Betreff
Benutzungsrichtlinien für Schulräume, Erhöhung des Nutzungsentgelts ab 01.01.2012
Vorlage
DÜ/017/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Nutzungsentgelts und der Aktualisierung der Benutzungsrichtlinien für die Überlassung von Schulräumen ab 01.01.2012 zu.


Das Nutzungsentgelt (Miete und Nebenkosten) für die Überlassung von Schulräumen blieb seit erstmaligem Inkrafttreten der Benutzungsrichtlinien zum 01.03.1998 unverändert. Seit nahezu 14 Jahren sind insbesondere die Mieten und Nebenkosten (insbesondere die Energiekosten) enorm gestiegen. Deshalb erscheint eine Preisanhebung von insgesamt 50% vertretbar, was eine jährliche Kostensteigerung von durchschnittlich 3,57 % bedeuten würde. Das Nutzungsentgelt wird der jeweiligen Schule, in der die Nutzung stattfindet, zugerechnet und bei den entsprechenden Schulbudgets als Einnahme bei „sonstigen Ersätzen“ verbucht. Das Nutzungsentgelt für die Volkshochschule wird unter „Mieten“ im jeweiligen Budget vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2011 wird bei sonstigen Ersätzen ein Nutzungsentgelt von ca. 4.000,-- €, bei den Mieten ein Nutzungsentgelt von ca. 10.000,-- € erzielt werden. Eine 50%ige Erhöhung ab 01.01.2012 würde Mehreinnahmen von insgesamt ca. 7.000,-- €

(ca. 2.000,-- € bei sonstigen Ersätzen und ca. 5.000,-- € bei Mieten) bedeuten. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Preistarife und die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen können die Einnahmen differieren.

 

Des Weiteren wurden die in den Benutzungsrichtlinien enthaltenen Regelungen überarbeitet und aktualisiert.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

jährliche Mehreinnahmen von ca. 7.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Benutzungsrichtlinien für Schulräume -neu-  (Anlage 1)
- Benutzungsrichtlinien für Schulräume -alt- (Anlage 2)
- Nutzungsvertrag für Schulräume -neu- (Anlage 3)
- Nutzungsvertrag für Schulräume -alt- (Anlage 4)