1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und
Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 390a sowie die
Begründung (mit Anlagen).
3.
Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu
benachrichtigen.
.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.03.2008 ist der
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390a aufgehoben
worden, da bestimmte Rahmenbedingungen, die für die Ansiedelung eines
gemeinsamen Fachmarktzentrums der Firmen Kibek und Krieger (Möbel Höffner)
vorauszusetzen sind, nicht erfüllt waren (gegenseitige planerische Abstimmung
und konkrete Aussagen zu einer Beteiligung an den Kosten für städtebauliche
Maßnahmen, die Voraussetzung bzw. Folge des geplanten Vorhabens sind).
Die
Firma Kibek beabsichtigt aber nach wie vor in Fürth, östlich der Bundesautobahn
A 73 bzw. südlich der Herboldshofer Straße, ein Teppichhaus zu errichten.
Die
Firmen Krieger und Kibek haben nun angekündigt, sich hinsichtlich ihrer
Planungsabsichten zu einigen und bezüglich der weiteren Rahmenbedingungen eine
notariell zu beurkundende privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen.
In
dieser Vereinbarung wollen die Firmen Krieger und Kibek übereinkommen, die
bisher bezüglich der Ansiedlung ihrer jeweiligen Einzelhandelsbetriebe
bestehenden Differenzen beizulegen und die anstehenden Planungsverfahren, die
der Realisierung der jeweiligen Einzelhandelseinrichtungen dienen, nach besten
Kräften zu fördern.
Soweit
bekannt sollen u.a. Regelungen zum gegenseitigen Grundstückstausch, zur
Gewährung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, zur gegenseitigen Nutzung der
Kundenstellplatzanlage, zur Rücknahme der Einwendungen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens, zum Ausschluss für das Kernsortiment Möbel auf dem
Kibek- Grundstück getroffen werden.
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010 wurde daher das Satzungsverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390a erneut eingeleitet.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde mit Veröffentlichung in der Stadtzeitung vom
22.10.2008 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das
Scoping- Verfahren (Abfrage zur Festlegung von Ausmaß und Umfang der
umweltprüfungsrelevanten Belange) wurde vom 14.01.2011 bis zum 14.02.2011
durchgeführt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 30.03.2011
wurde in dem Zeitraum vom 31.03.2011 bis zum 14.08.2011 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Mit Anschreiben vom 27.04.2012 wurde die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sowie der innerstädtischen
Dienststellen) gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 29.05.2012 durchgeführt.
Im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden Stellungnahmen vorgebracht, die in einer sog. Einzelabwägung behandelt
worden sind. Die Einzelabwägung ist Bestandteil dieser Vorlage. Aufgrund des
Umfanges der vorgebrachten Stellungnahmen wird an dieser Stelle allerdings auf
die ansonsten übliche Zusammenfassung verzichtet. Es wird daher auf die
beiliegende Einzelabwägung verwiesen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390a (einschließlich
Begründung) soll nun gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen werden.
In diesem Zusammenhang wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich
sehr kurzfristig Änderungen an den textlichen Festsetzungen ergeben haben, die
in das vorliegende Planblatt des Bebauungsplanes (sowie die Begründung) nicht
mehr eingearbeitet werden konnten. So soll (für die öffentliche Auslegung) die
textliche Festsetzung Ziff. 1.1 noch dahingehend ergänzt werden, dass das
Sortiment „Möbel“ auf maximal 2.000 m² Verkaufsfläche beschränkt wird.
Ebenso ist noch eine flächenmäßig geringe Anpassung im Südwesten
des Geltungsbereiches (im Bereich der künftigen Güterzugtrasse) erforderlich.
HINWEIS:
Im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 390a mussten z. T. sehr umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten erstellt werden. Diese Unterlagen sind Bestandteil
der Begründung, jedoch nicht zur Vervielfältigung geeignet. Aus diesem Grund
liegt ein Exemplar dieser Untersuchungen und Gutachten beim Stadtplanungsamt
bzw. in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses zur Ein- und Durchsicht aus.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Bebauungsplan Nr. 390a
2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 390a
3. Anlagen zur Begründung (diese liegen aufgrund des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein- und Durchsicht aus)
.