1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates
zur Kenntnis.
2. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen
und Einwände werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen.
3. Nachdem die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze nun auf den Flächen A6
und A7, entsprechend dem ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth,
abweichend von den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt werden
sollen, ist der V + E Nr. XIII Nahversorgungszentrum an der Breslauer Str. 3 erneut öffentlich auszulegen. Hierbei sind auch
die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. §4a Abs.3
erneut einzuholen.
4. Nachdem es sich nur um eine punktuelle Änderung des V+E Nr. XIII handelt, wird gem §4a Abs. 3 Satz 2 und 3 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist der erneuten Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird.
Mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 01.06.05 wurde die
Grundsatzentscheidung zur Realisierung des Nahversorgungszentrums Fürth-Dambach
südlich der Breslauer Straße getroffen.
Für die Umsetzung dieser Baumaßnahme wurde das Verfahren zur Aufstellung für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V + E Nr. XIII Nahversorgungszentrum an der
Breslauer Str. durch den Stadtrat förmlich eingeleitet; ein entsprechender
Antrag der Fa. NORMA lag der Stadt Fürth vor.
Der Einleitungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht (Stadtzeitung Nr.1 -
21.01.09), die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durchgeführt
(27.08. - 10.09.09) und die Behörden, sowie sonstige Träger öffentlicher
Belange wurden am Verfahren beteiligt. In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses
am 11.01.12 wurden, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangen Einwände
abgewogen. Soweit notwendig wurde der Nr.V+E XIII angepasst und ergänzt.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 08.02. bis zum 09.03.12
statt.
Nachfolgende, in einer Zusammenfassung mit einem Abwägungsvorschlag dargestellte Einwände gingen hierbei ein. Eine ausführliche Darstellung der Einwände, mit einem Abwägungsvorschlag liegt der Beschlussvorlage bei und ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus dem Nr. V+E XIII gehen keine Planungen
für die Entwässerung des Neubaugebietes hervor. Sollte die Entwässerung in das
Scherbsgrabengebiet, durch die „Scherbsgrabenmulde" bzw. in die Parkstr.
vorgesehen sein, legen wir Einspruch ein, da wir im Juli 2007 vom
Überflutungsereignis am Regenrückhaltebecken Scherbsgrabenmulde betroffen
waren.
Das Niederschlagswasser des V+E Nr. XIII wird
gedrosselt über den Regenwasserkanal im. Mohnweg in den Scherbsgraben
eingeleitet. Dafür wird eine Regenrückhaltung errichtet. Somit sind die
entwässerungstechnischen Kapazitäten ausreichend und eine Gefährdung. im Bereich des Scherbsgraben ist nicht
gegeben.
Somit kann der Einwand nicht berücksichtigt werden.
Das Areal ist Aufzuchtgebiet des
Kiebitzes. Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des Kiebitzes sind an diesem Standort
nicht möglich. Somit muss die Stadt Fürth die Planung einstellen.
In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der Kiebitz
nachgewiesen. Die Brutplätze sind von der geplanten Bebauungen betroffen. Daher
wurden Erhaltungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) definiert. Die CEF-Maßnahmen werden
auf den Flächen A6 und A7 abweichend von den in der öffentlichen Auslegung
dargestellten Flächen, entsprechend dem ergänzenden Gutachten des Büro OPUS
Bayreuth angelegt.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.
Das Einkaufszentrum mit 3.000 m2
ist überdimensioniert bzw. überflüssig. Durch ein solch großes Zentrum ist der
bestehende Einzelhandel (Metzger, Bäckereien, Apotheke, Wäscherei, Blumenladen,
Frischemarkt) von Schließungen bedroht.
Die Verkaufsflächen betragen 1497 m²
(Verbrauchermarkt 1000 m², Bäcker 18 m², Metzger 14 m², Drogerie 420 m²,
Apotheke 48 m²). Als Einkaufsmöglichkeit in Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine
Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt (derzeit geschlossen) und eine
Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken nur den täglichen Bedarf. Im
Nahversorgungszentrum ist ein Vollsortimenter vorgesehen. Somit kommt es hier
zu einer Ergänzung des Angebots in der Westvorstadt. Auf Grund der Lage des
Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße wird sich die Kundschaft im
Wesentlichen aus den Bereichen Unterführberg sowie Dambach generieren. Somit
werden die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben und es sind keine
wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Einkaufsstruktur in Oberfürberg zu
erwarten.
Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt
werden.
Um im Nahversorgungszentrum einzukaufen, wird man immer ein Auto brauchen und somit wären auch die bereits bestehenden Einkaufsmöglichkeiten in Oberfürberg und Unterfürberg, sowie auf der Hardhöhe, die den gesamten Bedarf abdecken ausreichend. Wir befürchten, dass wir noch mehr Verkehr nach Fürberg ziehen.
Unter Berücksichtigung der Bebauung in
Dambach und des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278d
„Dambach West“ (B-Plan 278d) für ein Wohngebiet, kann hier künftig nicht von
einer Lage auf der grünen Wiese gesprochen werden. Das Nahversorgungszentrum
liegt direkt an einer Bushaltestelle und somit ist auch vor dem Hintergrund der
bestehenden Verkehrsfrequenz nicht von einer signifikanten Erhöhung des
Individualverkehrs auszugehen.
Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt
werden.
Das geplante Baugebiet „Dambach West“ wird einer. Dauerlärmbelästigung, die durch 150 Parkplätze, die ständig angefahren werden und durch die Anlieferungen entsteht ausgesetzt sein.
Entsprechende Zentren haben immer ein
großzügiges Angebot an Stellplätzen um auch die Spitzenzeiten abzudecken. Es
kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Stellplätze während der
Öffnungszeiten dauerhaft belegt sind bzw. einem ständigen Wechsel unterliegen.
Auch unter Berücksichtigung der Schallschutzuntersuchung ist von keiner
wesentlichen Belastung des zukünftigen Wohngebietes auszugehen.
Der Einwand kann somit nicht berücksichtigt werden.
Es wird befürchtet, dass durch den Baubeginn parallel zur Brückensperrung, der Verkehrskollaps eintritt und der PKW Verkehr auf Schleichwege ausweichen wird.
Es ist mit einem Baubeginn im Frühjahr zu
rechnen. Somit fällt die Bauzeit in die Sperrung der Graf-Staufenberg-Brücke.
Hierbei ist jedoch nur mit dem Baustellenverkehr zu rechnen und dieser wird
unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsströme zu keiner wesentlichen
Beeinträchtigung führen.
Der Einwand ist somit teilweise
berücksichtigt.
Das Nahversorgungszentrum ist überzogen. Es sieht eine Geschäftsfläche von über 3000 qm und ca. 130 Parkplätze vor. Es kann nicht alleine von den umliegenden Bewohnern existieren. Die Folge ist entweder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder eine leer stehende Bauruine.
Die Verkaufsfläche des Nahversorgungszentrums beträgt 1497 m². Der
Standort an der Breslauerstraße wurde auch auf Grund der bestehenden
Verkehrsfrequenz auf der Breslauerstraße, sowie im Hinblick auf die geplante
Wohnbebauung „Dambach West“ gewählt. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der
Pendler und der zukünftigen Bewohner des Neubaugebietes das Angebot nutzten.
Somit ist ein Leerstand nicht zu erwarten.
Der Einwand kann somit nicht
berücksichtigt werden.
In der unmittelbaren Umgebung wohnt im Moment niemand. Eine Bebauung ist vorgesehen, aber angesichts vieler Alternativen (Oberfürberg -Nord, Grundig-Park, Heilstättenstr. ehem. Bogenschützengelände) eher unwahrscheinlich, da sie deutlich unattraktiver ist. Ein „Nahversorgungszentrum", das auf die zu Versorgenden wartet, ist unsinnig -zumindest verfrüht.
Unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung in Dambach und des
Verfahrens zur Aufstellung des B-Planes Nr. 278d für ein Wohngebiet, kann hier
nicht von einer Lage auf der grünen Wiese ausgegangen werden.
Des Weiteren ist auch durch die direkte Lage an einer Bushaltestelle
und der somit guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, sowie der
bestehende Fahrzeugfrequenz auf der Breslauer Str. mit einer ausreichenden
Kundenfrequenz zu rechnen.
Die Einschätzung der mangelnden
Attraktivität der geplanten Bebauung kann nicht gefolgt werden. Im B-Plan Nr.
278d soll im Wesentlichen eine kleinteilige Bebauung festgesetzt werden die u.
a. für junge Familien attraktiv ist.
Somit wird der Einwand
zurückgewiesen.
Oberfürberg hat mit attraktiven Einzelhandelsgeschäften und
Dienstleistern (Frischemarkt, Bäcker, Apotheke, Frisör, Metzger, Poststelle,
Sparkasse, Blumengeschäften, Allgemein-, Zahnarzt-, Krankengymnastikpraxis
Fußpflege) bereits eine „Nahversorgung". Diese wird durch das Projekt
gefährdet. Im Gegensatz zum Dambacher Gelände können hier viele Kunden zu Fuß
einkaufen, da die unmittelbare Umgebung schon seit Jahrzehnten dicht besiedelt
ist. Viele dieser Menschen sind Senioren ohne Autos. Ihre Einkaufmöglichkeiten
werden auf das höchste gefährdet.
Als Einkaufsmöglichkeit in
Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt
(derzeit geschlossen) und eine Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken
gerade den täglichen Bedarf. Nachdem im Nahversorgungszentrum ein
Vollsortimenter vorgesehen ist, kommt es hier zu einer Ergänzung des Angebotes.
Des Weiteren wird sich auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer
Straße die Kundschaft im Wesentlichen aus den Bereichen Unterfürberg sowie
Dambach generieren. Somit werden die Auswirkungen auf Oberfürberg gering
bleiben.
Das Nahversorgungszentrum liegt
an einer Bushaltestelle und ist somit auch für Menschen ohne eigenes Auto zu
erreichen.
Somit wird der Einwand nicht
berücksichtigt.
.
Nachdem in der Begründung zum Nr. V+E XIII steht, dass nur Dambach, Westvorstadt und Unterfürberg das Einzugsgebiet ist und es Oberfürberg nicht trifft, darf ich mitteilen, dass ich als Metzger nur von Oberfürberg nicht leben kann.
Wie schon zur Abwägung des
nahezu identischen Einwandes zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargestellt und
vom Bau- und Werkausschuss entsprechend abgewogen, kann festgestellt werden,
dass sich auf Grund der Lage des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße
die Kundschaft im Wesentlichen aus den Bereichen Unterfürberg sowie Dambach
generieren wird und somit die Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben.
Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Metzgerei als gering anzusehen, da
der Metzger in Oberfürberg Handwerksqualität und Service anbietet, der im
Nahversorgungszentrum in dieser Qualität nicht zu erwarten ist.
Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.
Ein Discounter zerstört für jeden geschaffenen Arbeitsplatz mehrere
Arbeitsplätze bei den dann verdrängten Betrieben.
Durch die geplante
Ansiedlung der Geschäfte kann es möglicherweise zum Verlust des einen oder
anderen Arbeitsplatzes in Oberfürberg kommen. Dies wird jedoch durch die im
Nahversorgungszentrum zu erwartende Anzahl an neuen Arbeitsplätzen bei Weitem
kompensiert.
Somit wird der Einwand nicht berücksichtigt.
Ist der Beschluss vom November 2011 bzgl. der Geschäftsfläche (Verkaufsfläche Anm. SpA) von 1500 qm weiterhin gültig?
Die Vorliegende Planung
entspricht dem Beschluss des Stadtrates. Die Verkaufsfläche des
Nahversorgungszentrums beträgt 1497 m².
Der Einwand ist somit
berücksichtigt.
Kennt der Stadtrat den Bauplan der Fa. CMR- Immobilien?
Dem Stadtrat wird entsprechend
der Geschäftsordnung die entsprechende Planung im Zuge des Satzungsbeschlusses
vorgelegt.
Der Einwand ist somit
berücksichtigt.
Fürchtet der Stadtrat nicht, dass die Ausweitung der Geschäftsfläche über ein Nahversorgungszentrum hinausgeht?
Nachdem die Vorliegende
Planung, dem Beschluss des Stadtrates entspricht, ergeben sich die befürchteten
Auswirkungen nicht.
Der Einwand ist somit berücksichtigt.
Soll die Bebauung
des Reichsbodenfeldes zeitgleich mit der Renovierung der „Stauffenberg
Brücke" erfolgen; mit all den verkehrstechnischen Belastungen?
Es ist mit einem Baubeginn im
Frühjahr 2013 zu rechnen. Somit fällt die Bauzeit in die Sperrung der
Graf-Staufenberg-Brücke. Hierbei ist jedoch nur mit dem Baustellenverkehr zu
rechnen und dieser wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrsströme
zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung führen.
Der Einwand ist somit berücksichtigt.
Deutsche
Telekom
Die Telekom
ist
drei Monate vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen zu benachrichtigen. in den Verkehrsflächen sind Leitungszonen vorzusehen. Für die
Baumpflanzungen ist das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen zu beachten.
Nachdem es sich um einen Vorhaben- und
Erschließungsplan (V+E) handelt, werden die Anregungen direkt an den Vorhabenträger
weitergeleitet.
Somit werden die Einwände berücksichtigt..
Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege
Der Baubeginn der Erdarbeiten ist 2 Wochen vorher beim Landesamt anzuzeigen.
Nachdem es sich um einen V+E
handelt, werden die Anregungen direkt an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Somit wird der Einwand berücksichtigt.
Untere
Landesplanungsbehörde
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Einzelhandelsvorhaben und die Wohnbauplanungen möglichst zeitgleich realisiert
werden sollten.
Auf Grund
des hohen Planungs- und Erschließungsaufwandes für die geplante Wohnbebauung
ist mit einer zeitgleichen Realisierung nicht zu rechnen. Das Baureferat ist
jedoch bemüht den zeitlichen Abstand so gering wie möglich zu halten.
Somit ist
der Einwand teilweise berücksichtigt
Die
Anbindung an die Breslauer Straße sollte über einen Kreisverkehr realisiert
werden.
Nach dem die bestehende Kreuzung zur Anbindung des
Nahversorgungszentrums und der Wohnbebauung an die Breslauer Str. ausreichend
ist, wird auf einen Umbau zum Kreisverkehr verzichtet.
Somit wird
der Einwand nicht berücksichtigt.
Ordnungsamt einschl.
Untere Naturschutzbehörde
Die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz im V+E
sind nicht ausreichend, bzw. zum Teil falsch. Es wird gebeten, die
nachstehenden textlichen Festsetzungen zu übernehmen:
„Lärmerzeugende Anlagen, z. B. Lüftungs-
und Kühlanlagen, sind so auszulegen, dass die zulässigen schalltechnischen
Orientierungswerte………“
Im Rahmen einer redaktionellen Änderung
werden die vom OA vorgeschlagenen Festsetzungen in den V+E übernommen.
Auf nächtliche Anlieferungen (22:00 - 06:00 Uhr) ist vollständig zu verzichten.
Die
Anlieferzeiten werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend geregelt.
Somit werden die Einwände berücksichtigt.
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Fürth (BUND)
Auf der Feldflur zwischen Breslauer Str. und Südwesttangente ist eine
Brutkolonie des Kiebitz (Rote Liste Bayern 2, stark gefährdet) bekannt. Auf der
Fläche sind auch Rebhühner (Rote Liste Bayern 2, stark gefährdet) und Feldhasen
beobachtet worden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Fortpflanzungsstätten werden durch die geplante Bebauung verkleinert; der
Verbotstatbestand ist damit erfüllt.
Als planungsrelevante Arten wurden der Kiebitz und die Feldlerche
nachgewiesen. Deren Brutplätze sind von der geplanten Bebauungen betroffen.
Daher wurden für diese Arten CEF Maßnahmen formuliert, um die lokalen
Populationen zu erhalten.
Für die Feldlerche werden
entsprechend dem Gutachten sogenannte
„Lerchenfenster" angelegt.
Als planungsrelevant wurde auch der Kiebitze nachgewiesen. Deren
Brutplätze sind von der Durchführung der geplanten Bebauungen betroffen. Daher
wurden auch für diese Art CEF-Maßnahmen formuliert, um die lokalen Populationen
zu erhalten.
Die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze werden nun auf den Flächen A6 und A7
entsprechend dem Ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth abweichend von
den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt. Auf Grund der damit verbundenen Änderung werden die Planunterlagen
erneut öffentlich ausgelegt
Die Anlage und der Erhalt sind durch den städtebaulichen Vertrag gesichert.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.
Die im Bebauungsplan
enthaltenen CEF-Maßnahmen sind nicht geeignet, die Funktion der betroffenen
Fortpflanzungsstätten zu erfüllen.
Die vorgesehenen CEF Maßnahmen wurden überprüft
und überarbeitet. Jetzt sollen die CEF- Maßnahmen auf den Flächen A6 und A7
entsprechend dem zusätzlichen Gutachten des Büro OPUS realisiert werden. Auf
Grund der damit verbundenen Änderung werden die Planunterlagen erneut
öffentlich ausgelegt. Die Anlage und der Erhalt sind durch den städtebaulichen
Vertrag gesichert.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.
In jedem Fall ist durch
ein begleitendes Monitoring (Erfolgskontrolle) nachzuweisen, dass die
CEF-Maßnahme ihren Zweck erfüllt und als Ersatzfortpflanzungsstätte angenommen
wird.
Ein
entsprechendes Monitoring ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrages.
Somit ist
der Einwand berücksichtigt.
Durch geeignete
CEF-Maßnahmen ist die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten weiterhin
zu erfüllen. Sie müssen funktionsfähig sein, wenn der Eingriff durch die
Bebauung beginnt.
Die CEF
Maßnahmen werden derzeit vorbereitet und sollen noch in diesem Jahr begonnen
werden. Nachdem der Eingriff direkt mit der Baumaßnahme verbunden ist, werden
entsprechende Auflagen Bestandteil des Baugenehmigungsbescheides.
Es ist zu erwarten, dass das intakte Ortszentrum
von Oberfürberg schaden nimmt und seine Versorgungsfunktion nicht mehr erfüllen
kann. Stattdessen wäre dann mit einem insgesamt erhöhten Verkehrsaufkommen zu
dem neuen Standort „auf der grünen Wiese“ zu rechnen.
Als Einkaufsmöglichkeit in Oberfürberg sind eine Bäcker-, eine
Sparkassenfiliale, ein kleiner Edeka Markt (derzeit geschlossen) und eine
Metzgerei vorhanden. Diese Geschäfte decken somit gerade den täglichen Bedarf.
Nachdem im Nahversorgungszentrum ein Vollsortimenter vorgesehen ist, kommt es
hier zu einer Ergänzung des Angebots in der Westvorstadt. Auf Grund der Lage
des Nahversorgungszentrums an der Breslauer Straße wird die Kundschaft im
Wesentlichen aus Unterfürberg und Dambach generieren. Somit werden die
Auswirkungen auf Oberfürberg gering bleiben; es sind keine wesentlichen,
negativen Auswirkungen auf die Einkaufsstruktur in Oberfürberg zu erwarten.
Unter Berücksichtigung der Bebauung in Dambach und des Verfahrens zur
Aufstellung des B-Planes Nr. 278d für ein Wohngebiet, kann hier künftig nicht
von einer Lage auf der grünen Wiese gesprochen werden. Das
Nahversorgungszentrum liegt des Weiteren direkt an einer Bushaltestelle und
somit ist auch vor dem Hintergrund der bestehenden Verkehrsfrequenz auf der
Breslauer Str. nicht von einer signifikanten Erhöhung des Individualverkehrs
auszugehen.
Der Einwand kann somit nicht
berücksichtigt werden.
Nachdem die CEF-Maßnahmen für die Kiebitze nun auf den Flächen A6 und A7 entsprechend dem Ergänzenden Gutachten des Büro OPUS Bayreuth abweichend von den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung angelegt werden sollen, wird es notwendig Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. §4a Abs.3 erneut einzuholen. Nachdem es sich nur um eine punktuelle Änderung des V+E Nr. XIII handelt wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist der erneuten Auslegung auf 2 Wochen verkürzt wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlagen zu
Verteilung mit der Beschlussvorlage:
00.01 Abwägungsvorschlag zu den
Einwendungen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
00.02 Abwägungsvorschlag zu den Einwendungen der TöB zur öffentlichen Auslegung
01.00 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E XIII (Verkleinerung DIN-A3)
03.00 Begründung Stand 29.11.2012
Anlagen die
im elektronischen Informationssystem und im SpA eingesehen werden können:
01.00 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V+E XIII
02. 01 - .08 Vorhaben- u.
Erschließungsplan.
03. 03 – 18 Anlagen zur
Begründung