1.
Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.
2.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt bzw. der Stadtrat beschließt, den
Bebauungsplan Nr. 390 „Einrichtungszentrum Fürth / Steinach“ gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 390 „Einrichtungszentrum Fürth / Steinach“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich Bekannt zu machen.
Die
Fa. Krieger beabsichtigt in Fürth im Ortsteil Steinach, östlich der
Bundesautobahn A 73, die Ansiedlung eines Einrichtungszentrums, bestehend aus
einem Möbeleinrichtungshaus sowie einem Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt.
Als
Voraussetzung für die Verkehrserschließung soll nördlich von Steinach eine zusätzliche
Anschlussstelle an die BAB A 73 geschaffen werden. Hierzu und für die
begleitenden Straßenbaumaßnahmen, wurde ein straßenrechtliches
Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Um
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit
entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu
beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 390 erforderlich.
Der
Bau- und Werkausschuss hat mit Beschluss vom 08.03.2006 das Satzungsverfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390 eingeleitet. Der
Aufstellungsbeschluss wurde mit Veröffentlichung in der Stadtzeitung Nr. 8 vom
26.04.2006 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit
Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 10.01.2007 wurde der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 390 für das sog. Scoping- Verfahren freigegeben. Das
Scoping- Verfahren (Abfrage zur Festlegung von Ausmaß und Umfang der umweltprüfungsrelevanten
Belange) wurde vom 31.01.2007 bis zum 16.03.2007 durchgeführt.
Nach
ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 26.04.2008 wurde in dem
Zeitraum vom 27.03.2008 bis zum 14.04.2008 die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Mit
Anschreiben vom 25.03.2008 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (sowie der innerstädtischen Dienststellen) gem. § 4
Abs. 2 BauGB bis zum 13.05.2008 durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390 (einschließlich
Begründung) wurde vom Stadtrat am 22.10.2008 bebilligt und dessen öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung
am 05.11.2008 in dem Zeitraum vom 13.11.2008 bis zum 15.12.2008 durchgeführt.
Nachdem die Autobahnanschlussstelle Fürth/Steinach die
Erschließungsvoraussetzung für das Vorhaben darstellt, war zunächst der
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten.
Mit Beschluss
GZ 32-4354.1-1/06 vom 07.07.2011 wurde die Autobahnanschlussstelle
Fürth/Steinach planfestgestellt.
Zwischenzeitlich wurden auch die Planungen zum Möbel- und Einrichtungshaus sowie zum Baumarkt konkretisiert, wodurch sich umfangreiche und grundlegende Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben haben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390 (einschließlich
Begründung) wurde mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses am 11.07.2012
(erneut) gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390 (einschließlich
Begründung) wurde in dem Zeitraum vom 20.08.2012 bis zum 05.10.2012 (erneut)
öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Vielzahl
an Einwendungen bzw. Stellungnahmen vorgebracht, die dieser Vorlage in Form
einer Einzelabwägung beiliegen.
HINWEIS:
Im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 390 wurden z. T. sehr umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten erstellt. Diese Unterlagen sind Bestandteil der
Begründung, jedoch nicht zur Vervielfältigung geeignet. Aus diesem Grund liegt
ein Exemplar dieser Untersuchungen und Gutachten beim Stadtplanungsamt bzw. in
der Sitzung des Bau- und Werkausschusses zur Ein- und
Durchsicht aus.
Auch wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 390
„Einrichtungszentrum Fürth/Steinach“ ein städtebaulicher Vertrag und ein
Erschließungsvertrag ausgearbeitet und mit dem Investor (Fa. Krieger)
abgestimmt. Die Beschlussfassung für die Verträge muss einen Tagesordnungspunkt
vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 390 erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 390 „Einrichtungszentrum Fürth / Steinach“
2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 390 „Einrichtungszentrum Fürth / Steinach“
3. Anlagen zur Begründung (diese liegen aufgrund des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein- und Durchsicht aus)
4. Einzelabwägung aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB