Die Bezeichnung des stadtärztlichen Dienstes (StäD) wird in betriebsärztlicher Dienst (BäD) geändert.
Die Bezeichnung stadtärztlicher Dienst hatte in früheren Jahren seine Berechtigung. Damals umfasste der stadtärztliche Dienst nicht nur betriebsärztliche Aufgaben, sondern Bestandteil war auch der Jugendärztliche Dienst sowie weitere nicht in den betriebsärztlichen Bereich fallende Aufgaben. Die Bezeichnung des stadtärztlichen Dienstes soll daher der Realität angepasst werden und künftig wie folgt lauten:
Betriebsärztlicher Dienst. Die Abkürzung ist BäD.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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