Sachverhalt
In der
Stadtratssitzung am 26.10.2011 berichtete die Verwaltung über die
Verkehrssituation im Umfeld der Fürther Schulen. Aufgrund der pauschalen
Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Schulen im
Stadtgebiet Nürnberg erbat die SPD-Stadtratsfraktion entsprechenden Bericht.
Der Stadtrat nahm
den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und erteilte den Auftrag,
die Situation auch vor den Kindertagesstätten und Horten durchzuführen. Das
Prüfungsergebnis ist als tabellarische Zusammenfassung angefügt:
Die überwiegende
Anzahl der Kindertagesstätten und Horte befindet sich innerhalb von Zonen mit
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30, 20 und 10 km/h bzw. innerhalb von
verkehrsberuhigten Bereichen. Darüberhinaus gibt es Einrichtungen, die nicht in
unmittelbarem Umfeld von Straßen liegen, z.B. im Stadtpark.
Einrichtungen an
Straßen mit gesetzlicher Höchstgeschwindigkeit:
• Friedrich-Ebert-Straße 21 und 51, Hort
"Die Insel"
Die Einrichtungen
liegen nahe beieinander und in Nähe einer Fußgängerschutzanlage. Die
Friedrich-Ebert-Straße ist gut ausgebaut und weist keine besonderen
Gefahrenstellen auf, die eine Beschränkung der zu-lässigen
Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden (dies wurde in der Vergangenheit
mehrfach geprüft).
• Geißäckerstraße 61, ALEA
Die Geißäckerstraße
weist einen quartiersbezogenen Verkehr auf, nennenswerter Durchgangsverkehr
be-steht nicht. Die Straße ist sehr gut ausgebaut und auch im Bereich des
Kindergartens sehr gut einsehbar. Auch diese Straße weist keine Besonderheiten
auf, welche ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung begründen würde und
auch dieses wurde wiederholt geprüft.
• Jakob-Henle-Straße 44, Kindervilla St.
Martin
Die räumliche Enge
der Stichstraße, der ansteigende Verlauf und die fehlende Wendemöglichkeit
veran-lassten das Straßenverkehrsamt bereits im Jahr 2009, die Straße dem
allgemeinen Verkehr zu entziehen und ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge
anzuordnen.
• Würzburger Straße 451,
evang.Kindergarten
Der Kindergarten
liegt zwar an der Würzburger Straße, die Verkehrssituation wurde auch dort
mehrfach überprüft und dabei keine Besonderheiten festgestellt, welche eine
Beschränkung der zulässigen Höchst-geschwindigkeit rechtfertigen würden.
• Gebhardtstraße 19, evang. Kindergarten
Die Gebhardtstraße
ist Teil der mehrspurigen Ortsdurchfahrt der B 8 (in Richtung Nürnberg) und
sehr stark frequentiert. Als Bestandteil des städtischen Hauptstraßennetzes
sind Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht möglich aber
auch nicht geboten. Trotz der sehr starken Verkehrsbelastung ist die Straße
nicht unfallauffällig.
• Am Vacher Markt 5, evang. Kindergarten
Der Ortskern von
Vach weist seit vielen Jahren einen durchaus nennenswerten Durchgangsverkehr
auf. Dennoch ist der Vacher Markt und die benachbarten Straßen unauffällig. Die
Querung der Herzogenaura-cher Straße ist im Schutz einer Fußgängersignalanlage
möglich. Besondere Maßnahmen sind auch hier nicht erforderlich.
• Zirndorfer Straße 32, evang.
Kindergarten
Das Umfeld des
Kindergartens wurde vor geraumer Zeit ausführlich überprüft. Die Situation am
bestehen-den Fußgängerübergang wurde durch Maßnahmen am und im Umfeld des
Fußgängerüberweges verbes-sert.
• Königstraße 113, kath. Kindergarten
Die Königstraße ist
als mehrspurige Hauptverkehrsstraße Teil der Ortsdurchfahrt der B 8.
Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind hier ebenfalls nicht
möglich. Im direkten Umfeld des Kindergar-tens besteht ein
Fußgängersignalanlage und eine Fußgängerunterführung. Der Kindergartenzugang
zur Königstraße ist gegen das Herauslaufen auf die Fahrbahn durch eine Barriere
gesichert.
• Mannhofer Straße 32, kath.
Kindergarten
Die kirchlichen
Einrichtungen liegen nicht unmittelbar neben der Fahrbahn sondern etwas zurückversetzt.
Die
Verkehrsbelastung auf der Mannhofer Straße ist nicht sehr groß, die
Fahrgeschwindigkeiten sind dem Umfeld angemessen. Besondere Auffälligkeiten,
die ein Abweichen von der allgemein zulässigen Höchst-geschwindigkeit begründen
würden, sind nicht bekannt.
• Alte Reutstraße, Kaiserstraße und
Waldstraße
Die
Kindertagesstätten und Horte liegen zwar an Straßen, die keine besonderen
Beschränkungen der zu-lässigen Höchstgeschwindigkeit aufweisen, dennoch
bestehen in deren Umfeld keine besonderen Auffäl-ligkeiten, die ein Abweichen
von den allgemein gültigen –gesetzlichen- Bestimmungen rechtfertigen.
Die Straßen sind
sehr gut ausgebaut und verfügen über ausreichend breit dimensionierte Gehwege.
In akzeptabler Nähe
befinden sich Signalanlagen, die ein sicheres Queren der Fahrbahnen
gewährleisten.
Abschließend sei
noch darauf hingewiesen, dass die Zielgruppe der Kindertagesstätten,
ausgenommen Horte, Kinder im Kindergarten- bzw. Vorschulalter sind, die
keinesfalls alleine zu der Einrichtung gehen (sollten).
Aber auch ohne diesen Hintergrund sind die umgebenden Bereiche keinesfalls als übermäßig gefährlich zu beurteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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