Betreff
Vorhaben und Erschließungsplan V+E XIII Naversorgungszentrum Breslauer Straße erneute öffentliche Auslegung
Vorlage
SpA/117/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

1.  Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.

2.  Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwände werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen.

3.  Nachdem die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze nun auf den Flächen A6 und A7, entsprechend dem ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth, abweichend von den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt werden sollen, ist der V + E Nr. XIII Nahversorgungszentrum an der Breslauer Str. 3 erneut öffentlich auszulegen. Hierbei sind auch die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. §4a Abs.3 erneut einzuholen.

4.  Nachdem es sich nur um eine punktuelle Änderung des V+E Nr. XIII handelt, wird gem §4a Abs. 3 Satz 2 und 3 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist der erneuten Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird.


Mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 01.06.05 wurde die Grundsatzentscheidung zur Realisierung des Nahversorgungszentrums Fürth-Dambach südlich der Breslauer Straße getroffen.
Für die Umsetzung dieser Baumaßnahme wurde das Verfahren zur Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V + E Nr. XIII Nahversorgungszentrum an der Breslauer Str. durch den Stadtrat förmlich eingeleitet; ein entsprechender Antrag der Fa. NORMA lag der Stadt Fürth vor.
Der Einleitungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht (Stadtzeitung Nr.1 - 21.01.09), die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt (27.08. - 10.09.09) und die Behörden, sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am Verfahren beteiligt. In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 11.01.12 wurden, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangen Einwände abgewogen. Soweit notwendig wurde der Nr.V+E XIII angepasst und ergänzt.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.02. bis zum 09.03.12 statt.

Nachfolgende, in einer Zusammenfassung mit einem Abwägungsvorschlag dargestellte Einwände gingen hierbei ein. Eine ausführliche Darstellung der Einwände, mit einem Abwägungsvorschlag liegt der Beschlussvorlage bei und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Aus dem Nr. V+E XIII gehen keine Planungen für die Entwässerung des Neubaugebietes hervor. Sollte die Entwässerung in das Scherbsgrabengebiet, durch die „Scherbsgrabenmulde" bzw. in die Parkstr. vorgesehen sein, legen wir Einspruch ein, da wir im Juli 2007 vom Überflutungsereignis am Regenrückhaltebecken Scherbsgrabenmulde betroffen waren.

Das Niederschlagswasser des V+E Nr. XIII wird gedrosselt über den Regenwasserkanal im. Mohnweg in den Scherbsgraben eingeleitet. Dafür wird eine Regenrückhaltung errichtet. Somit sind die entwässerungstechnischen Kapazitäten ausreichend und eine Gefährdung. im Bereich des Scherbsgraben ist nicht gegeben.

Somit kann der Einwand nicht berücksichtigt werden.

 

Das Areal ist Aufzuchtgebiet des Kiebitzes. Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des Kiebitzes sind an diesem Standort nicht möglich. Somit muss die Stadt Fürth die Planung einstellen.

In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der Kiebitz nachgewiesen. Die Brutplätze sind von der geplanten Bebauungen betroffen. Daher wurden Erhaltungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) definiert. Die CEF-Maßnahmen werden auf den Flächen A6 und A7 abweichend von den in der öffentlichen Auslegung dargestellten Flächen, entsprechend dem ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth angelegt.

Somit ist der Einwand berücksichtigt.

 

Das Einkaufszentrum mit 3.000 m2 ist überdimensioniert bzw. überflüssig. Durch ein solch großes Zentrum ist der bestehende Einzelhandel (Metzger, Bäckereien, Apotheke, Wäscherei, Blumenladen, Frischemarkt) von Schließungen bedroht.

Die Verkaufsflächen betragen 1497 m² (Verbrauchermarkt 1000 m², Bäcker 18 m², Metzger 14 m², Drogerie 420 m², Apotheke 48 m²). Als Einkaufsmöglichkeit in Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt (derzeit geschlossen) und eine Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken nur den täglichen Bedarf. Im Nahversorgungszentrum ist ein Vollsortimenter vorgesehen. Somit kommt es hier zu einer Ergänzung des Angebots in der Westvorstadt. Auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße wird sich die Kundschaft im Wesentlichen aus den Bereichen Unterführberg sowie Dambach generieren. Somit werden die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben und es sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Einkaufsstruktur in Oberfürberg zu erwarten.

Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.

 

Um im Nahversorgungszentrum einzukaufen, wird man immer ein Auto brauchen und somit wären auch die bereits bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Oberfürberg und Unterfürberg, sowie auf der Hardhöhe, die den gesamten Bedarf abdecken ausreichend. Wir befürchten, dass wir noch mehr Verkehr nach Fürberg ziehen.

Unter Berücksichtigung der Bebauung in Dambach und des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278d „Dambach West“ (B-Plan 278d) für ein Wohngebiet, kann hier künftig nicht von einer Lage auf der grünen Wiese gesprochen werden. Das Nahversorgungszentrum liegt direkt an einer Bushaltestelle und somit ist auch vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsfrequenz nicht von einer signifikanten Erhöhung des Individualverkehrs auszugehen.

Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.

 

Das geplante Baugebiet „Dambach West“ wird einer. Dauerlärmbelästigung, die durch 150 Parkplätze, die ständig angefahren werden und durch die Anlieferungen entsteht ausgesetzt sein.

Entsprechende Zentren haben immer ein großzügiges Angebot an Stellplätzen um auch die Spitzenzeiten abzudecken. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Stellplätze während der Öffnungszeiten dauerhaft belegt sind bzw. einem ständigen Wechsel unterliegen. Auch unter Berücksichtigung der Schallschutzuntersuchung ist von keiner wesentlichen Belastung des zukünftigen Wohngebietes auszugehen.

Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.

 

Es wird befürchtet, dass durch den Baubeginn parallel zur Brückensperrung, der Verkehrskollaps eintritt und der PKW Verkehr auf Schleichwege ausweichen wird.

Es ist mit einem Baubeginn im Frühjahr zu rechnen. Somit fällt die Bauzeit in die Sperrung der Graf-Staufenberg-Brücke. Hierbei ist jedoch nur mit dem Baustellenverkehr zu rechnen und dieser wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsströme zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung führen.

Der Einwand ist somit teilweise berücksichtigt.

 

Das Nahversorgungszentrum ist überzogen. Es sieht eine Geschäftsfläche von über 3000 qm und ca. 130 Parkplätze vor. Es kann nicht alleine von den umliegenden Bewohnern existieren. Die Folge ist entweder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder eine leer stehende Bauruine.

Die Verkaufsfläche des Nahversorgungszentrums beträgt 1497 m². Der Standort an der Breslauerstraße wurde auch auf Grund der bestehenden Verkehrsfrequenz auf der Breslauerstraße, sowie im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung „Dambach West“ gewählt. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Pendler und der zukünftigen Bewohner des Neubaugebietes das Angebot nutzten. Somit ist ein Leerstand nicht zu erwarten.

Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.

 

In der unmittelbaren Umgebung wohnt im Moment niemand. Eine Bebauung ist vorgesehen, aber angesichts vieler Alternativen (Oberfürberg -Nord, Grundig-Park, Heilstättenstr. ehem. Bogenschützengelände) eher unwahrscheinlich, da sie deutlich unattraktiver ist. Ein „Nahversorgungszentrum", das auf die zu Versorgenden wartet, ist unsinnig -zumindest verfrüht.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung in Dambach und des Verfahrens zur Aufstellung des B-Planes Nr. 278d für ein Wohngebiet, kann hier nicht von einer Lage auf der grünen Wiese ausgegangen werden.

Des Weiteren ist auch durch die direkte Lage an einer Bushaltestelle und der somit guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, sowie der bestehende Fahrzeugfrequenz auf der Breslauer Str. mit einer ausreichenden Kundenfrequenz zu rechnen.

Die Einschätzung der mangelnden Attraktivität der geplanten Bebauung kann nicht gefolgt werden. Im B-Plan Nr. 278d soll im Wesentlichen eine kleinteilige Bebauung festgesetzt werden die u. a. für junge Familien attraktiv ist.

Somit wird der Einwand zurückgewiesen.

 

Oberfürberg hat mit attraktiven Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern (Frischemarkt, Bäcker, Apotheke, Frisör, Metzger, Poststelle, Sparkasse, Blumengeschäften, Allgemein-, Zahnarzt-, Krankengymnastikpraxis Fußpflege) bereits eine „Nahversorgung". Diese wird durch das Projekt gefährdet. Im Gegensatz zum Dambacher Gelände können hier viele Kunden zu Fuß einkaufen, da die unmittelbare Umgebung schon seit Jahrzehnten dicht besiedelt ist. Viele dieser Menschen sind Senioren ohne Autos. Ihre Einkaufmöglichkeiten werden auf das höchste gefährdet.

Als Einkaufsmöglichkeit in Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt (derzeit geschlossen) und eine Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken gerade den täglichen Bedarf. Nachdem im Nahversorgungszentrum ein Vollsortimenter vorgesehen ist, kommt es hier zu einer Ergänzung des Angebotes. Des Weiteren wird sich auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße die Kundschaft im Wesentlichen aus den Bereichen Unterfürberg sowie Dambach generieren. Somit werden die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben.

Das Nahversorgungszentrum liegt an einer Bushaltestelle und ist somit auch für Menschen ohne eigenes Auto zu erreichen.

Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.

.

Nachdem in der Begründung zum Nr. V+E XIII steht, dass nur Dambach, Westvorstadt und Unterfürberg das Einzugsgebiet ist und es Oberfürberg nicht trifft, darf ich mitteilen, dass ich als Metzger nur von Oberfürberg nicht leben kann.

Wie schon zur Abwägung des nahezu identischen Einwandes zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargestellt und vom Bau- und Werkausschuss entsprechend abgewogen, kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße die Kundschaft im Wesentlichen aus den Bereichen Unterfürberg sowie Dambach generieren wird und somit die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Metzgerei als gering anzusehen, da der Metzger in Oberfürberg Handwerksqualität und Service anbietet, der im Nahversorgungszentrum in dieser Qualität nicht zu erwarten ist.

Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.

 

Ein Discounter zerstört für jeden geschaffenen Arbeitsplatz mehrere Arbeitsplätze bei den dann verdrängten Betrieben.

Durch die geplante Ansiedlung der Geschäfte kann es möglicherweise zum Verlust des einen oder anderen Arbeitsplatzes in Oberfürberg kommen. Dies wird jedoch durch die im Nahversorgungszentrum zu erwartende Anzahl an neuen Arbeitsplätzen bei Weitem kompensiert.

Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.

 

Ist der Beschluss vom November 2011 bzgl. der Geschäftsfläche (Verkaufsfläche Anm. SpA) von 1500 qm weiterhin gültig?

Die Vorliegende Planung entspricht dem Beschluss des Stadtrates. Die Verkaufsfläche des Nahversorgungszentrums beträgt 1497 m².

Der Einwand ist somit berücksichtigt.

 

Kennt der Stadtrat den Bauplan der Fa. CMR- Immobilien?

Dem Stadtrat wird entsprechend der Geschäftsordnung die entsprechende Planung im Zuge des Satzungsbeschlusses vorgelegt.

Der Einwand ist somit berücksichtigt.

 

Fürchtet der Stadtrat nicht, dass die Ausweitung der Geschäftsfläche über ein Nahversorgungszentrum hinausgeht?

Nachdem die Vorliegende Planung, dem Beschluss des Stadtrates entspricht, ergeben sich die befürchteten Auswirkungen nicht.

Der Einwand ist somit berücksichtigt.

 

Soll die Bebauung des Reichsbodenfeldes zeitgleich mit der Renovierung der „Stauffenberg Brücke" erfolgen; mit all den verkehrstechnischen Belastungen?

Es ist mit einem Baubeginn im Frühjahr 2013 zu rechnen. Somit fällt die Bauzeit in die Sperrung der Graf-Staufenberg-Brücke. Hierbei ist jedoch nur mit dem Baustellenverkehr zu rechnen und dieser wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsströme zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung führen.

Der Einwand ist somit berücksichtigt.

 

Deutsche Telekom

Die Telekom ist drei Monate vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen zu benachrichtigen. in den Verkehrsflächen sind Leitungszonen vorzusehen. Für die Baumpflanzungen ist das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.

Nachdem es sich um einen Vorhaben- und Erschließungsplan (V+E) handelt, werden die Anregungen direkt an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Somit werden die Einwände berücksichtigt.
.

 

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Der Baubeginn der Erdarbeiten ist 2 Wochen vorher beim Landesamt anzuzeigen.
Nachdem es sich um einen V+E handelt, werden die Anregungen direkt an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Somit wird der Einwand berücksichtigt.

 

Untere Landesplanungsbehörde

Es wird darauf hingewiesen, dass das Einzelhandelsvorhaben und die Wohnbauplanungen möglichst zeitgleich realisiert werden sollten.
Auf Grund des hohen Planungs- und Erschließungsaufwandes für die geplante Wohnbebauung ist mit einer zeitgleichen Realisierung nicht zu rechnen. Das Baureferat ist jedoch bemüht den zeitlichen Abstand so gering wie möglich zu halten.
Somit ist der Einwand teilweise berücksichtigt

 

Die Anbindung an die Breslauer Straße sollte über einen Kreisverkehr realisiert werden.

Nach dem die bestehende Kreuzung zur Anbindung des Nahversorgungszentrums und der Wohnbebauung an die Breslauer Str. ausreichend ist, wird auf einen Umbau zum Kreisverkehr verzichtet.
Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.

Ordnungsamt einschl. Untere Naturschutzbehörde
Die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz im V+E sind nicht ausreichend, bzw. zum Teil falsch. Es wird gebeten, die nachstehenden textlichen Festsetzungen zu übernehmen:
Lärmerzeugende Anlagen, z. B. Lüftungs- und Kühlanlagen, sind so auszulegen, dass die zulässigen schalltechnischen Orientierungswerte………“
Im Rahmen einer redaktionellen Änderung werden die vom OA vorgeschlagenen Festsetzungen in den V+E übernommen.

Auf nächtliche Anlieferungen (22:00 - 06:00 Uhr) ist vollständig zu verzichten.
Die Anlieferzeiten werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend geregelt.
Somit werden die Einwände berücksichtigt.

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Fürth (BUND)
Auf der Feldflur zwischen Breslauer Str. und Südwesttangente ist eine Brutkolonie des Kiebitz (Rote Liste Bayern 2, stark gefährdet) bekannt. Auf der Fläche sind auch Rebhühner (Rote Liste Bayern 2, stark gefährdet) und Feldhasen beobachtet worden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Fortpflanzungsstätten werden durch die geplante Bebauung verkleinert; der Verbotstatbestand ist damit erfüllt.

Als planungsrelevante Arten wurden der Kiebitz und die Feldlerche nachgewiesen. Deren Brutplätze sind von der geplanten Bebauungen betroffen. Daher wurden für diese Arten CEF Maßnahmen formuliert, um die lokalen Populationen zu erhalten.
Für die Feldlerche werden entsprechend dem Gutachten  sogenannte „Lerchenfenster" angelegt.

Als planungsrelevant wurde auch der Kiebitze nachgewiesen. Deren Brutplätze sind von der Durchführung der geplanten Bebauungen betroffen. Daher wurden auch für diese Art CEF-Maßnahmen formuliert, um die lokalen Populationen zu erhalten.
Die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze werden nun auf den Flächen A6 und A7 entsprechend dem Ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth abweichend von den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt. Auf Grund der damit verbundenen Änderung werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt
Die Anlage und der Erhalt sind durch den städtebaulichen Vertrag gesichert.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.


Die im Bebauungsplan enthaltenen CEF-Maßnahmen sind nicht geeignet, die Funktion der betroffenen Fortpflanzungsstätten zu erfüllen.
Die vorgesehenen CEF Maßnahmen wurden überprüft und überarbeitet. Jetzt sollen die CEF- Maßnahmen auf den Flächen A6 und A7 entsprechend dem zusätzlichen Gutachten des Büro OPUS realisiert werden. Auf Grund der damit verbundenen Änderung werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt. Die Anlage und der Erhalt sind durch den städtebaulichen Vertrag gesichert.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.


In jedem Fall ist durch ein begleitendes Monitoring (Erfolgskontrolle) nachzuweisen, dass die CEF-Maßnahme ihren Zweck erfüllt und als Ersatzfortpflanzungsstätte angenommen wird.

Ein entsprechendes Monitoring ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrages.

Somit ist der Einwand berücksichtigt.


Durch geeignete CEF-Maßnahmen ist die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten weiterhin zu erfüllen. Sie müssen funktionsfähig sein, wenn der Eingriff durch die Bebauung beginnt.

Die CEF Maßnahmen werden derzeit vorbereitet und sollen noch in diesem Jahr begonnen werden. Nachdem der Eingriff direkt mit der Baumaßnahme verbunden ist, werden entsprechende Auflagen Bestandteil des Baugenehmigungsbescheides.

 

Es ist zu erwarten, dass das intakte Ortszentrum von Oberfürberg schaden nimmt und seine Versorgungsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Stattdessen wäre dann mit einem insgesamt erhöhten Verkehrsaufkommen zu dem neuen Standort „auf der grünen Wiese“ zu rechnen.

Als Einkaufsmöglichkeit in Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt (derzeit geschlossen) und eine Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken somit gerade den täglichen Bedarf. Nachdem im Nahversorgungszentrum ein Vollsortimenter vorgesehen ist, kommt es hier zu einer Ergänzung des Angebots in der Westvorstadt. Auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße wird die Kundschaft im Wesentlichen aus Unterfürberg und Dambach generieren. Somit werden die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben; es sind keine wesentlichen, negativen Auswirkungen auf die Einkaufsstruktur in Oberfürberg zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der Bebauung in Dambach und des Verfahrens zur Aufstellung des B-Planes Nr. 278d für ein Wohngebiet, kann hier künftig nicht von einer Lage auf der grünen Wiese gesprochen werden. Das Nahversorgungszentrum liegt des Weiteren direkt an einer Bushaltestelle und somit ist auch vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsfrequenz auf der Breslauer Str. nicht von einer signifikanten Erhöhung des Individualverkehrs auszugehen.

Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.     

 

Nachdem die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze nun auf den Flächen A6 und A7 entsprechend dem Ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth abweichend von den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt werden sollen, wird es notwendig Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. §4a Abs.3 erneut einzuholen. Nachdem es sich nur um eine punktuelle Änderung des V+E Nr. XIII handelt wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist der erneuten Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlagen zu Verteilung mit der Beschlussvorlage:
00.01 Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
00.02 Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der TöB zur öffentlichen Auslegung
01.00 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E XIII (Verkleinerung DIN-A3)
03.00 Begründung Stand 29.11.2012

Anlagen die im elektronischen Informationssystem und im SpA eingesehen werden können:

01.00                     Vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E XIII
02. 01 - .08           Vorhaben- u. Erschließungsplan.
03. 03 – 18           Anlagen zur Begründung