Die Geschäftsordnungskommission diskutiert die offenen Fragen und beschließt wie folgt:
Zu 2 a)
Die bisherigen Formulierungen in den
- §§ 35 Abs. 3, Nr. 2 (Abstimmung über Ausschussbeschlüsse)
- §§ 35 Abs. 4 (getrennte Abstimmung)
- § 34 Abs. 3 (Redehäufigkeit)
werden beibehalten.
Zu 2 b), Satzung Stadtheimatpfleger:
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Zu 2 c), Akteneinsichtsrecht:
§ 4, Abs. 5, Satz 1 und 2 werden wie folgt
neu gefasst: „….“ (gemäß Diskussionsergebnis)
Zu 2 d), Tonaufnahmen:
§ 26, Abs. 3, S. 1 wird wie folgt neu formuliert:
„Tonaufnahmen aller Art dürfen in Sitzungen …“
Die Punkte
a) Handhabung diverser Geschäftsordnungsfragen in anderen Kommunen
b) Aktualisierung Satzung Stadtheimatpfleger: Bericht über weitere Verfahrensweise
c) Akteneinsichtsrecht einzelner Stadtratsmitglieder im Lichte der neu beschlossenen Informationsfreiheitssatzung
d) Thematik: § 26 Abs. 3 GeschO, Tonaufnahmen/Tonbandaufnahmen
aus der letzten Sitzung der Geschäftsordnungskommission waren noch offen.
Über sie muss
entschieden werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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für a) und c)