Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung
im Verwaltungsrat des KommunalBIT:
1. Die
Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu
erbringenden Leistungen für 2011 werden anerkannt.
2. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust
vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3. Der Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.
4. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Dünkel.Schmalzing & Partner wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2012 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012
von KommunalBIT gewählt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn von
Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1
HGrG) zu erstrecken.
5. Herr Björn
Katscher wird ab 01.11.2012 zum weiteren Vertreter des Vorstands bestimmt.
Dem
Verwaltungsrat obliegen die Entscheidungen über
·
Regelungen
zur Vertretung des Vorstands,
·
Grundsätze
zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen,
·
Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Vorstands sowie die Bestellung
des Abschlussprüfers.
Auf
§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 und 10 der
KommunalBIT-Unternehmenssatzung wird verwiesen. Entsprechende Beschlüsse des
Verwaltungsrats bedürfen nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung
jedoch einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den jeweiligen
Stadtrat an die betreffenden Verwaltungsratsmitglieder.
1. Kostenverrechnung 2011
Die
von KommunalBIT im Jahr 2011 angewandten Kalkulationsgrundsätze sind der
Anlage 1 zu entnehmen. Im Kern wurde wie schon im Vorjahr das gesamte, bei
KommunalBIT in 2011 angefallene Aufwandsvolumen (saldiert mit geringfügigen
Erträgen) im Wege einer ausführlichen Betriebsabrechnung den 3 Städten
zugeordnet. Dabei sind wieder die 4 Produktarten
·
Fachanwendungen,
·
Arbeitsplatzsysteme,
·
Telekommunikation
sowie
·
Kopierer/Multifunktionsgeräte
gebildet
worden. Lediglich bei der Stadt Erlangen kommt noch die Betreuung von deren
Schul-IT hinzu.
Die Abrechnung der während des
Jahres 2011 geleisteten Abschlagszahlungen ergibt unter Berücksichtung der
genannten Kostenverrechnung folgende Aufteilung auf die Städte:
|
Gesamt |
Erlangen |
Fürth |
Schwabach |
Abschläge |
10.221.641,13 |
4.912.315,00 |
4.011.030,24 |
1.298.295,89 |
Verrechnete (bilanzielle) Leistungen |
10.650.761,93 |
5.096.183,65 |
4.070.624,28 |
1.483.954,00 |
Überdeckung
(+)/Unterdeckung (-) |
-429.120,80 |
-183.868,65 |
-59.594,04 |
-185.658,11 |
Die
für die Stadt Fürth mit 4.011.030,24 € ausgewiesenen Abschläge entsprechen
den Sollstellungen im Jahr 2011 auf der Hst. 01.0200.6750.0000 im
Sonderbudget 10700. Insoweit ergibt sich für 2011 nun eine Unterdeckung
von -59.594,04 € gegenüber den im Wege der Nachkalkulation (vgl. oben)
zugewiesenen Kosten. Es müssten also knapp -60 Tsd. € jetzt, d.h. zu
Lasten des Haushalts 2012, an KommunalBIT nachgezahlt werden:
Tatsächlich
kommt es jedoch zu einer Erstattung von rd. +83 Tsd. €. Hierzu wird
angemerkt:
Auch
im Jahr 2011 war die (bilanzielle) Aufwandsentwicklung von KommunalBIT
noch von „Nachfolgen“ des Gründungsprozesses beeinflusst. Konkret ging es dabei
insbesondere um die Übernahme von 3 Fürther Beamten, die sich endgültig
entschieden hatten, zu KommunalBIT zu wechseln. KommunalBIT musste – allein
hieraus – aufwandswirksame Rückstellungen für Pensionen sowie Beihilfen
dotieren. Der Pensionsrückstellung mussten für die 3 Fürther Beamten
290.829 € zugeführt werden; bei der Beihilfe fielen 94.133 € an. In
Summe belastete dies das KommunalBIT-Ergebnis 2011 in Höhe von
-384.962 €. Wirtschaftlich betrachtet ist dies in einem „erweiterten
Gründungszusammenhang“ zu sehen. Insoweit macht es keinen Sinn, dass die
-384.962 € in den verrechenbaren IT-Aufwand 2011 (aller drei Städte)
einfließen.
Zahlungstechnisch
erfolgt die Neutralisierung des bilanziellen IT-Aufwands 2011 dergestalt, dass
jetzt diese -384.962 € nicht anteilig allen drei Städten in
Rechnung gestellt werden, sondern in Summe dem sog. „Fürther
Verrechnungskonto“ (bei KommunalBIT) belastet werden. Hiervon partizipieren die
drei Städte in folgender Relation:
·
Erlangen:
186.889,69 € (48,6 %)
·
Fürth:
142.489,48 € (37,0 %)
·
Schwabach:
55.582,83 € (14,4 %)
In
etwa dieser Relation hatten die -384.962 € die (oben stehenden)
„Verrechneten (bilanziellen) Leistungen“ bei allen Städten zuvor lt.
KommunalBIT belastet.
Für
die Stadt Fürth kommt es für 2011 schlussendlich zu einer Erstattung von
82.895,44 € und entsprechenden üpl. Einnahmen, freilich um den Preis der –
hier aber sachgerechten – Belastung des Verrechnungskontos bei KommunalBIT um
-384.962 €.
2. Jahresabschluss zum 31.12.2011
Die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing &
Partner hat der Rechnungslegung 2011 von KommunalBIT den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Auch
die erweiterte Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO
(entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und wirtschaftlichen Verhältnisse ergab keine Beanstandungen.
Der Abschlussprüfer regt jedoch an, die zukünftige Preiskalkulation so auszurichten,
dass
·
KommunalBIT
aus (s)einem Jahresgewinn Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bilden kann
und
·
eine
marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.
Beides
ist so den §§ 10 Satz 1, 14 Abs. 1 KUV zu entnehmen. Jedoch
empfiehlt das Beteiligungsmanagement hierbei zu berücksichtigen, dass
KommunalBIT – als praktisch reiner „IT-Selbstversorgungsbetrieb“ der drei
Städte – keinerlei Marktrisiken ausgesetzt ist. Die zitierten Soll-Vorschriften
der KUV gehen h.E. insoweit an der spezifischen (risikofreien) Situation von
KommunalBIT vorbei. Würde man – anders als jetzt – KommunalBIT zukünftig
Gewinne ermöglichen, müssten dies die drei Städte ihrerseits, d.h. über höhere
IT-Preise refinanzieren. Davon rat das Beteiligungsmanagement ab.
Wirtschaftlich
schließt KommunalBIT das Jahr 2011 mit einem – wiederum – ausgeglichenen
bilanziellen Ergebnis ab, da auch die Kostenverrechnung 2011 (vgl. oben) so
konzipiert war, dass weder ein Gewinn noch Verlust entsteht. Im Einzelnen wird
auf die Anlage 2 (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung) verweisen.
KommunalBIT
tätigte im Jahr 2011 bilanzwirksame Investitionen von ca. 3,383 Mio.
€; im Wirtschaftsplan waren hierfür 3,585 Mio. € veranschlagt worden. Die
Kreditaufnahmen lagen im Jahr 2011 mit 1,500 Mio. € exakt auf dem
Niveau des Planansatzes.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2011 kann nun festgestellt und der Vorstand für das
Geschäftsjahr 2011 entlastet werden. Des Weiteren ist der Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen (vgl. Ziffern 2. bis 4. des
Beschlussvorschlags).
Im Lagebericht weist der Vorstand u.a. auf Folgendes
hin:
·
Die im Geschäftsplan
2008 angekündigten und weiter geplanten Effekte beim rechnerischen
Personalaufwand konnten so nicht realisiert werden, ebenso konnten spürbare
Skaleneffekte bei gemeinsamen Beschaffungen noch nicht erwirtschaftet werden.
Zusammen mit inzwischen aufgetretenen Mehrungen gegenüber dem
Leistungsportfolio 2009 und Anpassungen gegenüber den ursprünglich gerechneten
Abschreibungszeiträumen führt das dazu, dass die Werte des Geschäftsplans von
2009 nicht mehr direkt mit den Ergebnissen des Unternehmens verglichen werden
können.
·
Rechnerische
Einsparungen im Vergleich zu den Aufwendungen für das IT-Portfolio 2009 werden
… nicht zu realisieren sein, da KommunalBIT einerseits das Personal weiterhin
benötigt, um auch die inzwischen aufgetretenen Aufgabenmehrungen zu
bewältigen, andererseits Skaleneffekte und Synergieeffekte nicht in einem so
spürbaren Maß zu erreichen sind, dass sie Kostenmehrungen ausgleichen. …
KommunalBIT ist weiterhin bemüht, den Auftraggebern Vorschläge zur einer
möglichen Einsparung von IT-Kosten aufzuzeigen und die angebotene Leistung so
wirtschaftlich wie möglich zu erbringen. Dafür wird auch die für Mitte 2012
geplante Entwicklung der leistungsabhängigen verursachergerechten Verrechnung
nach Produktkatalog bestimmend sein, die es den Auftraggebern wesentlich
erleichtern wird, ihre Leistungsabnahme zu steuern und zu planen, und ebenso
bei KommunalBIT den Aufwand für die Leistungsverrechnung und die weitere
Planung deutlich verringern soll.
In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage
des Finanzreferats vom 21.03.2012 zur FA/StR-Sitzung am 28.03.2012 (betr.
Wirtschaftsplan 2012) und die darin erläuterten – dennoch – notwendigen und
spürbaren Kostensenkungen bei KommunalBIT verwiesen.
3. Weitere Vertretung des Vorstands
Aufgrund des Altersteilzeit-bedingten Ausscheidens des
früheren Bereichsleiters Betrieb (der weiterer Vertreter des Vorstands war)
soll dessen Nachfolger, Herr Katscher, mit Wirkung vom 01.11.2012 ebenfalls zum
weiteren Vertreter des Vorstands bestimmt werden. Auf Ziffer 5. des
Beschlussvorschlags wird verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2