierlein“ abzuschließen.“


Gemäß § 123 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.

 

Die Stadt Fürth hat im Bebaungsplan 373 festgelegt, dass das Baugebiet durch einen im Inneren in west-/östlicher Richtung verlaufenden, beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg zwischen den Straßen „Espanstraße“ und „Am Kavierlein“ erschlossen wird.

 

Die Erstellung dieses Geh- und Radweges soll mittels Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den Erschließungsträger für die Bebauung der Baufeldes C, die Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg übertragen werden.

Für die Errichtung dieses Weges wurde ein Kostenvolumen von rd. 120.000,- € geschätzt, das für die Zeit der Erstellung bis zur abschließenden technischen mängelfreien Abnahme und Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der Stadt Fürth mittels einer entsprechenden selbstschuldnerischen Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in gleicher Höhe und für die Zeit der Mängelansprüche durch eine entsprechende selbstschuldnerische Mängelansprüchebürgschaft i.H.v. 3.600,-- € abgesichert wird.

 

Weiterhin bezahlt die Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg einen Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 25.000,-- €. Es besteht beiderseitiges Einverständnis zum Abschluss des als Entwurf (mit seinen Anlagen) beigefügten Erschließungsvertrages vorbehaltlich der Genehmigung des Stadtrates zum Abschluss dieses Vertrages.

 

An der Erstellung des Vertrages war das Rechtsamt mit beteiligt und eingebunden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

120.000,-- €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Entfällt, da Grundstück und Bauwerk kostenfrei durch den Erschließungsträger übergeben, bzw. errichtet werden und etwaige Unterhaltsfolgelasten mittels Ablösung gesichert sind

 


- ENTWURF Erschließungsvertrag Geh- und Radweg Kavierlein - SCHULTHEISS -
Stand 06.2012

- Anlage 1 (= Plan mit Gebietsumgriff)

- Anlage 2 (= Plan mit Verkehrsfläche; Erschließungsanlage „Geh- und Radweg“)

- Anlage 3 Technische Vorschriften und Richtlinien

- Anlage 4 Bürgschaftsurkunde - Vertragserfüllung - in Euro

- Anlage 5 Bürgschaftsurkunde - Mängelansprüche - in Euro