Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss
nimmt den Vortrag des Wirtschaftsreferenten zustimmend zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Integrierten Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes der Stadt Fürth und der geplanten Revitalisierung des
City-Centers und der beabsichtigten Etablierung eines „Neuen
Einkaufsschwerpunktes in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ sollte aus Sicht des
Wirtschaftsreferates keine weitere Ausweitung der Verkaufsflächen der innenstadtrelevanten
Sortimente erfolgen.
Die Gesamtverkaufsfläche kann hingegen auf 10.000 m² erhöht werden. Die Größe der Randsortimente (inkl. Haus- und Heimtextilien) soll unverändert 1.200 m² Verkaufsfläche umfassen. Zur Unterscheidung zentrenrelevanter und nichtzentrenrelevanter Sortimente soll die „Fürther Liste 2005“ dienen.
Die Firma Kibek hat im Juni 2003 die Einleitung eines
Raumordnungsverfahrens für ein Teppichhaus in Fürth-Steinach beantragt. In der
landesplanerischen Beurteilung vom 26.01.2004 Nr. 350-8217.2-33/03 kam die
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – bzgl. der
Verkaufsflächen zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m²,
wovon 1.200 m² auf Randsortimente (inkl. Haus- und Heimtextilien) entfallen
sollen, den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Mit Schreiben vom 03.12.2010 hat sich
die Firma Kibek an die Stadt Fürth mit dem Anliegen gewandt, die Verkaufsfläche
des o.a. Vorhabens in Fürth-Steinach auf insgesamt 11.000 m2, d.h.
um 22% zu erhöhen. Auf die innenstadtrelevanten Sortimente würde sodann eine
Verkaufsfläche von 1.465 m2 entfallen. Am 07.12.2010 hat
diesbezüglich die Stadt Fürth um eine landesplanerische Stellungnahme zu o.a.
Erweiterungsvorhaben seitens der Regierung von Mittelfranken als Höhere
Landesplanungsbehörde gebeten.
Bereits im Jahr 2007 wurde seitens der Firma Kibek eine Erweiterung der
Verkaufsfläche auf insgesamt 10.500 m² begehrt. Seinerzeit wurde das Ergebnis
des Raumordnungsverfahrens vom 26.01.2004 aufrechterhalten. Aus Sicht der
Höheren Landesplanungsbehörde hat sich im Vergleich zu damals der Sachverhalt
nicht wesentlich geändert. Deshalb empfahl die Regierung von Mittelfranken, an
dem Ergebnis des o.a. Raumordnungsverfahrens weiterhin festzuhalten.
Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs zwischen der Stadt Fürth und der
Firma Kibek am 09.02.2011 hat man sich vorbehaltlich der landesplanerischen
Zulässigkeit nun auf den Kompromiss geeinigt, dass die Gesamtverkaufsfläche um
1.000 m² auf insgesamt 10.000 m² steigen soll. Die Verkaufsfläche für das
innenstadtrelevante Randsortiment soll vor dem Hintergrund der Empfehlungen des
Integrierten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Fürth keine
Erweiterungen erfahren, d.h. für die innenstadtrelevanten Randsortimente dürfen
auch weiterhin max. 1.200 m² der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen.
Somit sollen dem Vorhaben insgesamt 8.800 m² Verkaufsfläche für das
Kernsortiment zur Verfügung stehen.
Dies hat der WGA in seiner
Sitzung am 28.03.2011 einstimmig abgelehnt.
Für das nicht innenstadtrelevante Kernsortiment wurde im Rahmen des o.a.
Raumordnungsverfahrens eine Abschöpfungsquote von etwa 12,0% errechnet. Nach
erneuter Prüfung anhand des heute einschlägigen landesplanerischen Ziels bleibt
der o.a. Kompromiss, wonach für das Kernsortiment schließlich 8.800 m² an
Verkaufsflächen max. zur Verfügung stehen sollen, noch im Rahmen der
landesplanerischen Beurteilung vom 26.01.2004.
Eine erneute Prüfung bzgl. der Verkaufsfläche für die
innenstadtrelevanten Randsortimente ist von Seiten der Reg. v. Mfr. nicht
angezeigt. Die Verkaufsfläche für die innenstadtrelevanten Randsortimente
verbleibt entsprechend der Maßgabe aus der o.a. landesplanerischen Beurteilung
bei max. 1.200 m².
Fazit der Reg. v. Mfr.
Für das geplante "Teppichhaus Kibek" sind bei einer
Gesamtverkaufsfläche von 10.000 m², davon 1.200 m² für innenstadtrelevante
Randsortimente, Einwendungen aus
landesplanerischer Sicht nicht zu
erheben.
Zur Unterscheidung zentrenrelevanter und nichtzentrenrelevanter
Sortimente soll die „Fürther – Liste
2005“ (s. Anlage) dienen.
Begründung für die Erweiterung
der Gesamtverkaufsfläche:
Die Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche auf 10.000 m² ist erforderlich
geworden, da sich die Warenpräsentation bei Kibek über die Jahre deutlich
verändert hat. Das heutige Konzept ist weitaus kundenfreundlicher und
übersichtlicher. Die Ware ist klar gegliedert und besser strukturiert. Auch
wenn sich Umfang und Größe des Sortimentes gegenüber dem alten Konzept in
keiner Weise verändert haben, beanspruchen der moderne Ladenbau und die
modernere Warenpräsentation mehr Verkaufsfläche.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlagen
1-4: Auszug aus dem Integrierten Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2010 der
Stadt Fürth
Geltungsbereich zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390a
Stellungnahme der
Regierung von Mittelfranken vom 18.04.2011
“Fürther Liste 2005”