- Der Bau- und Werkausschuss stimmt dem Bauantrag zu.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1404/287 Gemarkung Fürth
(Siemensstraße) ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Fürth als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ dargestellt. Ein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor.
Aufgrund der Lage
des Grundstückes innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles richtet
sich hier die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die WBG Fürth ist
schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für einen
Krippenneubau auf der Hardhöhe. Das o.g. städtische Grundstück wird vom
Stadtplanungsamt aufgrund mehrerer Faktoren als Standort für schwierig
erachtet:
-
Die
Grünstreifen sind auf der Hardhöhe ein prägendes städtebauliches Element.
-
Sie
bilden einen Puffer zwischen dem produzierenden Gewerbe (hier UVEX) und der
überwiegenden Wohnnutzung auf der Hardhöhe.
-
Die
Grünstreifen bilden Wegebeziehungen abseits der befahrenen Straßen.
-
Der
zusätzliche Verkehr, den eine Krippe erzeugt, wurde vom SpA als problematisch
erachtet.
Es wurden
Alternativen gesucht und diskutiert, auch die Integration in einen mehrgeschossigen
Neubau.
In Ermangelung von
besser geeigneten Alternativstandorten sowie unter Berücksichtigung des
Grundsatzes „Innentwicklung vor Außenentwicklung“ und im Hinblick auf den
erheblichen Mangel an Krippenplätzen ist der gewählte Standort aus städtebaulicher
Sicht gerade noch vertretbar.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Lageplan des Bauvorhabens
- Nordost-/ Nordwest- Ansicht