1. Die (Teilzeit-)Stelle 41201 wird in eine 0,51-(Teilzeit-) Stelle mit 20 WoStd. umgewandelt; die Stelle erhält den Stellenwert EGr 8 (VGr Vc,1a) und die Funktionsbezeichnung „Kunst- und kulturpädagogische Mitarbeit“.
2.
Abf
erhält zwei (Vollzeit-)Stellen, Müllwerker, in der EGr 3 (LGr 2/3/3a).
3.
Th erhält
eine 0,51-(Teilzeit-)Stelle, Theaterwerkstatt/ Theaterpädagogik, in EGr S8; die
verwaltungstechnische Umsetzung der Kostenneutralität erfolgt über die
Einnahme-HHSt 3311.1783.1000 (Spenden) von Th, dabei wird der HH-Ansatz um
25.628 EUR erhöht.
.
In der Sondersitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 16.11.2012 wurden die Anträge der Ämter und Dienststellen zum Stellenplan 2013 behandelt und die dort gefassten Beschlüsse letztendlich vom Stadtrat bei den Haushaltsberatungen am 04.12.2012 zum Stadtratsbeschluss erhoben.
Abschließend werden dem Personal- und Organisationsausschuss noch nachstehende kosten- bzw. haushaltsneutrale und deshalb kompensierte, stellenplanmäßige Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Lfd. Nr. |
Amt |
Antrag
des Amtes |
OrgA-Stellungnahme
und Beschlussempfehlung |
1 |
Gal |
Die Stelleninhaberin der 0,64-(Teilzeit-)Stelle
41201, EGr 6, ist ausgeschieden; dies nahm Gal zum Anlass eine qualifizierte
Anhebung der Stelle in Richtung „Pädagogische Mitarbeit in der Galerie“ zu
beantragen. |
Um den Antrag kostenneutral
zu gestalten, vereinbarten die Referatsleitungen II und IV einvernehmlich
einen vertretbaren Lösungsweg; dessen stellenplanmäßigen Auswirkungen sind: Die (Teilzeit-)Stelle 41201 wird in eine 0,51-(Teilzeit-) Stelle mit 20
WoStd. umgewandelt; die Stelle erhält den Stellenwert EGr 8 (VGr Vc,1a) und
die Funktionsbezeichnung „Kunst- und kulturpädagogische Mitarbeit“. |
2 |
Abf |
Bereits zum Stellenplan 2012 beantragte die
Abfallwirtschaft zwei Mülllader-Stellen und begründete dies damit, dass durch
die Bundeswehrreform die Tätigkeiten (wie Beseitigung wilder Müllplätze,
Austeilung von Mülltonnen, Lieferung von Biotüten, Reparatur- und
Ausbesserungsarbeiten etc.), die bisher durch Zivis verrichtet wurden,
zusätzlich von den Mitarbeitern der Müllabfuhr übernommen werden müssen. |
Da für die angeführten
Tätigkeiten kein geeignetes Personal über den Bundesfreiwilligendienst
gefunden werden konnte, muss die Schaffung der beantragten Stellen empfohlen
werden. Die entstehenden Personalkosten werden durch den Gebührenhaushalt
„Abfallwirtschaft“ getragen. Die stellenplanmäßigen Auswirkungen sind: Abf erhält zwei
(Vollzeit-)Stellen, Müllwerker, in der EGr 3 (LGr 2/3/3a). |
3 |
Th |
Frau H., ehemalige Mitarbeiterin des städtischen
Spielmobils, war gemäß Absprache mit Ref. II bis Ende 2012 überplanmäßig bei
JgA-JA/Theaterwerkstatt beschäftigt. Zwischenzeitlich hat das Th
Verhandlungen geführt, die mit dem Ergebnis abgeschlossen wurden, dass Frau
H. ihre theaterpädagogische Arbeit in Zukunft mit 20 Stunden ihrer
wöchentlichen Arbeitszeit wegen der inhaltlichen Nähe und der damit möglichen
Zusammenfassung der theaterpädagogischen Aktivitäten der Stadt Fürth mit
Beginn des Jahres 2013 beim Theater leisten soll. Die Theaterwerkstatt Fürth soll auch hier
für die Zukunft ein wichtiger Partner für die theaterpäd. Arbeiten vor allem
mit den Fürther Schulen sein. Die Stelle wird ohne Budgeterhöhung durch das Th
über Einnahmen / Spenden / Sponsoring / Projekte finanziert werden |
Die Schaffung der
(Teilzeit-)Stelle muss haushalts- bzw. kostenneutral umgesetzt werden. Die
stellenplanmäßigen Auswirkungen sind: Th erhält eine
0,51-(Teilzeit-)Stelle, Theaterwerkstatt/ Theaterpädagogik, in EGr S8; die
verwaltungstechnische Umsetzung der Kostenneutralität erfolgt über die
Einnahme-HHSt 3311.1783.1000 (Spenden) von Th, dabei wird der HH-Ansatz um
25.628 EUR erhöht. |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen Haushalts- bzw. kostenneutral |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
------