1. Die Ausführungen des Baureferates dienen zur Kenntnis.
2. Der Bauausschuss empfiehlt den Abschluss des vorgelegten Städtebaulichen Vertrages und des Erschließungsvertrages.
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 390 plant die Fa. Krieger Grundstücks-GmbH die Errichtung und den Betrieb eines Einrichtungshauses (Möbel-Höffner) und eines Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktes.
Nach langwierigen Verhandlungsrunden wurden mit der Fa. Krieger ein Städtebaulicher Vertrag, welcher auch einen Erschließungsvertrag enthält, ausgehandelt.
Folgende wesentliche Festsetzungen wurden in den Verträgen vereinbart:
1. Übertragung der Verpflichtung zur Planung und Herstellung des BAB - Anschlusses Fürth-Steinach an die A 73 auf den Vorhabensträger;
2. Verpflichtung des Vorhabensträgers zur Herstellung und Finanzierung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen;
3. Kostenbeteiligung i. H. v. 350.000 € an der geplanten Ortsumgehung Herboldshof;
4. Übernahme der Kosten für das Kreuzungsbauwerk der geplanten Güterzugstrecke Nürnberg Rangierbahnhof – Eltersdorf und des geplanten Autobahnanschlusses Fürth-Steinach;
5. Aufgabe des „Möbel Höffner“- Hauses am Standort Seeackerstraße innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauses im Vertragsgebiet.
6. Übernahme der Kosten für den Grunderwerb, die Planung und die Herstellung von Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet;
7. Grunderwerb, Freilegung und Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen.
Es ist außerdem vorgesehen, die Zahlung des Autobahnanschlusses durch die Fa. Krieger über eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzusichern.
Da der Vertragspartner Fa. Höffner noch immer einzelne Formulierungen des Vertragsentwurfs diskutieren will, sind Änderungen der Vertragsformulierungen bis zur Sitzung nicht ausgeschlossen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag