Betreff
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2012 Grund- und Sickerwassermessungen an der Deponie Atzenhof
Vorlage
Upl/032/2012
Aktenzeichen
III-70-Gb
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis


Bis 1989 wurden die Grundwasserverhältnisse an der Deponie Atzenhof über 2 Grundwasserpegel (P1 und P2) regelmäßig untersucht. 1989 ließ die Abfallwirtschaft 8 zusätzliche Messstellen im Umfeld der Deponie errichten. Weitere 4 Grundwassermessstellen kamen 1995 dazu. 2011 wurden nochmals 3 Grundwasserpegel im Abstrombereich der Deponie ausgebaut.

 

Um die Deponie Atzenhof sind somit insgesamt 17 Grundwassermessstellen der Abfallwirtschaft vorhanden.

15 Grundwassermessstellen sind bis auf eine Tiefe von ca. 10 m ausgebaut, 2 Messstellen erreichen den 2. Grundwasserstock bei ca. 70 m (BP4 und BP10).

 

Grundwassermessungen

 

Alle Messstellen wurden bis einschl. 2010 4mal im Jahr beprobt und untersucht. Ab 2011 wurde der Untersuchungsintervall mit Genehmigung der Regierung von Mittelfranken auf 2mal jährlich reduziert.

Der Untersuchungsumfang richtet sich nach den Vorgaben des Landesamtes für Wasserwirtschaft Bayern (Merkblatt Nr. 3.6/2). Die Untersuchungsergebnisse sowie die Zusammenfassung und Bewertung der Daten werden von einem Gutachter in einem Jahresbericht zusammengestellt. Dieser wird jährlich an die Regierung von Mittelfranken, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landesamt für Umwelt übermittelt.

Die einzelnen Analysedaten der Grundwasseruntersuchungen sind sehr umfangreich. Eine Zusammenstellung der Daten des Jahres 2012 liegt als Anlage bei.

 

 

 

 

 

 

 

Sowohl der Gutachter als auch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg teilen in ihren Stellungnahmen mit, dass die chemische Beschaffenheit des Grundwassers nach den Untersuchungsergebnissen keine signifikanten Unterschiede zu den Ergebnissen der davorliegenden Jahre aufweist.

Nach wie vor sind somit insbesondere in den quartären Messstellen BP5 (südlicher Deponierand), BP13, BP14 und P1 (Abstrommessstellen) erhebliche Ammoniumkonzentrationen und in der abstromigen quartären Messstelle BP 11 sowie an den neu errichteten Messstellen BP14, BP15 und BP16 teils erhebliche Arsen- und Vanadiumkonzentrationen feststellbar. Die Auswirkungen des Deponiekörpers auf die Grundwasserbeschaffenheit sind somit auch weiterhin in die Kategorie „erheblich“ einzustufen.

Der zweite Grundwasserspiegel ist hydraulisch vom oberen getrennt.

Eine Beeinflussung durch die Sickerwässer wurde bisher nicht festgestellt und ist aufgrund der hydraulischen Trennung und gespannten Grundwasserverhältnisse nach Aussage des Gutachters nicht zu besorgen.

Vor diesem Hintergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Überwachung der Beschaffenheit des Grund- und Sickerwassers und der allgemeinen Grundwasserverhältnisse weiterhin notwendig. Die Grundwasserüberwachung wird somit im festgelegten Rahmen fortgeführt. Weitere Auflagen sind nicht vorhanden.

 

 

 

 

Sickerwassermessungen

 

Aus den zusammengefassten Ergebnissen der Sickerwasseruntersuchungen ist ersichtlich, dass die Konzentration der Belastungen in den vergangenen Jahren überwiegend kontinuierlich zurückgeht.

 

Jahr

pH-Wert

Leitfähigkeit

CSB

AOX

Ammonium

Nitrat

Chlorid

Niederschlag

Menge

 

 

mS/cm

 

 

mg/l

mg/l

mg/l

mm

1996

7,72

6,150

 

 

153

1100

640

 

 

1997

7,90

6,325

 

 

290

983

525

 

 

1998

7,88

5,525

 

 

141

1060

458

 

 

1999

8,15

12,175

 

 

1198

678

790

 

3123

2000

8,05

8,600

1160

0,80

710

49

733

 

1084

2001

8,00

7,375

973

1,05

485

68

705

691

876

2002

7,89

5,775

538

0,57

265

178

575

760

1316

2003

8,05

5,200

343

0,45

265

140

468

370,2

832

2004

8,07

4,938

518

0,55

223

433

493

594,5

482

2005

8,00

4,775

233

0,41

138

303

183

613,5

870

2006

7,94

4,367

191

0,30

110

290

473

606

731

2007

7,74

3,203

126

0,22

49

169

310

620

1324

2008

7,94

3,683

110

0,21

64

88

323

636

1506

2009

7,79

3,540

101

0,19

115

80

347

717

1462

2010

7,62

3,575

87

0,17

56

40

393

802

2039

2011

7,73

3,400

101

0,17

42

70

387

635

1662

2012

8,12

3,650

131

0,20

50

127

405

hochger.  550

hochg 1000

 

 

 

 

 

Ein Zusammenhang zwischen der Zusammensetzung des Sickerwassers und den Untersuchungsergebnissen der Abstrommessstellen lässt sich nach Aussage des Gutachters nach wie vor nicht erkennen.

 

Die nach der Abwasserverordnung für Abwasser aus oberirdischen Ablagerungen von Abfällen genannten Schadstoffkonzentrationen für die Einleitung in ein Gewässer für den Parameter CSB (Richtwert 200 mg/l) werden in den letzten Jahren eingehalten. Die Summe aus Ammonium-, Nitrit- und Nitrat-Stickstoff (Richtwert 70 mg/l) wird deutlich überschritten. Daher wird das Sickerwasser weiterhin in die städt. Kanalisation eingeleitet. Die Schadstoffkonzentrationen erfüllen die Vorgaben der Stadtentwässerung zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Kläranlage.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: