Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße „Böschungsweg“ mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim und stimmt dem Abschluss dieses Vertrages zu:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Wohnbau Am
Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen
Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße
„Böschungsweg“ abzuschließen“
Gemäß § 123
Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen
Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe
durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.
Die Erstellung der
Ortstraße „Böschungsweg“ und deren notwendige Verbreiterung soll mittels
Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den Erschließungsträger für die Bebauung der
Flurstücksnummer 170, Gemarkung Burgfarrnbach, die Firma Wohnbau Am Schlosspark
GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim übertragen werden.
Für die Errichtung
dieser Straße wurde ein Kostenvolumen von rd. 50.000,- € geschätzt, das für die
Zeit der Erstellung bis zur abschließenden technischen mängelfreien Abnahme und
Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der Stadt Fürth mittels einer
entsprechenden selbstschuldnerischen Vertragserfüllungs- und
Mängelansprüchebürgschaft in gleicher Höhe und für die Zeit der Mängelansprüche
durch eine entsprechende selbstschuldnerische Mängelansprüchebürgschaft i.H.v.
1.500,-- € abgesichert wird.
Weiterhin bezahlt
die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim
einen Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 12.400,-- € und einen
Ersatz für die der Stadt Fürth entstehenden Aufwendungen aus diesem Vertrag
i.H.v. pauschal 1.500,-- €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
50.000,--
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Entfällt,
da Grundstücke und Bauwerk kostenfrei durch den Erschließungsträger
übergeben, bzw. errichtet werden und etwaige Unterhaltsfolgelasten mittels
Ablösung gesichert sind. |
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- Erschließungsvertrag Straßenbau Böschungsweg - Stand 11.2012
- Anlage 1 Plan (=Verkehrsanlage mit Gebietsumgriff)
- Anlage 2 Techn. Vorschriften und Richtlinien
- Anlage 3 Bürgschaftsurkunde - Vertragserfüllung - in Euro
- Anlage 4 Bürgschaftsurkunde - Mängelansprüche - in Euro