Betreff
Vorlage zur Anfrage von Herrn Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, vom 06.10.2012 - Aufnahme weiterer Flüchtlinge in Fürth
Vorlage
SzA/032/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5 DVAsyl ist die Stadt Fürth verpflichtet 7,6 % der Asylbewerber in Bayern aufzunehmen. Mit Stichtag am 19.09.12 betrug der Stand (laut Mitteilung der Regierung von Mittelfranken) für die Stadt Fürth 76 Asylbewerber (4,3 %), was ein ausgewiesenes Defizit von 57 Personen bedeutete. Seitdem wurden in der Oststr. 22 Personen und in einer Pension in der Südstadt weitere 28 Personen aufgenommen. Da jedoch die Gesamtzahl der Asylbewerber in Bayern laufend steigt, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, wie viele Personen die Stadt Fürth aufgrund der Abnahmequote tatsächlich noch aufnehmen muss.

 

Bereits seit Monaten ist die Verwaltung auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten oder Grundstücken, die für Gemeinschaftsunterkünfte in Frage kämen. Es wurden bereits diverse Häuser (auch von Privateigentümern), Pensionen und Grundstücke auch gemeinsam mit der Regierung von Mittelfranken besichtigt. Die Problematik ist, dass derzeit keine Liegenschaft zu finden ist, die sofort bezugsfähig wäre. Die Häuser befinden sich alle in einem Zustand, der erst eine Grundsanierung erforderlich macht, was zum einen mit zum Teil immensen Kosten verbunden ist und zum anderen mehrere Monate in Anspruch nimmt. Die Eigentümer haben bei einer Sanierung auch den nachvollziehbaren Wunsch (Bedingung) diese Gebäude längerfristig zu vermieten. Da nicht einschätzbar ist, wie lange der Zustrom von Asylbewerbern in den nächsten Jahren anhält, ist das Risiko zumindest für die Kommune als Mieter nicht kalkulierbar. Ein eventueller Leerstand ginge zu Lasten der Stadt Fürth. Die Regierung von Mittelfranken hat an 2 Objekten größeres Interesse gezeigt um dort eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft einzurichten. Wie zügig die Verhandlungen und im Anschluss daran die notwendigen Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, ist noch nicht erkennbar. Mit einer Zeit von etwa 4-6 Monaten ist mindestens zu rechnen. In der Zwischenzeit ist die Stadt Fürth in der Pflicht notfalls Notunterkünfte (Turnhallen etc.) für eine vorübergehende Nutzung zur Verfügung zu stellen. Auch hier ist die Verwaltung dabei in Frage kommende Objekte zu suchen und zu prüfen.

 

Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass die Regierung von Mittelfranken im März 2010 die letzten Gemeinschaftsunterkünfte in der Hafenstr. geschlossen und bereits im August 2010 erneut auf die Kommunen zugegangen ist, weil die Zahl der Asylbewerber wieder ansteigend war. Betont werden muss zudem, dass die Stadt Fürth keineswegs, wie in der Presse dargestellt, nicht bereit wäre die Asylbewerber aufzunehmen, sondern vielmehr hierzu nicht in der Lage ist. Im Gegensatz zur Stadt Nürnberg verfügt die Stadt Fürth eben nicht mehr (mit Ausnahme der Fronmüllerstr.) über staatliche Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Das Sozialreferat der Stadt Fürth nimmt seine Verantwortung für eine adäquate Unterbringung von Asylberwerbern und Asylbewerberinnen sehr ernst und arbeitet mit Hochdruck an sinnvollen Lösungen. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: