Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße  „Böschungsweg“ mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim und stimmt dem Abschluss dieses Vertrages zu:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen Erschließungsvertrag zur Errichtung der Straße  „Böschungsweg“ abzuschließen“


Gemäß § 123 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Kommune zur Errichtung der notwendigen Erschließungsanlagen verpflichtet. Sie kann gem. § 124 BauGB diese Aufgabe durch Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten übertragen.

 

Die Erstellung der Ortstraße „Böschungsweg“ und deren notwendige Verbreiterung soll mittels Vertrag (Erschließungsvertrag) auf den Erschließungsträger für die Bebauung der Flurstücksnummer 170, Gemarkung Burgfarrnbach, die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim übertragen werden.

Für die Errichtung dieser Straße wurde ein Kostenvolumen von rd. 50.000,- € geschätzt, das für die Zeit der Erstellung bis zur abschließenden technischen mängelfreien Abnahme und Übernahme der Verkehrsanlage in die Baulast der Stadt Fürth mittels einer entsprechenden selbstschuldnerischen Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in gleicher Höhe und für die Zeit der Mängelansprüche durch eine entsprechende selbstschuldnerische Mängelansprüchebürgschaft i.H.v. 1.500,-- € abgesichert wird.

 

Weiterhin bezahlt die Firma Wohnbau Am Schlosspark GmbH, Buchheimer Straße 1, 91438 Bad Windsheim einen Ablösebetrag für den Unterhalt des Weges i.H.V. 12.400,-- € und einen Ersatz für die der Stadt Fürth entstehenden Aufwendungen aus diesem Vertrag i.H.v. pauschal 1.500,-- €.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

50.000,-- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Entfällt, da Grundstücke und Bauwerk kostenfrei durch den Erschließungsträger übergeben, bzw. errichtet werden und etwaige Unterhaltsfolgelasten mittels Ablösung gesichert sind.

 


-       Erschließungsvertrag Straßenbau Böschungsweg -  Stand 11.2012

-       Anlage 1 Plan (=Verkehrsanlage mit Gebietsumgriff)

-       Anlage 2 Techn. Vorschriften und Richtlinien

-       Anlage 3 Bürgschaftsurkunde - Vertragserfüllung - in Euro

-       Anlage 4 Bürgschaftsurkunde - Mängelansprüche - in Euro