Betreff
Anschaffung einer Street-Soccer-Anlage - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.06.2012
Vorlage
JgA/060/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt den Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 11.07.2012 auf und befürwortet die Anschaffung einer gebrauchten Street-Soccer-Anlage über staatliche ExWoSt-Projektmittel.

Der Stadtjugendring Fürth hat sich grundsätzlich bereit erklärt unter bestimmten Bedingungen die Ausleihe zu übernehmen und für die An- und Ablieferung bzw. den Auf- und Abbau der Anlage zu sorgen. (Hinsichtlich der Bedingungen im Einzelnen wird auf die Anlage 2/E-Mail des SJR vom 28.09.2012 Bezug genommen.)

Derzeit wird noch an einer Lösung bzgl. des Wartungs- und Reparaturaufwandes gearbeitet.

Vorbehaltlich einer diesbezüglichen Regelung wird Ref. IV/JgA beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Stadtjugendring abzuschließen.


Aufgrund des aktuellen Antrags der SPD-Stadtratsfraktion erfolgte eine erneute Prüfung der Umsetzbarkeit des Projekts, dem ein nicht unerheblicher Anschaffungs- und Betreuungs-

aufwand zugrunde liegt.

 

Der Stadtjugendring hat sich nun unter bestimmten Voraussetzungen bereit erklärt, die An- und Ablieferung bzw. den Auf- und Abbau der Anlage zu übernehmen (vgl. Anlage 2/E-Mail des SJR vom 28.09.2012).

 

Eine Realisierung kann daher nur unter folgenden Vorraussetzungen erfolgen:

 

1.         Die Anschaffungskosten von max. 12.000,-- € für die gebrauchte Anlage sowie den ge-
            schlossenen Anhänger können über das ExWoSt-Projekt übernommen werden.

 

2.         Es wird ein Vertrag mit dem SJR abgeschlossen, der den in der E-Mail genannten
            Voraussetzungen Rechnung trägt. (Insbesondere: Eine Verleihgebühr pro Einsatztag in
Höhe von aktuell 50,-- € bzw. 100,-- € für kommerzielle Einrichtungen sowie einer Aufwandsentschädigung von 50,-- € pro Ausleihvorgang werden durch den SJR vereinnahmt.)

 

3.         Es wird eine Klärung herbeigeführt bzgl. des Wartungs- und Reparaturaufwandes.

 

Referat IV/JgA wird beauftragt, nach Klärung von Punkt 3 einen entsprechenden Vertrag mit dem SJR abzuschließen. Die Street-Soccer-Anlage kann dann mit Bereitstellung der Fördermittel angeschafft und vom SJR betrieben werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 11.07.2012

E-Mail vom 28.09.2012