Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
An die Stadt Fürth
ist im Winter d.J. die Fa. RMS-systems Datenverarbeitungs GmbH mit der Frage
herangetreten, ob auf dem Solarberg ein Funkmast errichtet werden dürfe. Bei
dem Funkmast handelt es sich nicht um eine Mobilfunksendeanlage, sondern
um eine Funkanlage, welche eine Firma in der Charles-Lindbergh-Straße mit einer
Breitbandinternetverbindung versorgen solle, welche sonst nicht in der
erforderlichen Geschwindigkeit hergestellt werden könne.
Gemäß einem
Beschluss der Referentensitzung vom 14.02.2012 bestanden gegen die Errichtung
des Funkmastes keine Bedenken, wenn das Vorhaben durch eine seitliche
Platzierung keine Dominanz einnimmt. Die Errichtung des Funkmastes selbst ist wegen
dessen Höhe < 10 m baugenehmigungsfrei. Die Absicht, auf der ehem. Deponie
den Funkmast errichten zu wollen, war lediglich gemäß § 35 Abs.4 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) i.V. mit § 15 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
gegenüber der Regierung von Mittelfranken, als der nach Abfallrecht zuständigen
Überwachungsbehörde für die ehem. Deponie, anzeigepflichtig; einer anderweitigen
öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedurfte es nicht.
Das LA hat vor dem
Abschluss des zivilrechtlichen Gestattungsvertrages mit der Firma das SpA, OA
und Upl/Abfallwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Das SpA teilte mit, dass das
Vorhaben als zulässig eingestuft werde, sofern OA und Upl/Abfallwirtschaft
zustimmen. Upl/Abfallwirtschaft hat seinerseits die Regierung von Mittelfranken
und das Bayer. Landesamt für Umwelt zu dem Vorhaben um Äußerung gebeten. Einwände
wurden von dort nicht erhoben. Das OA/Untere Naturschutzbehörde hat ebenfalls
keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert, sofern der damit verbundene
Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen wird.
Im diesem Sommer
konnte der Funkmast somit errichtet werden. Das Fundament des Funkmastes wurde
so gebaut, dass es nicht mehr als einen Meter in die Rekultivierungsschicht der
Deponie eindringt. Die mineralische Oberflächenabdichtung ist von der Gründung
des Funkmastes nicht betroffen. Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und
Landschaft ist bislang noch nicht erfolgt.
Die Errichtung des
Funkmastes auf dem Solarberg wurde von der Verwaltung als laufende
Angelegenheit eingestuft, so dass eine Befassung des Umweltausschusses nicht zu
erfolgen brauchte. Weiter war eine Information des Runden Tisches Mobilfunk
nicht erforderlich, da, wie bereits ausgeführt, der Funkmast keine
Mobilfunksendeanlage im Sinn der Leitlinien des Runden Tisches Mobilfunk bei
der Stadt Fürth darstellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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