1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Erschließungsvertrages zur Errichtung eines Geh- und Radweges im Baugebiet „Kavierlein“ mit der Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Nürnberg - Stand 06.2012 – und empfiehlt dem Stadtrat dem Abschluss dieses Vertrages zuzustimmen,
2. Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Fa. SCHULTHEISS
Wohnbau AG, Nürnberg, einen
Erschließungsvertrag zur Errichtung eines Geh- und Radweges im Baugebiet „Kavierlein“ abzuschließen.“
Gemäß § 123
Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen
Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe
durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.
Die Stadt Fürth hat
im Bebaungsplan 373 festgelegt, dass das Baugebiet durch einen im Inneren in
west-/östlicher Richtung verlaufenden, beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg
zwischen den Straßen „Espanstraße“ und „Am Kavierlein“ erschlossen wird.
Die Erstellung dieses
Geh- und Radweges soll mittels Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den
Erschließungsträger für die Bebauung der Baufeldes C, die Firma SCHULTHEISS
Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg übertragen werden.
Für die Errichtung
dieses Weges wurde ein Kostenvolumen von rd. 120.000,- € geschätzt, das für die
Zeit der Erstellung bis zur abschließenden technischen mängelfreien Abnahme und
Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der Stadt Fürth mittels einer
entsprechenden selbstschuldnerischen Vertragserfüllungs- und
Mängelansprüchebürgschaft in gleicher Höhe und für die Zeit der Mängelansprüche
durch eine entsprechende selbstschuldnerische Mängelansprüchebürgschaft i.H.v.
3.600,-- € abgesichert wird.
Weiterhin bezahlt
die Firma SCHULTHEISS Wohnbau AG, Lerchenstraße 2, 90425 Nürnberg einen
Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 25.000,-- €. Es besteht
beiderseitiges Einverständnis zum Abschluss des als Entwurf (mit seinen
Anlagen) beigefügten Erschließungsvertrages vorbehaltlich der Genehmigung des
Stadtrates zum Abschluss dieses Vertrages.
An der Erstellung
des Vertrages war das Rechtsamt mit beteiligt und eingebunden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
120.000,--
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Entfällt, da Grundstück und Bauwerk kostenfrei durch
den Erschließungsträger übergeben, bzw. errichtet werden und etwaige
Unterhaltsfolgelasten mittels Ablösung gesichert sind |
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- ENTWURF
Erschließungsvertrag Geh- und Radweg Kavierlein - SCHULTHEISS -
Stand 06.2012
- Anlage 1 (= Plan mit Gebietsumgriff)
- Anlage 2 (= Plan mit Verkehrsfläche; Erschließungsanlage „Geh- und Radweg“)
- Anlage 3 Technische Vorschriften und Richtlinien
- Anlage 4 Bürgschaftsurkunde - Vertragserfüllung - in Euro
- Anlage 5 Bürgschaftsurkunde - Mängelansprüche - in Euro