Betreff
Klarstellungsvereinbarung zur Vermögensaufteilung zwischen der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth und der Stadt Fürth (Städtisches Altenpflegeheim)
Vorlage
Käm/042/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Klarstellungsvereinbarung zur Vermögensaufteilung zwischen der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth und der Stadt Fürth (Städtisches Altenpflegeheim) in der Fassung des Entwurfs der Kämmerei vom 04.09.2012.


Zum 01.01.2008 wurde das Projekt „Sphärentrennung“ zwischen der 1848er Gedächtnisstiftung und dem neu gegründeten Sondervermögen „Städtisches Altenpflegeheim (SAh) vollzogen. Das vorhandene Vermögen (Gebäude, Anlagen, Arbeitsmaterialien usw.) unterlag bis zu diesem Zeitpunkt einer Vermischung zwischen der vermögensverwaltenden Stiftung und der betriebsführenden Stadt Fürth.

Mit der Sphärentrennung wurden die Vermögenswerte entsprechend ihrer eigentlichen Zugehörigkeit den beiden Sphären zugewiesen. Maßgeblich war dabei, ob Werte in den Bereich des reinen Betriebs (beispielsweise Pflegebetten; Zuordnung zu SAh) oder in den Bereich des allgemeinen Stiftungsvermögens (beispielsweise Eigentum am Gebäude; Zuordnung zur Stiftung) fielen. Auch Werte wie Verbindlichkeiten, Forderungen, Rücklagen und anderes wurden nach den genannten Kriterien aufgeteilt. Zur Manifestierung der Aufteilung wurden zwei getrennte Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2008 erstellt, die die jeweiligen Vermögenswerte nun zu den einzelnen Sphären zugeordnet ausweisen.

 

Im Zuge der Abschlussarbeiten zur Sphärentrennung soll diese Zuordnung nun durch den Stadtrat bestätigt werden. Es ergaben sich in den letzten Jahren keine gravierenden Zuordnungsprobleme in den Eröffnungsbilanzen, so dass die Trennung nun endgültig fixiert werden kann. Zu diesem Zweck hat die Stiftungsverwaltung in Zusammenarbeit mit SAh eine „Klarstellungsvereinbarung“ entworfen, die eine Art schriftlichen Vertrag zwischen Stiftung und Stadt darstellt. Beide Seiten erkennen damit die Aufteilung in der zum 01.01.2008 vorgenommenen Weise an.

Der vorliegende Entwurf dient insoweit der vertraglichen Sicherung der Aufteilung des bisherigen Vermögens, welches sich vor der Sphärentrennung nicht eindeutig definiert zwischen den beiden Sphären bewegte. Faktisch waren die Verhältnisse aber bereits seit Beginn so gestellt, wie es sich in der Vereinbarung darstellt. Es handelt sich also nicht um die Übertragung von Vermögen, die einen Kauf- oder Überlassungsvertrag erfordern würde, sondern um eine Klarstellung der Vermögensaufteilung in Stiftungs- und Betriebsvermögen und somit um eine Dokumentation und eindeutige Definierung der seit Beginn so gelebten Gegebenheiten.

Hier ist auch zu erwähnen, dass die Ausweisung von negativem Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz des SAh keine „Erstausstattung“ mit solchem negativem Eigenkapital darstellt, sondern die aufgelaufenen Verluste des tendenziell defizitären Betriebs beinhaltet, die bislang mit dem Stiftungsvermögen vermischt waren.

 

Auch RpA und BKPV sehen diese Vereinbarung als notwendigen Bestandteil des Projekts Sphärentrennung an. Von Seiten des BKPV wurde der Inhalt der Vereinbarung positiv beurteilt. Der Text wurde auch der Regierung von Mittelfranken (Stiftungsaufsicht) vorgelegt, von dort waren keine Einwendungen zu verzeichnen. Zudem ist diese Vereinbarung nicht stiftungsrechtlich genehmigungspflichtig.

 

Der Stiftungsrat hat der Klarstellungsvereinbarung in seiner Sitzung vom 26.10.2012 zugestimmt und empfiehlt die Beschlussfassung im Stadtrat. (Die Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister für beide Sphären steht noch unter dem Vorbehalt des In-Kraft-Tretens der Neufassung der Satzung der 1848er Gedächtnisstiftung. Diese wurde in der Stadtratssitzung vom 21.11.2012 beschlossen und erlangt nach der Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde Rechtskraft.)   


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


01 Klarstellungsvereinbarung (Entwurf Käm 04.09.2012)

02 Eröffnungsbilanz 1848er Gedächtnisstiftung zum 01.01.2008

03 Eröffnungsbilanz SAh zum 01.01.2008