Betreff
Offene Klärungspunkte aus dem letzten Protokoll vom 26.05.2011 TOP 2 a) bis d)
Vorlage
R III/009/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Geschäftsordnungskommission diskutiert die offenen Fragen und beschließt wie folgt:

 

 

Zu 2 a)

Die bisherigen Formulierungen in den

- §§ 35 Abs. 3, Nr. 2 (Abstimmung über Ausschussbeschlüsse)

- §§ 35 Abs. 4 (getrennte Abstimmung)

- § 34 Abs. 3 (Redehäufigkeit)

werden beibehalten.

 

Zu 2 b), Satzung Stadtheimatpfleger:

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

Zu 2 c), Akteneinsichtsrecht:

§ 4, Abs. 5, Satz 1 und 2 werden wie folgt

neu gefasst: „….“ (gemäß Diskussionsergebnis)

 

Zu 2 d), Tonaufnahmen:

§ 26, Abs. 3, S. 1 wird wie folgt neu formuliert:

„Tonaufnahmen aller Art dürfen in Sitzungen …“


Die Punkte

a) Handhabung diverser Geschäftsordnungsfragen in anderen Kommunen

b) Aktualisierung Satzung Stadtheimatpfleger: Bericht über weitere Verfahrensweise

c) Akteneinsichtsrecht einzelner Stadtratsmitglieder im Lichte der neu beschlossenen Informationsfreiheitssatzung

d) Thematik: § 26 Abs. 3 GeschO, Tonaufnahmen/Tonbandaufnahmen

aus der letzten Sitzung der Geschäftsordnungskommission waren noch offen.

Über sie muss entschieden werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


für a) und c)