Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.11.2012 - Errichtung eines Mobilfunkmasten auf dem Solarberg Atzenhof
Vorlage
OA/035/2012
Aktenzeichen
AG/115/2012
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


An die Stadt Fürth ist im Winter d.J. die Fa. RMS-systems Datenverarbeitungs GmbH mit der Frage herangetreten, ob auf dem Solarberg ein Funkmast errichtet werden dürfe. Bei dem Funkmast handelt es sich nicht um eine Mobilfunksendeanlage, sondern um eine Funkanlage, welche eine Firma in der Charles-Lindbergh-Straße mit einer Breitbandinternetverbindung versorgen solle, welche sonst nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit hergestellt werden könne.

 

Gemäß einem Beschluss der Referentensitzung vom 14.02.2012 bestanden gegen die Errichtung des Funkmastes keine Bedenken, wenn das Vorhaben durch eine seitliche Platzierung keine Dominanz einnimmt. Die Errichtung des Funkmastes selbst ist wegen dessen Höhe < 10 m baugenehmigungsfrei. Die Absicht, auf der ehem. Deponie den Funkmast errichten zu wollen, war lediglich gemäß § 35 Abs.4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V. mit § 15 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gegenüber der Regierung von Mittelfranken, als der nach Abfallrecht zuständigen Überwachungsbehörde für die ehem. Deponie, anzeigepflichtig; einer anderweitigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedurfte es nicht.

 

Das LA hat vor dem Abschluss des zivilrechtlichen Gestattungsvertrages mit der Firma das SpA, OA und Upl/Abfallwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Das SpA teilte mit, dass das Vorhaben als zulässig eingestuft werde, sofern OA und Upl/Abfallwirtschaft zustimmen. Upl/Abfallwirtschaft hat seinerseits die Regierung von Mittelfranken und das Bayer. Landesamt für Umwelt zu dem Vorhaben um Äußerung gebeten. Einwände wurden von dort nicht erhoben. Das OA/Untere Naturschutzbehörde hat ebenfalls keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert, sofern der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen wird.

 

Im diesem Sommer konnte der Funkmast somit errichtet werden. Das Fundament des Funkmastes wurde so gebaut, dass es nicht mehr als einen Meter in die Rekultivierungsschicht der Deponie eindringt. Die mineralische Oberflächenabdichtung ist von der Gründung des Funkmastes nicht betroffen. Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft ist bislang noch nicht erfolgt.

 

 

Die Errichtung des Funkmastes auf dem Solarberg wurde von der Verwaltung als laufende Angelegenheit eingestuft, so dass eine Befassung des Umweltausschusses nicht zu erfolgen brauchte. Weiter war eine Information des Runden Tisches Mobilfunk nicht erforderlich, da, wie bereits ausgeführt, der Funkmast keine Mobilfunksendeanlage im Sinn der Leitlinien des Runden Tisches Mobilfunk bei der Stadt Fürth darstellt.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: