1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des
Bebauungsplan Nr. 390 sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen).
3.
Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu
benachrichtigen.
Die
Fa. Krieger beabsichtigt in Fürth im Ortsteil Steinach, östlich der
Bundesautobahn A 73, die Ansiedlung eines Einrichtungszentrums, bestehend aus einem
Möbeleinrichtungshaus sowie einem Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt.
Als
Voraussetzung für die Verkehrserschließung soll nördlich von Steinach eine
zusätzliche Anschlussstelle an die BAB A 73 geschaffen werden. Hierzu und für
die begleitenden Straßenbaumaßnahmen, wurde ein straßenrechtliches
Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Um
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit
entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu
beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 390 erforderlich.
Der
Bau- und Werkausschuss hat mit Beschluss vom 08.03.2006 das Satzungsverfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390 eingeleitet. Der
Aufstellungsbeschluss wurde mit Veröffentlichung in der Stadtzeitung Nr. 8 vom
26.04.2006 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit
Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 10.01.2007 wurde der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 390 für das sog. Scoping- Verfahren freigegeben. Das
Scoping- Verfahren (Abfrage zur Festlegung von Ausmaß und Umfang der
umweltprüfungsrelevanten Belange) wurde vom 31.01.2007 bis zum 16.03.2007
durchgeführt.
Nach
ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 26.04.2008 wurde in dem
Zeitraum vom 27.03.2008 bis zum 14.04.2008 die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Mit
Anschreiben vom 25.03.2008 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (sowie der innerstädtischen Dienststellen) gem. § 4
Abs. 2 BauGB bis zum 13.05.2008 durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390 (einschließlich
Begründung) wurde vom Stadtrat am 22.10.2008 bebilligt und dessen öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung
am 05.11.2008 in dem Zeitraum vom 13.11.2008 bis zum 15.12.2008 durchgeführt.
Nachdem die Autobahnanschlussstelle Fürth/Steinach die Erschließungsvoraussetzung
für das Vorhaben darstellt, war zunächst der Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens abzuwarten.
Mit Beschluss
GZ 32-4354.1-1/06 vom 07.07.2011 wurde die Autobahnanschlussstelle
Fürth/Steinach planfestgestellt.
Zwischenzeitlich wurden auch die Planungen zum Möbel- und Einrichtungshaus sowie zum Baumarkt konkretisiert, wodurch sich umfangreiche und grundlegende Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben haben.
Im Einzelnen können die Änderungen wie folgt zusammengefasst werden:
1. Anpassung der Gebäudehöhen durch die Festlegung
differenzierter Trauf- bzw. Attikahöhen. Neufestlegung des Höhenbezugspunktes.
2. Erweiterung der Baugrenzen durch Neuregelung der
Anlieferungssituation mit Schaffung einer Erweiterungsoption für eine Küchenauslieferung.
3. Neuordnung der Kundenstellplatzanlage des
Einrichtungshauses.
4. Anpassung des Stellplatzschlüssels auf den
tatsächlichen Bedarf; Nachweis im Baugenehmigungsverfahren..
5. Änderungen in der Randeingrünung und Grüngestaltung
der Stellplatzanlage.
6. Änderung der Anlieferung für den Baumarkt.
7. Änderung der Flächen für die Rückhaltung und die
Versickerung von Niederschlagswasser.
8. Anpassung der Höhenentwicklung des geplanten
Werbepylons auf eine (mögliche) gemeinsame Nutzung von Möbelhaus, Baumarkt und
Kibek- Teppichhaus.
9. Erschließung des geplanten Teppichhauses „Kibek“
(Bebauungsplan Nr. 390a) ausschließlich über die Stellplatzanlage der Firma
Höffner.
10. Gemeinsame Nutzung der Stellplatzanlage durch die
Firmen „Höffner“ und „Kibek“.
11. Gegenseitige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390 (einschließlich
Begründung) soll nun gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
HINWEIS:
Im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 390 mussten z. T. sehr umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten erstellt werden. Diese Unterlagen sind Bestandteil
der Begründung, jedoch nicht zur Vervielfältigung geeignet. Aus diesem Grund
liegt ein Exemplar dieser Untersuchungen und Gutachten beim Stadtplanungsamt
bzw. in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses zur Ein- und Durchsicht aus.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 390
2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 390
3. Anlagen zur Begründung (diese liegen aufgrund des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein- und Durchsicht aus)