Betreff
Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth – Taxitarifordnung vom 11.Mai 2005
Vorlage
DÜ/019/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fürth (Taxitarifordnung) vom 11.05.2005 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 24.11.2010 wird beschlossen..


Mit Schreiben vom 29.08.2011 beantragt die Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG, vertreten durch den Gesamtvorstand, die Änderung der Taxitarifordnung.

 

Der Antrag umfasst eine Erhöhung des Grundpreises um 8 % (von 2,50 € auf 2,70 €), eine Erhöhung des Preises für den ersten gefahrenen km um 3,7 % (von 2,70 € auf 2,80 €), eine Erhöhung ab dem zweiten km um ebenfalls 3,7 % (von 1,35 € auf 1,40 €), sowie die Erhöhung des Zeitzuschlages um 14,3 % (von 21,00 € auf 24,00 €). Die Preissteigerungsrate für eine IHK Standardfahrt (Grundpreis + 4 Minuten Wartezeit + 5 km Strecke) beträgt durch die Änderungen 5,83 %. Zusätzlich wird erstmalig die Einführung eines Zuschlages für Kartenzahlungen in Höhe von 1,00 € beantragt. Letztmalig erfolgte eine Tarifanpassung zum 15.12.2010 (Steigerungsrate für eine IHK Standardfahrt 2,56 %). Eine ausführliche Begründung der beantragten Änderungen ist dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.

 

Nach Auswertung der Antragsunterlagen und Abschluss des Anhörverfahrens ist seitens der Verwaltung festzustellen, dass es durch die beantragten Änderungen zu einer angemessen Tarifanpassung kommt. Die Einführung eines Zuschlages für Kartenzahlungen erscheint trotz Einwendungen durch den Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. im Interesse der Tariftransparenz und zur Erhöhung der Akzeptanz von Kartenlesegeräten bei den Taxikonzessionsinhabern gerechtfertigt.

 

Die seitens der Genossenschaft beantragten Änderungen in der Tarifstruktur wurden in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.10.2011 dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Die Einführung eines Zuschlages für Zahlungsvorgänge mittels Karte bzw. elektronischer Zahlungssysteme wurde dagegen zugunsten der Einführung eines Mindestbetrages für die Kartenzahlung/Zahlung mittels elektronischer Zahlungssysteme dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Die Beschlussfassung im Stadtrat erfolgte daraufhin entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses einstimmig. Mit Schreiben vom 07.11.2011 nahm die Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG zu der erfolgten Beschlussfassung Stellung. Die Festsetzung eines Mindestbetrages in der Tarifordnung für Zahlungsvorgänge mittels Karte etc. wäre nach § 51 Abs. 1 PBefG zwar möglich, wird aber seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Die Stadt Fürth sollte sich nicht übermäßig in unternehmerische Gepflogenheiten einbinden. Ob ein Verkehrsunternehmer einen Mindestbetrag fordert sollte dem Verkehrsunternehmer vorbehalten sein, wie dies im übrigen im allgemeinen Geschäftsverkehr auch üblich ist.

Dagegen handelt es sich bei dem geforderten und begründeten Kartenzuschlag um einen tarifpflichtigen Zuschlag nach § 51 Abs. 1 Ziffer 2 PBefG. Die vorgeschlagene Höhe von 1 Euro je Zahlungsvorgang wird als angemessen gesehen. In der Verkehrsbranche sind vergleichbare Zuschläge üblich (z.B. AirBerlin verlangt 5 Euro Zuschlag bei Bezahlung mittels Kreditkarte).

 

Der beiliegende Entwurf der Änderungsverordnung wurde redaktionell überarbeitet:

 

§ 1 enthält die bereits am 26.10.2011 einstimmig beschlossenen Änderungen der Tarifstruktur

 

§ 2 enthält den zusätzlichen Abs. 9 zu § 2. Gegenüber der Version vom 26.10.2011 wurde die Formulierung "…ein Zuschlag von bis zu 1,00 Euro" gegen die Formulierung "…ein Zuschlag von 1,00 EUR" geändert. Die geänderte Formulierung definiert den Zuschlag eindeutiger

 

§ 3 regelt das Inkrafttreten der Rechtsverordnung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Antrag der Genossenschaft der Fürther Taxiunternehmer eG vom 29.08.2011

- Beschluss des Finanzausschusses vom 26.10.2011 (SP-Nr 111)

- Beschluss des Stadtrates vom 26.10.2011 (SP-Nr 1000)

- Stellungnahme der Genossenschaft vom 07.11.2011

- Entwurf der Änderungsverordnung