1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 331a einschließlich Begründung und Umweltbericht als Satzung (Satzungsbeschluss).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung den Bebauungsplan Nr. 331a in Kraft zu setzen.
Vorhergehende
Beratungsfolge |
Termin |
Status |
Ergebnis |
Aufstellungsbeschluss
Stadtrat Konkretisierungsbeschluss
BWA Erneuter
Konkretisierungsbeschluss StR Billigungs- und
Auslegungsbeschluss BWA |
24.02.2010 17.09.2010 25.05.2011 19.09.2012 |
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angenommen angenommen angenommen angenommen |
Für den o. g. Bereich wird gemäß Beschluss des Stadtrates
vom 24.02.2010 das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331
a „Kurgartenstraße, Vergnügungsstättenregelungen“ durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Sicherung einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Konkretisierung erfolgte durch den Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010 dahingehend, dass im Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausnahmslos ausgeschlossen werden sollen.
Im Rahmen der Aufstellung ist beabsichtigt, die bestehenden Nutzungen „ Mischgebiet“ sowie „Gewerbegebiet“ zu verfestigen sowie für den gesamten Geltungsbereich Vergnügungsstätten auszuschließen.
Der Bereich des Mischgebietes wurde den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst; er umfasst nunmehr den Bereich bis zur Ludwig-Quellen-Straße.
Im Aufstellungsverfahren wurden bisher die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping nach §4 Abs.1 BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der Bau- und Werkausschusssitzung vom 19.09.2012 abschließend behandelt worden.
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 19.09.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 10.10.2012 wurde im Zeitraum vom 18.10.2012 bis 22.11.2012 die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurde kein Einwand vorgebracht.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurde durch die Stadt Nürnberg der folgende Einwand vom Scoping wiederholt (Einwand in kursiv).
Das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg
beschreibt die Planungen im angrenzenden Nürnberger Stadtgebiet.
Ebenfalls findet Erwähnung die hinter der
Stadtgrenze liegende Kläranlage.
Die Abwassersituation wird beschrieben.
Lärmschutz und Störfallbetriebe auf dem
Stadtgebiet Nürnberg werden erwähnt.
Die Landschaftsschutzgebiete und angrenzenden
Biotopflächen werden beschrieben.
Änderungsvorschlag:
Diese Hinweise
betreffen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 331a nicht, da es sich um
einen einfachen Bebauungsplan handelt. Er setzt lediglich die Bestandsnutzungen
fest, enthält Regelungen zu Vergnügungsstätten sowie Werbeanlagen. Es handelt
sich im Übrigen um die Festschreibung einer Bestandssituation.
Es wird angeregt, im geplanten Gewerbegebiet
durch eine entsprechende Festsetzung Einzelhandelsnutzungen auszuschließen,
damit das bestehende gewachsene Zentrengefüge im Bereich der Stadtgrenze und
der Nürnberger Weststadt in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird.
Abwägungsvorschlag:
Auf eine Festsetzung zu großflächigen Einzelhandel wird verzichtet, da
es sich um eine Bestandsüberplanung handelt. Nach BauNVO zulässige Betriebe
sind weiterhin zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind somit nicht
zulässig. Deshalb wird keine Gefährdung des gewachsenen Zentrengefüges zu
befürchten sein.
Der Hinweis der
Stadt Nürnberg wurde zum Teil berücksichtigt.
Redaktionell wurde zur Klarstellung in der Begründung noch ergänzt:
- Der Hinweis auf den § 3 der Satzung des Bebauungsplans Nr. 331a.
- Die Aussage zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten (Kap. 4.1; Art der baulichen Nutzung).
Das Baureferat empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 331a einschließlich Begründung und Umweltbericht als Satzung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a in der Fassung vom Juli 2012
- Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom November 2012