Betreff
Ludwig-Erhard-Straße 5: Errichtung eines Ludwig-Erhard-Hauses, Machbarkeitsstudie und Wettbewerbsverfahren
Vorlage
SpA/120/2012
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Der Vortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt, gegenüber dem Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V. die grundsätzliche Bereitschaft auszusprechen, die städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 468, 469, 470 Gem. Fürth für dessen Vorhaben zu Verfügung zu stellen. Die näheren Bedingungen, insbesondere die finanziellen Auswirkungen sind noch zu verhandeln.

3. Das Baureferat wird ermächtigt, Machbarkeitsstudie und Wettbewerbsbetreuung zu fördern.

4. Hinsichtlich der weiteren Kosten des Wettbewerbs behält sich der Bau- und Werkausschuss die Beschlussfassung über dessen weiterer Förderung ausdrücklich vor.


Im Geburtshaus des ehemaligen Bundeskanzlers, Wirtschaftsministers und Vaters der sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard (Ludwig-Erhard-Straße 5) und in einem vorgesehenen Neubau auf der gegenüberliegenden asphaltierten Stellplatzfläche soll unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ein deutschlandweit einmaliges Dokumentations-, Begegnungs- und Forschungszentrum für Ludwig Erhard und die Soziale Marktwirtschaft entstehen und planerisch vorbereitet werden.

 

Eine inhaltliche Konzeption wurde seitens des  „Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V.“ unter Federführung von Frau Evi Kurz der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Regierung von Mittelfranken vorgelegt.

 

Durch die Bundesrepublik Deutschland sowie den Freistaat Bayern sollen nach vorliegenden Informationen erhebliche Förder- und Finanzierungsmittel für Realisierung und Betrieb eines Ludwig-Erhard-Hauses in Aussicht gestellt werden. Finanzierungszusagen bzw. Vorgaben zur fördertechnischen Abwicklung liegen der Verwaltung nicht vor – unter Bezug auf das Finanzierungskonzept des Initiativkreises muss jedoch angemerkt werden, dass eine Förderung

  1. des Kaufpreises
  2. der möglicherweise erforderlichen Verlagerung (Neuschaffung) der im Gebäude Ludwig-Erhard-Straße 5 befindlichen, mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnungen
  3. der Einrichtung sowie der Ausstellungsstücke
  4. der –durch die Bewilligungsstelle- nicht als Gemeinbedarfseinrichtung anerkannten Räumlichkeiten
  5. des Betriebs

voraussichtlich nicht aus Städtebauförderungsmitteln erfolgen kann.

 

Die bisher nur mündlich vorhandenen und in der Presse publizierten Förderaussagen des Freistaats Bayern sowie der Bundesrepublik Deutschland bedürfen noch einer entsprechenden Konkretisierung und Realisierung.

 

In einem Arbeits- und Abstimmungsgespräch am 07.11.2012 zwischen Regierung von Mittelfranken, Stadt Fürth und Initiativkreis (Frau Kurz) wurde zur Vorbereitung der Maßnahmen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie noch in 2012 und die Durchführung eines Wettbewerbs (Februar, März 2013) zur Konkretisierung der Umnutzung des Bestandsgebäudes und des zu errichtenden Neubaus als wesentliche Voraussetzung der weiteren Arbeit am Projekt definiert.

 

Die Kosten der Machbarkeitsstudie und der Wettbewerbsbetreuung (Vorbereitung, Durchführung, Nachbetreuung) belaufen sich auf voraussichtlich 30.912,15 €.

 

Diese Kosten beinhalten noch nicht die Kosten des Wettbewerbs selbst, z. B. die verfahrensabhängig anfallenden Kosten für Preisgericht, Preisgelder und Ankäufe, Sachkosten, etc., die derzeit grob mit ca. 80.000 € veranschlagt werden. Über eine Förderung auch des Wettbewerbs selbst ist zu gegebener Zeit zu befinden.

 

Wenngleich die bisherigen Konzeptvorstellungen noch relativ roh sind und die weiteren Realisierungsschritte noch einer Reihe von Entscheidungen bedürfen, so muss aber zumindest die Bereitschaft seitens der Stadt Fürth bestehen, ggf. die städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 468, 469, 470 Gem. Fürth für das Projekt bereitzustellen.

 

Der Stadt Fürth liegt bisher die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für Machbarkeitsstudie, Wettbewerbsbetreuung und Nachbetreuung durch die Regierung von Mittelfranken vor: Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann allerdings kein Anspruch auf eine Förderung oder den Erlass eines Bewilligungsbescheides abgeleitet werden, sie befreit lediglich vom haushaltsrechtlichen Verbot der Förderung bereits begonnener Maßnahmen.
l


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

30.912 €

Voraussichtl. Eigenanteil: 6.000€

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn  vom 26.11.2012;

Konzept für ein Ludwig-Erhard-Haus des Ludwig-Erhard-Initiativkreis Fürth e. V. vom 26.07.2012;

Angebot für Machbarkeitsstudie und Wettbewerbsbetreuung des Büros stm architekten vom 15.11.2012;

Lageplan