Betreff
Bebauungsplan Nr. 331a "Kurgartenstraße, Vergnügungsstättenregelungen" Hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
SpA/104/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 331a einschließlich Begründung und Umweltbericht als Satzung (Satzungsbeschluss).

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung den Bebauungsplan Nr. 331a in Kraft zu setzen.


 

Vorhergehende Beratungsfolge

Termin

Status

Ergebnis

 

Aufstellungsbeschluss Stadtrat

 

Konkretisierungsbeschluss BWA

 

Erneuter Konkretisierungsbeschluss StR

Billigungs- und Auslegungsbeschluss BWA

 

 

24.02.2010

 

17.09.2010

 

25.05.2011

 

19.09.2012

 

 

angenommen

 

 

angenommen

 

angenommen

 

angenommen

 

 

Für den o. g. Bereich wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2010 das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331 a „Kurgartenstraße, Vergnügungsstättenregelungen“ durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Sicherung einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Konkretisierung erfolgte durch den Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010 dahingehend, dass im Bebauungsplan Vergnügungsstätten ausnahmslos ausgeschlossen werden sollen.

Im Rahmen der Aufstellung ist beabsichtigt, die bestehenden Nutzungen „ Mischgebiet“ sowie „Gewerbegebiet“ zu verfestigen sowie für den gesamten Geltungsbereich Vergnügungsstätten auszuschließen.

Der Bereich des Mischgebietes wurde den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst; er umfasst nunmehr den Bereich bis zur Ludwig-Quellen-Straße.

 

Im Aufstellungsverfahren wurden bisher die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping nach §4 Abs.1 BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der Bau- und Werkausschusssitzung vom 19.09.2012 abschließend behandelt worden.

 

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 19.09.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 10.10.2012 wurde im Zeitraum vom 18.10.2012 bis 22.11.2012 die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurde kein Einwand vorgebracht.

 

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurde durch die Stadt Nürnberg der folgende Einwand vom Scoping wiederholt (Einwand in kursiv).

Das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg beschreibt die Planungen im angrenzenden Nürnberger Stadtgebiet.

Ebenfalls findet Erwähnung die hinter der Stadtgrenze liegende Kläranlage.

Die Abwassersituation wird beschrieben.

Lärmschutz und Störfallbetriebe auf dem Stadtgebiet Nürnberg werden erwähnt.

Die Landschaftsschutzgebiete und angrenzenden Biotopflächen werden beschrieben.

 

Änderungsvorschlag:

Diese Hinweise betreffen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 331a nicht, da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt. Er setzt lediglich die Bestandsnutzungen fest, enthält Regelungen zu Vergnügungsstätten sowie Werbeanlagen. Es handelt sich im Übrigen um die Festschreibung einer Bestandssituation.

 

Es wird angeregt, im geplanten Gewerbegebiet durch eine entsprechende Festsetzung Einzelhandelsnutzungen auszuschließen, damit das bestehende gewachsene Zentrengefüge im Bereich der Stadtgrenze und der Nürnberger Weststadt in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird.

 

Abwägungsvorschlag:

Auf eine Festsetzung zu großflächigen Einzelhandel wird verzichtet, da es sich um eine Bestandsüberplanung handelt. Nach BauNVO zulässige Betriebe sind weiterhin zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind somit nicht zulässig. Deshalb wird keine Gefährdung des gewachsenen Zentrengefüges zu befürchten sein.

Der Hinweis der Stadt Nürnberg wurde zum Teil berücksichtigt.

 


Redaktionell wurde zur Klarstellung in der Begründung noch ergänzt:

  1. Der Hinweis auf den § 3 der Satzung des Bebauungsplans Nr. 331a.
  2. Die Aussage zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten (Kap. 4.1; Art der baulichen Nutzung).

Das Baureferat empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 331a einschließlich Begründung und Umweltbericht als Satzung zu beschließen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Entwurf des Bebauungsplans Nr. 331a in der Fassung vom Juli 2012

-       Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom November 2012