1. Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates
wird beigetreten.
2. Der Bau-
und Werkausschuss empfiehlt bzw. der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Nr.
390a „Teppichhaus Kibek“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 390a „Teppichhaus Kibek“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.03.2008 ist der
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390a aufgehoben
worden, da bestimmte Rahmenbedingungen, die für die Ansiedelung eines
gemeinsamen Fachmarktzentrums der Firmen Kibek und Krieger (Möbel Höffner)
vorauszusetzen sind, nicht erfüllt waren (gegenseitige planerische Abstimmung
und konkrete Aussagen zu einer Beteiligung an den Kosten für städtebauliche
Maßnahmen, die Voraussetzung bzw. Folge des geplanten Vorhabens sind).
Die
Firma Kibek beabsichtigt aber nach wie vor in Fürth, östlich der Bundesautobahn
A 73 bzw. südlich der Herboldshofer Straße, ein Teppichhaus zu errichten.
Die
Firmen Krieger und Kibek haben nun angekündigt, sich hinsichtlich ihrer
Planungsabsichten zu einigen und bezüglich der weiteren Rahmenbedingungen eine
notariell zu beurkundende privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen.
In
dieser Vereinbarung wollen die Firmen Krieger und Kibek übereinkommen, die
bisher bezüglich der Ansiedlung ihrer jeweiligen Einzelhandelsbetriebe
bestehenden Differenzen beizulegen und die anstehenden Planungsverfahren, die
der Realisierung der jeweiligen Einzelhandelseinrichtungen dienen, nach besten
Kräften zu fördern.
Soweit
bekannt sollen u.a. Regelungen zum gegenseitigen Grundstückstausch, zur
Gewährung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, zur gegenseitigen Nutzung der
Kundenstellplatzanlage, zur Rücknahme der Einwendungen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens, zum Ausschluss für das Kernsortiment Möbel auf dem
Kibek- Grundstück getroffen werden.
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010 wurde daher das Satzungsverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 390a erneut eingeleitet.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde mit Veröffentlichung in der Stadtzeitung vom
22.10.2008 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das
Scoping- Verfahren (Abfrage zur Festlegung von Ausmaß und Umfang der
umweltprüfungsrelevanten Belange) wurde vom 14.01.2011 bis zum 14.02.2011
durchgeführt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 30.03.2011
wurde in dem Zeitraum vom 31.03.2011 bis zum 14.08.2011 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Mit Anschreiben vom 27.04.2012 wurde die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sowie der innerstädtischen
Dienststellen) gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 29.05.2012 durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 390a (einschließlich
Begründung) wurde mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses am 11.07.2012
gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in dem Zeitraum vom
20.08.2012 bis zum 05.10.2012 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Vielzahl
an Einwendungen bzw. Stellungnahmen vorgebracht, die dieser Vorlage in Form
einer Einzelabwägung beiliegen.
HINWEIS:
Im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 390a wurden z. T. sehr umfangreiche
Untersuchungen und Gutachten erstellt. Diese Unterlagen sind Bestandteil der
Begründung, jedoch nicht zur Vervielfältigung geeignet. Aus diesem Grund liegt
ein Exemplar dieser Untersuchungen und Gutachten beim Stadtplanungsamt bzw. in
der Sitzung des Bau- und Werkausschusses zur Ein- und
Durchsicht aus.
Auch wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 390a
„Teppichhaus Kibek“ ein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet und mit dem
Investor (Firma Kibek) abgestimmt. Die Beschlussfassung für den Vertrag muss
einen Tagesordnungspunkt vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 390a
erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 390a
2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 390a
3. Anlagen zur Begründung (diese liegen aufgrund des Umfangs beim Referenten bzw. dem Ausschussvorsitzenden zur Ein- und Durchsicht aus)
4. Einzelabwägung aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB