Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Nutzungsentgelts und der Aktualisierung der Benutzungsrichtlinien für die Überlassung von Schulräumen ab 01.01.2012 zu.
Das Nutzungsentgelt
(Miete und Nebenkosten) für die Überlassung von Schulräumen blieb seit
erstmaligem Inkrafttreten der Benutzungsrichtlinien zum 01.03.1998 unverändert.
Seit nahezu 14 Jahren sind insbesondere die Mieten und Nebenkosten
(insbesondere die Energiekosten) enorm gestiegen. Deshalb erscheint eine
Preisanhebung von insgesamt 50% vertretbar, was eine jährliche Kostensteigerung
von durchschnittlich 3,57 % bedeuten würde. Das Nutzungsentgelt wird der
jeweiligen Schule, in der die Nutzung stattfindet, zugerechnet und bei den
entsprechenden Schulbudgets als Einnahme bei „sonstigen Ersätzen“ verbucht. Das
Nutzungsentgelt für die Volkshochschule wird unter „Mieten“ im jeweiligen
Budget vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2011 wird bei sonstigen Ersätzen ein
Nutzungsentgelt von ca. 4.000,-- €, bei den Mieten ein Nutzungsentgelt von ca.
10.000,-- € erzielt werden. Eine 50%ige Erhöhung ab 01.01.2012 würde
Mehreinnahmen von insgesamt ca. 7.000,-- €
(ca. 2.000,-- € bei
sonstigen Ersätzen und ca. 5.000,-- € bei Mieten) bedeuten. Im Hinblick auf die
unterschiedlichen Preistarife und die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen
können die Einnahmen differieren.
Des Weiteren wurden die in den Benutzungsrichtlinien enthaltenen Regelungen überarbeitet und aktualisiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
jährliche Mehreinnahmen von ca. 7.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Benutzungsrichtlinien für
Schulräume -neu- (Anlage 1)
- Benutzungsrichtlinien für Schulräume -alt- (Anlage 2)
- Nutzungsvertrag für Schulräume -neu- (Anlage 3)
- Nutzungsvertrag für Schulräume -alt- (Anlage 4)